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geändert durch Gesetz vom 10. Februar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 68), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Uni- versität Flensburg vom 18. Dezember 2019 die folgende Satzung erlassen. Die Genehmigung
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des Gesetzes vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 440), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 27. Mai 2015 und mit Zustimmung des Hochschulrates vom 24. Juni 2015
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entscheidet der Senat. § 3 Mitglieder der Ausschüsse (1) Die Mitglieder der Ausschüsse werden vom Senat gewählt. Es können auch Mitglieder gewählt werden, die nicht Mitglied des Senats sind. Die Wahl von [...] Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung des Senats der Universität Flensburg vom 29. Mai 2013 die folgende Satzung erlassen: § 1 Ausschüsse (1) Der Senat bildet zur Vorbereitung seiner Beschlüsse folgende [...] Satzung Satzung der Universität Flensburg für die Ausschüsse des Senats Vom 24. Juni 2013 Tag der Bekanntmachung im NBl. MBW. Schl.-H. 2013, S. 55 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der UF, 24
fileadmin/content/institute/sport/dokumente/eignungspruefung/satzung-20210401-eignungspruefungssatzung-sport-2021.pdf
§ 4 Eignungsprüfungsausschuss (1) Zur Durchführung der sportmotorischen Eignungsprüfung setzt der Senat der Europa-Uni- versität Flensburg einen Eignungsprüfungsausschuss zur Feststellung der besonderen [...] (2) Die Mitglieder des Eignungsprüfungsausschusses und die stellvertretenden Mitglieder werden vom Senat der Europa-Universität Flensburg für die Dauer von drei Jahren bestellt, das studentische Mitglied
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/promotion/richtlinien-haertefallfond-fuer-promovierende.pdf
Beschluss des Senats der Universität Flensburg, Sitzung vom 29. November 2006 Richtlinien ‚Härtefallfond für Promovierende‘ Für Promovierende in der Endphase der Arbeit an ihrer Dissertation, die sich
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/redaktionsfassung-zur-veroefftlng-2-studgnguebergrfnde-stzng-vom-19-02-2018-nach-senat-31-01-2018.pdf
2 des Gesetzes vom 13. Oktober 2017 (GVOBl. Schl-H. S. 470), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 31. Januar 2018 die folgende Satzung erlassen. Die Genehmigung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/redaktionsfassung-zur-veroeffentlichung-prakto-praxsem-ma-voc-edu-ehw-vom-19-02-2018-nach-senat-31-01-2018.pdf
des Gesetzes vom 13. Oktober 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 470), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 31. Januar 2018 die folgende Satzung erlassen. Die Genehmigung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/redaktionsfassung-veroeffentlichung-psto-ma-voc-edu-ehw-vom-19-02-2018-nach-senat-31-01-2018.pdf
an. Der Senat kann für den Prüfungsausschuss weitere Mitglieder der Hochschulverwal- tung dauerhaft mit beratender Funktion bestellen. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Eu [...] des Ge- setzes vom 13. Oktober 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 470), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 31.01.2018 die folgende Satzung erlassen. Die Genehmigung des [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung in Prüfungsangelegenhei- ten. (6) Der Prüfungsausschuss stellt im Zusammenwirken
fileadmin/content/spezial-einrichtungen/qualitaetsmanagement/qhb/qualitaetshandbuch-fuer-die-euf-2023.pdf
Überprüfen – Handeln“. Qualitätshandbuch für die EUF Seite 10 Qualitätssicherung (§ 19 Absatz 1 HSG). Der Senat beschließt im Einvernehmen mit dem Hochschul- rat die Satzung über die Qualitätssicherung der Hochschule [...] Rahmen des Studiums am wissenschaftlichen Gespräch aktiv zu beteiligen“ (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 17. Februar 2016 - 1 BvL 8/10 -, Rn. 1-88). Die Berufsfreiheit, bzw. das Bürgerrecht der freien
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2019/psto-med-voced-dual-wi-po-finale-fassung-03-07-2019.pdf
die Vorsitzende oder der Vorsitzende sowie die oder der stellvertretende Vorsitzende werden vom Senat der Europa-Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige [...] achtet darauf, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehal- ten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung der Studien- und der Prüfungszeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbei