Labor- und Werkstattöffnungszeiten
Voraussetzung für das eigenständige Arbeiten in den Laboren und Werkstätten ist der erfolgreiche Abschluss der Veranstaltungen "Fertigungstechnik" und "Maschinentechnik".
Die selbstständige Nutzung der Maschinenräume setzt eine konsequente Beachtung der Sicherheitsbestimmungen (u.a. festgehalten und öffentlich gemacht in der Werkstattordnung) voraus. Verstöße führen zum Ausschluss von dieser Option.
- Die Sicherheitsunterweisungen sind jährlich aufzufrischen.
- Der Termin hierfür ist immer in der Einführungswoche des Herbstsemesters
- Für die rechtzeitige Teilnahme an diesen Sicherheitsunterweisungen ist der Studierende selbst verantwortlich.
Bei Zuwiderhandlungen kann keine Haftung für Sach- bzw. Personenschäden übernommen werden!
Eine Teilnahme an Veranstaltungen, die in den Werkstatträumen stattfinden, ist ohne gültige Sicherheitsunterweisung nicht möglich.
Ansprechpartner
Die Verantwortung und Weisungsbefugnis für diese Labore und Werkstatträume obliegen, im Auftrag des Leiters des Instituts für Technik und ihre Didaktik, Prof. Dr. Andreas Hüttner, den folgenden Bereichsleitern: