Aufbau des theaterpädagogischen Zertifikats

Das Zertifikat umfasst 20 Credit-Points/Leistungspunkte, die in zwei Teilbereichen erbracht werden: "Theater und Spiel als kulturelle (Bildungs-)Praxis" (Teilbereich A) und "Theaterpädagogische Spielpraxis / Vermittlung und Transfer" (Teilbereich B). 

Teilbereich A: "Theater und Spiel als kulturelle (Bildungs-)Praxis"

Der Schwerpunkt liegt auf der eigenen ästhetisch-künstlerischen Praxis sowie den theoretischen Grundlagen zu Theater und performativen Praxen. Angeboten werden Werkstätten mit Schwerpunkt auf ästhetisch-künstlerischer Praxis, Seminare und Kolloquien mit Schwerpunkt auf Theorie bzw. Theaterrezeption sowie Seminare mit dezidierter Theorie-Praxis-Verzahnung.

In diesem Bereich belegen Sie mindestens drei Seminare/Werkstätten (6 SWS) nach Wahl. Dabei sollten Sie eine sinnvolle Balance zwischen künstlerisch-ästhetische Praxis und theoretischer Auseinandersetzung anstreben. 

Teilbereich B: "Theaterpädagogische Spielpraxis / Vermittlung und Transfer"

Die Praxis theaterpädagogischer Vermittlung steht im Zentrum. In den Seminaren und Praktika geht es um die Frage, wie Kinder, Jugendliche oder auch Erwachsene ins performative Spiel kommen, sei es in Projekten, die auf Aufführungen zielen, sei es zur spielerischen Vor- oder Nachbereitung von Theaterbesuchen. Neben der Strukturierung der Probenpraxis geht es dabei auch um die Reflexion der eigenen Rolle in der Spielleitung. In diesem Bereich belegen sie insgesamt mindestens 4 SWS, entweder mit einer, zwei oder mehr Veranstaltungen. 

Selbststudium

Zusätzlich zu den sog. Kontaktzeiten in den Seminaren (2 SWS = 1 CP) werden Sie im sog. Selbststudium die Seminare, Projekte, Werkstätten, Kolloquien zuhause oder im Team vor- oder nachbereiten, Texte lesen, Werkstatttagebücher führen, Präsentationen erarbeiten oder sehr oft ins Theater gehen etc. Diese Workload-Zeiten werden als CP in den Lehrveranstaltungen unterschiedlich sein und dort im Vorfeld besprochen. Darüber hinaus können eigeninitiierte Projekte z.B. in Kooperation mit Partnerinstitutionen mit entsprechender Dokumentation nach Absprache als Studienleistung angerechnet werden.