Das Bild zeigt einen Laptop neben Schreibunterlagen auf einem Tisch.
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Bewerbung für den Master Transformationsstudien

Verfolgen Sie hier das aktuelle Vergabeverfahren der Europa-Universtität Flensburg

Die Termine werden laufend aktualisiert.

Zulassung und Vergabeverfahren

Haben Sie im Hauptverfahren keinen Zulassungsbescheid erhalten, wird Ihre Bewerbung automatisch in das Nachrückverfahren übernommen. Die Termine für das Nachrückverfahren finden Sie in dem oben genannten Link.

Die nächste Bewerbung ist möglich zum Herbstsemester 2025/26 und beginnt am 15. Mai 2025 und endet am 15. Juli 2025. Bitte beachten Sie die besonderen Semesterzeiten der Europa-Universität Flensburg!

Allgemeine Informationen zur Bewerbung an der Universität Flensburg finden Sie hier.
Genauere Informationen zur Bewerbung für den Studiengang Transformationsstudien hier.

Das Bewerbungsmerkblatt finden Sie hier.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Bitte beachten Sie, dass für eine Zulassung der Nachweis von mindestens 30 erworbenen Leistungspunkten im Bereich der Sozial-, Geistes- und/oder Umweltwissenschaften notwendig ist.
  • Darüber hinaus muss ein Nachweis über Englischkenntnisse auf B2-Niveau erbracht werden. Genauere Informationen dazu welche Nachweise gelten erhalten Sie hier (unter Zugangsvoraussetzungen). Das Zertifikat, welches den Nachweis der Englisch-Sprachkenntnisse belegen soll, darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet vom Datum der Prüfung bis zum Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Es besteht die Möglichkeit einen TOEFL ITP und IBT Test am Zentrum für Sprachen der Europa-Universität Flensburg durchzuführen. Hier erhalten Sie Informationen zu Terminen und Preisen.
  • Der Sprachnachweis kann nach Zulassung nachgeholt werden. Wenn Sie mit der Bewerbung keinen Nachweis vorlegen können, erhalten Sie eine Zulassung mit der Auflage diesen nachzureichen. Das bedeutet, dass der Sprachnachweis bis zum Ende des ersten Semesters, in der Regel der 28. bzw. 29. Februar, bei der Zulassungsstelle ohne Aufforderung einzureichen ist. Wird der Nachweis nicht nachgereicht, erlischt die Zulassung mit Ablauf dieses Datums unwiderruflich.

Hier finden Sie alle Informationen auf einen Blick