Wissenschaftliche (Weiter-) Qualifikation am ZeBUSS
Das ZeBUSS bietet bereits promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern die Möglichkeit, erste eigene Drittmittelprojekte zu realisieren und durchzuführen. Durch das erfahrende Team des ZeBUSS erhalten Sie Unterstützung bei der Beantragung und Administration eigener Forschungsvorhaben.
Unser Ziel ist es, alle am ZeBUSS angesiedelten Projekte miteinander zu vernetzen, sodass Synergien entstehen und von allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern genutzt werden können.
Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte und Stellen
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion).
Ziel der Förderung ist die Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens.
Die Förderdauer beträgt zunächst maximal drei Jahre. Im Anschluss kann ein Fortsetzungsantrag gestellt werden.
Anforderungen an das Projekt: Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau.
Die Antragsstellung kann jederzeit erfolgen.
Beantragbare Module:
- Basismodul
- Eigene Stelle
- Vertretung
- Rotationsstellen
- Projektspezifische Workshops
- Mercator-Fellow
- Öffentlichkeitsarbeit
Detaillierte Informationen zum Programm und den einzelnen Modulen finden Sie hier: http://www.dfg.de/foerderung/programme/einzelfoerderung/sachbeihilfe/index.html
Das Walter Benjamin-Programm ermöglicht es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Qualifizierungsphase im Anschluss an die Promotion, ein eigenes Forschungsvorhaben am Ort ihrer Wahl selbständig umzusetzen.
Das Vorhaben kann an einer Forschungseinrichtung in Deutschland oder im Ausland durchgeführt werden, wobei die gastgebende Einrichtung das Vorhaben unterstützt.
Ziel der Förderung
Mit der Einwerbung von Fördergeldern für ein eigenständiges Forschungsvorhaben wird der Grundstein für die weitere, zunehmend selbständige wissenschaftliche Karriere gelegt und die erwünschte Eigenverantwortlichkeit von besonders qualifizierten Postdoktorandinnen und Postdoktoranden gestärkt.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausschließlich in einer frühen wissenschaftlichen Karrierephase. Eine Förderung bedingt eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung (mit Promotion).
Antragstellung
Weitere Informationen zum Umfang der Förderung und Ansprechpartnern unter:
https://www.dfg.de/foerderung/programme/einzelfoerderung/walter_benjamin/index.html
Das Emmy Noether-Programm soll hochqualifizierten Forscher:innen die Möglichkeit zu geben, durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe die Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrer:in zu erlangen.
Antragsberechtigung
Nachwuchswissenschaftler:innen aller Fachdisziplinen i.d.R. bis 4 Jahre nach der Promotion
Anforderungen an das Projekt
Exzellentes Forschungsprojekt
Anforderungen an die Bewerber:innen
Gemessen an der bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit, anspruchsvolle Veröffentlichungen in international hochrangigen Zeitschriften oder in vergleichbarer Form.
Förderdauer: 6 Jahre
Einreichung jederzeit möglich
Weitere Informationen zum Umfang der Förderung und Ansprechpartnern unter:
https://www.dfg.de/foerderung/programme/einzelfoerderung/emmy_noether/index.html
Die Projektförderung der Fritz Thyssen Stiftung richtet sich an Wissenschaftler aus den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Biomedizin. Das geplante Vorhaben sollte sachlich und zeitlich (Förderung bis zu drei Jahren) begrenzt sein.
Thematisch ist eine Antragstellung in folgenden Förderbereichen möglich:
- Geschichte, Sprache & Kultur
- Querschnittbereich »Bild–Ton–Sprache«
- Staat, Wirtschaft & Gesellschaft
- Medizin und Naturwissenschaften
Auch interdisziplinär angelegte Projekte werden von der Stiftung begrüßt. Die Förderung der Stiftung ist im fachlichen Rahmen der Förderbereiche in aller Regel Vorhaben mit einem Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem vorbehalten. Dieser Bezug kann personell über Projekte gegeben sein, an denen deutsche Wissenschaftler beteiligt sind, institutionell über Forschung von ausländischen Wissenschaftlern an deutschen Forschungseinrichtungen verankert werden oder durch einen thematischen Bezug zu deutschen Wissenschaftsinteressen hergestellt sein.
Projektanträge können vorgelegt werden bis zum
- 15. Februar für die Sommersitzung der Stiftungsgremien im Juni
- 15. September für die Wintersitzung der Stiftungsgremien im Februar eines Jahres.
Es gilt das Datum des Poststempels.
Weitere Informationen: https://www.fritz-thyssen-stiftung.de/foerderung/foerderarten/projektfoerderung/
Förderung der unabhängigen Forschung exzellenter Nachwuchswissenschaftler:innen am Beginn einer unabhängigen Karriere (2-7 Jahre nach der Promotion).
Förderdauer: 5 Jahre
Förderung bis 1,5 Mio. €
https://www.eubuero.de/de/nks-erc-starting-grants-2436.html
Beratungsangebot der KoWi: https://www.kowi.de/kowi/horizon-europe/excellent-science/erc/european-research-council-erc.aspx
Forschungsstipendien und Fellowships
Der Maria-Weber-Grant fördert herausragende Wissenschaftler:innen in der Postdoc-Phase (Juniorpofessor:innen und Habilitanden) aus allen Fachgebieten mit einer Teil-Lehrvertretung für bis zu 12 Monate, um Freiraum für Forschung zu haben.
Beantragbar jährlich zum 15. September
Förderung: 20.000 € je Semester (insgesamt 40.000 €)
Weitere Informationen
Feodor Lynen-Forschungsstipendium
(auch für erfahrene Wissenschaftler (bis zwölf Jahre nach der Promotion) möglich
Förderung von weltweiten Forschungsaufenthalten für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Karrierestufen und Fachgebiete aus Deutschland. Bewerber wählen einen Gastgeber aus rund 15.000 Wissenschaftlern aus dem Humboldt-Netzwerk im Ausland.
Dauer: 6 bis 24 Monate
Stipendienhöhe: Die Stipendienhöhe variiert je nach Zielland und Lebenssituation. Reisekosten werden zusätzlich erstattet. Es besteht außerdem die Möglichkeit eines bis zu zwölfmonatigen Rückkehrstipendiums nach Deutschland.
Für eine individuelle Berechnung nutzen Sie den Stipendienrechner.
Eine Bewerbung ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen: https://www.humboldt-foundation.de/web/lynen-stipendium.html
JSPS-Forschungsstipendien für Postdktoranden nach Japan
Für hoch qualifizierte Nachwuchswissenschaftler*innen aus Deutschland, die Ihre Promotion am 1. April des Finanzjahres (1. April bis 31. März) vor nicht mehr als sechs Jahren abgeschlossen haben. Mit dem Forschungsstipendium der Japan Society for the Promotion of Science (JSPS) haben Sie die Möglichkeit, ein selbst gewähltes Forschungsvorhaben in Kooperation mit einem selbst gewählten wissenschaftlichen Gastgeber an einer universitären oder ausgewählten nationalen Forschungseinrichtung in Japan durchzuführen.
Zwei verschiedene Förderlinien für einen Aufenthalt in Japan werden von der JSPS unterschieden:
- JSPS Postdoctoral Fellowship (short-term): Forschungsaufenthalte von Doktoranden und Postdoktoranden aller Fachgebiete in Japan mit einer Dauer von 1–12 Monaten gefördert. Die Humboldt-Stiftung übernimmt für die JSPS die Vorauswahl der promovierten Bewerber ab einer Förderdauer von sechs Monaten. Die Vorauswahl für kürzere Förderzeiten sowie von nicht promovierten Bewerbern erfolgt durch den DAAD. Es werden jährlich bis zu 17 JSPS Postdoctoral Fellowships (short-term) vergeben.
- JSPS Postdoctoral Fellowship (standard) : Forschungsaufenthalte von 12–24 Monaten. In dieser Förderlinie erfolgt die Vorauswahl ausschließlich durch die Alexander von Humboldt-Stiftung. Es werden jährlich bis zu 16 JSPS Postdoctoral Fellowships (standard) vergeben.
Eine Bewerbung ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen: https://www.humboldt-foundation.de/web/jsps-stipendium-postdoc.html
NSTC Taiwan Forschungsstipendium
Bewerben Sie sich, wenn Sie als promovierter Nachwuchswissenschaftler aus Deutschland Ihre Promotion vor nicht mehr als zwölf Jahren abgeschlossen haben. Mit dem MOST (Taiwan)-Forschungsstipendium haben Sie die Möglichkeit, ein selbst gewähltes Forschungsvorhaben (3−12 Monate) in Kooperation mit einem selbst gewählten wissenschaftlichen Gastgeber an einer Forschungseinrichtung in Taiwan durchzuführen. Der Gastgeber muss bereits eine Projektförderung durch das Ministry of Science and Technology, Taiwan – ehemals National Science Council (NSC) – erhalten haben.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachgebiete können sich jederzeit direkt bei der Alexander von Humboldt-Stiftung bewerben. Jährlich werden bis zu zwei MOST (Taiwan)-Forschungsstipendien vergeben.
Weitere Informationen: https://www.humboldt-foundation.de/web/most-taiwan-stipendium.html
Stipendienprogramm der Daimler und Benz Stiftung
Jedes Jahr vergibt die Stiftung insgesamt zwölf Stipendien an ausgewählte Postdoktoranden bzw. Juniorprofessoren in einer Leitungsfunktion. Ziel ist, die Autonomie und Kreativität der nächsten Wissenschaftlergeneration zu stärken und den engagierten Forschern den Berufsweg während der produktiven Phase nach ihrer Promotion zu ebnen.
Die Fördersumme pro Stipendium beträgt für die Dauer von zwei Jahren 40.000 Euro und kann beispielsweise zur Finanzierung wissenschaftlicher Hilfskräfte, technischer Ausrüstung, Forschungsreisen oder zur Teilnahme an Tagungen flexibel verwendet werden.
Durch Zusammenkünfte der jungen Spezialisten dieses stetig wachsenden Stipendiatennetzwerks in Ladenburg fördert die Daimler und Benz Stiftung zugleich den interdisziplinären Gedankenaustausch.
Das Online-Portal für Bewerbungen im Stipendienprogramm für Postdoktoranden und Juniorprofessoren 2025 wird ab dem 01.06.2024 zur Verfügung stehen. Bewerbungen sind ab diesem Zeitpunkt bis einschließlich 01.10.2024 möglich.
Weitere Informationen: https://www.daimler-benz-stiftung.de/cms/de/foerdern/stipendienprogramm/stipendienprogramm.html
Kongress- und Forschungsreisen können in einzelnen Fällen im Rahmen von Drittmittelprojekten finanziert werden. Sollte dies nicht möglich sein, gibt es eine Reihe von Fördereinrichtungen, bei denen Sie Gelder für einen Forschungsaufenthalt oder auch die Teilnahme am nächsten Fachkongress beantragen können. Sie finden hier eine Liste der gängisten Institutionen und deren Angeboten:
Prof. Dr. Werner Petersen Stiftung
Im Zentrum der Förderzwecke steht u.a. die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Stiftung engagiert sich insbesondere für Vorhaben von Antragsteller*innen in Schleswig- Holstein sowie im Einzelfall im Ostseeraum.
FAZIT Stiftung: Reisekostenzuschüsse im Rahmen einer Promotion/Habilitation
Die FAZIT Stiftung gewährt Zuschüsse für Reisekosten, die im Rahmen einer Promotion oder Habilitation anfallen. Bei Bewerbungen um Reisekostenzuschüsse sollten die vollständigen Anträge spätestens sechs Wochen vor Antritt der Reise eingereicht werden.
Max Weber Stiftung: Gerald D. Feldman-Reisebeihilfen
Reisebeihilfen für international orientierte Geisteswissenschaftler*innen, um kurzfristige Forschungsvorhaben an den Auslandsinstituten der Max Weber Stiftung durchzuführen.
DAAD: Kongress- und Vortragsreisenprogramm
Der Deutsche Akademische Auslandsdienst fördert dem Kongress- und Vortragsreisenprogramm die aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Kongressen im Ausland sowie Vortragsreisen ins Ausland. Voraussetzung ist, dass die aktuell wichtigen thematischen Beiträge für die weitere wissenschaftliche Entwicklung der Wissenschaftler von Bedeutung sind.
DAAD: PRIME -Postdoctoral Researchers International Mobility Experience
Mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Europäischen Union (FP7/Marie Curie Actions/COFUND) hat der DAAD 2014 das Förderprogramm "Postdoctoral Researchers International Mobility Experience" (PRIME) initiiert und unterstützt seitdem die internationale Mobilität in der Postdoktorandenphase durch befristete Stellen an deutschen Hochschulen anstelle traditioneller Stipendien. Die Förderung umfasst eine 12-monatige Auslandsphase und eine sechsmonatige Integrationsphase an einer deutschen Hochschule, an der die Geförderten über den gesamten Förderzeitraum als Postdoktoranden angestellt sind.
Erasmus+
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Erasmus+ ermöglicht zudem Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder in sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden. Weitere umfangreiche Informationen erhalten Sie unter staffmobility.eu
Bei weiteren Fragen zu Erasmus+ und DAAD wenden Sie sich bitte an das International Center der EUF.