Informationen für Studierende

Es werden bis zu 2 Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vorgehalten.
Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages ohne Beachtung der übrigen Auswahlkriterien unmittelbar zur Zulassung. Diese Regelung gilt für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. -fächer. Den Antrag finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie im zugehörigen Merkblatt.

Studierende mit besonderen Bedürfnissen (hierzu zählen länger andauernde oder chronische Erkrankung, Behinderung, Mutterschutzfristen, Erziehungszeiten sowie Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen) können eine Priorisierung bei der Kurswahl beantragen.

Nähere Informationen erhalten sie hier.

Gemäß Schleswig-Holsteinischem Hochschulgesetz ist den besonderen Bedürfnissen von Studierenden Rechnung zu tragen. Die Regelungen über die Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse und die Gewährung von Nachteilsausgleichen finden sich in der Rahmenprüfungsordnung (RaPO 2020) der Europa-Universität Flensburg. Diese beziehen sich auf:

  • Behinderungen oder länger andauernde Erkrankungen,
  • Mutterschutzfristen und die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit,
  • Betreuungsverpflichtungen für im eigenen Haushalt lebende Kinder bis 14 Jahre, 
  • Pflegeverpflichtungen für nahe Angehörige mit anerkannter Pflegestufe.

Das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite unten im Downloadbereich.

Grundsätzlich ist es möglich, das Studium für ein oder mehrere Semester zu pausieren und in dieser Zeit nicht oder nur an wenigen Veranstaltungen oder Prüfungen teilzunehmen. Um Studien- und Betreuungsaufgaben vereinbaren zu können empfiehlt es sich, frühzeitig einen individuell passenden Stundenplan aufzustellen. Das Familienbüro steht Ihnen dabei bei Bedarf beratend zur Seite.

Sollten sich Veranstaltungen und Betreuungs- bzw. Pflegezeiten überschneiden, lassen sich oft individuelle Lösungen finden (ggf. besteht die Möglichkeit online teilzunehmen oder sich Inhalte asynchron anzueignen etc.). Besprechen Sie diese Möglichkeiten frühzeitig mit Ihren Dozierenden. Das Familienbüro steht auch hier unterstützend zur Seite.

Eine Beurlaubung vom Studium (Urlaubssemester) ist möglich, aber nicht immer empfehlenswert. Bei der Planung einer individuell passenden Studiengestaltung steht Ihnen das Familienbüro bei Bedarf beratend zur Seite.

Die Organisation eines Praktikums, besonders des Praxissemesters, stellt für Studierende mit Familien- und Pflegeaufgaben oft eine Herausforderung dar. Verschiedene Regelungen sollen Sie bei dieser Organisation unterstützen.

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Praktikumsplatzwahl (PDF) zu stellen. Im Falle einer Anerkennung erhalten Sie bevorzugt (aber nicht garantiert) einen Praktikumsplatz an einem Ihrer Wunschorte in der Nahregion (Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg und Nordfriesland). Voraussetzung für die Anerkennung ist das Erbringen eines entsprechenden Nachweises bei Antragseinreichung. Außerhalb des Nahbereiches sollten Sie Schulen mit passenden Praktikumsplätzen selbst anschreiben und um eine Anforderung bitten.

Beachten Sie dabei unbedingt die entsprechenden Vorgaben und Fristen, die Sie auf den Seiten des Praktikumsbüros finden.

Eine Ableistung des Praktikums in Teilzeit ist nur bedingt möglich. Die Praktikumsordnung zum Praxissemester (PDF) informiert über die Möglichkeit, das Praxissemester in zwei Abschnitte auf zwei Jahre zu teilen, sowie über die Regelungen zu maximalen Fehlzeiten und der Möglichkeit, Fehlzeiten in eingeschränktem Rahmen nachzuholen.

Möchten Sie eine Alternativleistung bzw. eine Schreibzeitverlängerung für das Portfolio und/oder die Forschungsaufgabe beantragen, stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse (PDF) an den Prüfungsausschuss der Bildungswissenschaften. Das Praktikumsbüro bietet jährlich eine Informationsveranstaltung zum Praxissemester an, die in der Regel Mitte September stattfindet. 

BaföG

Beim BaföG besteht die Möglichkeit einer Verlängerung der Förderungsdauer, wenn nahe Angehörige ab Pflegegrad 3 gepflegt werden. An der EUF bieten die Studierendenberatung BaföG & Soziales (StuBS) des Asta und das Studentenwerk Schleswig-Holstein eine Beratung zum Thema BaföG an.

Studentische Krankenversicherung

Die studentische Krankenversicherung besteht maximal bis zu dem Semester, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Bei Studierenden mit Betreuungs- und Pflegeaufgaben kann eine Verlängerung geprüft werden.

  • Beratung durch das Familienbüro:
    siehe Familienbüro - Kontakt
  • Zentrale Studienberatung
    Die zentrale Studienberatung (ZSB) informiert, berät und unterstützt u.a. zu den Themen Finanzierungsmöglichkeiten, Studienplanung und -gestaltung, schwierige Studiensituationen, Übergang Bachelor/Master bzw. Master/Promotion, Fachwechsel und Unterbrechungen. Alle Infos und Kontakte finden Sie hier: Zentrale Studienberatung (ZSB)
  • Studierendenberatung StuBs des Asta
    Die Studierendenberatung BaföG und Soziales (StuBs) berät zu Fragen der Studienorganisation mit Familienaufgaben, zur Anerkennung besonderer Bedürfnisse und in psychischen und/oder finanziellen Belastungssituationen. Alle Infos und Kontakte finden Sie hier: Beratung - Studierendenschaft der EUF
  • Beratungsangebot des Studentenwerks Schleswig-Holstein
    Das Studentenwerk Schleswig-Holstein berät bei sozialen oder finanziellen Schwierigkeiten und informiert u.a. über die Themen Studienfinanzierung und - organisation. Alle Infos und Kontakte finden Sie hier: Beratung studentisches Leben - Studentenwerk Schleswig-Holstein

Die Beratungsgespräche können vor Ort, telefonisch oder online und bei Bedarf auch anonym durchgeführt werden. 

Anträge und Flyer

Antrag auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse

27.10.2021 261 KB (PDF)

Formular für den Antrag auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse

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Antrag auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse in Bezug auf die prioritäre Kurswahl

05.05.2021 229 KB (PDF)

Formular für den Antrag auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse in Bezug auf die prioritäre Kurswahl

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