Studienorganisation mit Kind

Es werden bis zu 2 Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vorgehalten.
Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages ohne Beachtung der übrigen Auswahlkriterien unmittelbar zur Zulassung. Diese Regelung gilt für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. -fächer. Den Antrag finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie im zugehörigen Merkblatt.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Universität über Ihre Schwangerschaft informieren, damit die Universität entsprechende Schutzmaßnahmen beachten und umsetzen kann. Ihre Mitteilung über die bestehende Schwangerschaft richten Sie bitte an das Familienbüro mit einer Kopie des Mutterpasses sowie dem Tag der voraussichtlichen Entbindung. Das Familienbüro veranlasst dann die Erstellung einer individuellen Gefährdungsbeurteilung.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt ab dem 1. Januar 2018 auch für Studentinnen, soweit Ort, Zeit und Ablauf einer Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgegeben sind oder sie im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend ein Praktikum absolvieren müssen (§ 1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG). Konkret bedeutet das für Sie:

  • Mutterschutz muss grundsätzlich und ohne Antrag gewährt werden; bisher war es so, dass Sie den Nachteilsausgleich beantragen mussten.
    Wichtig: Schreibzeiten u.ä. sind durch den Mutterschutz nicht automatisch verlängert. Schreibzeitverlängerungen bzw. Verlängerungen von Bearbeitungszeiten müssen nach wie vor begründet und frühzeitig beantragt werden (Antrag auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse im Downloadbereich unten auf dieser Webseite).
  • Es besteht ein relatives Prüfungsverbot während der gesetzlichen Mutterschutzfristen, d. h. 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Sie haben somit das Recht, nicht an Prüfungen teilnehmen zu müssen und sich z. B. von Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht, Exkursionen sowie Labor- und Praktikumstätigkeiten freizustellen.
  • Sie können auch während Ihrer Mutterschutzfrist an Prüfungen oder Veranstaltungen teilnehmen, wenn Sie dies gegenüber dem Prüfungsausschuss ausdrücklich SCHRIFTLICH erklären. Bei der Anmeldung zu einer Prüfung während der Mutterschutzfrist im Prüfungsverwaltungssystem erfolgt diese Erklärung automatisch. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
  • Es steht Ihnen eine Freistellung für Untersuchungen zu, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft entstehen sowie eine Freistellung zum Stillen (in den ersten 12 Monaten nach der Geburt mind. 2x täglich 30 Minuten).
  • Wie bereits zuvor haben Sie auch weiterhin einen Anspruch auf Nachteilsausgleich

Die Europa-Universität Flensburg informiert Sie zu Ihren Rechten nach dem Mutterschutzgesetz, dies geschieht zentral durch das Familienbüro im Arbeitsbereich Chancengleichheit.

Studierende mit besonderen Bedürfnissen (hierzu zählen länger andauernde oder chronische Erkrankung, Behinderung, Mutterschutzfristen, Erziehungszeiten sowie Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen) können eine Priorisierung bei der Kurswahl beantragen.

Nähere Informationen erhalten sie hier.

Gemäß Schleswig-Holsteinischem Hochschulgesetz ist den besonderen Bedürfnissen von Studierenden Rechnung zu tragen. Die Regelungen über die Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse und die Gewährung von Nachteilsausgleichen finden sich in der Rahmenprüfungsordnung (RaPO 2020) der Europa-Universität Flensburg. Diese beziehen sich auf:

  • Behinderungen oder länger andauernde Erkrankungen,
  • Mutterschutzfristen und die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit,
  • Betreuungsverpflichtungen für im eigenen Haushalt lebende Kinder bis 14 Jahre, 
  • Pflegeverpflichtungen für nahe Angehörige mit anerkannter Pflegestufe.

Das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite unten im Downloadbereich.

Grundsätzlich ist es möglich, das Studium für ein oder mehrere Semester zu pausieren und in dieser Zeit nicht oder nur an wenigen Veranstaltungen oder Prüfungen teilzunehmen. Um Studien- und Betreuungsaufgaben vereinbaren zu können empfiehlt es sich, frühzeitig einen individuell passenden Stundenplan aufzustellen. Das Familienbüro steht Ihnen dabei bei Bedarf beratend zur Seite.

Sollten sich Veranstaltungen und Betreuungszeiten überschneiden, lassen sich oft individuelle Lösungen finden (ggf. kann das Kind mit in Veranstaltungen genommen werden, es besteht die Möglichkeit online teilzunehmen oder sich Inhalte asynchron anzueignen etc.). Besprechen Sie diese Möglichkeiten frühzeitig mit Ihren Dozierenden. Das Familienbüro steht auch hier unterstützend zur Seite.

Eine Beurlaubung vom Studium (Urlaubssemester) ist möglich, aber nicht immer empfehlenswert. Bei der Planung einer individuell passenden Studiengestaltung steht Ihnen das Familienbüro bei Bedarf beratend zur Seite.

Die Organisation eines Praktikums, besonders des Praxissemesters im Lehramtsstudium, stellt für Studierende mit Familien- und Pflegeaufgaben oft eine Herausforderung dar. Verschiedene Regelungen sollen Sie bei dieser Organisation unterstützen.

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Praktikumsplatzwahl (PDF) zu stellen. Im Falle einer Anerkennung erhalten Sie bevorzugt (aber nicht garantiert) einen Praktikumsplatz an einem Ihrer Wunschorte in der Nahregion (Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg und Nordfriesland). Voraussetzung für die Anerkennung ist das Erbringen eines entsprechenden Nachweises bei Antragseinreichung. Außerhalb des Nahbereiches sollten Sie Schulen mit passenden Praktikumsplätzen selbst anschreiben und um eine Anforderung bitten. Beachten Sie dabei unbedingt die entsprechenden Vorgaben und Fristen, die Sie auf den Seiten des Praktikumsbüros finden.

Eine Ableistung des Praktikums in Teilzeit ist nur bedingt möglich. Die Praktikumsordnung zum Praxissemester (PDF) informiert über die Möglichkeit, das Praxissemester in zwei Abschnitte auf zwei Jahre zu teilen, sowie über die Regelungen zu maximalen Fehlzeiten und der Möglichkeit, Fehlzeiten in eingeschränktem Rahmen nachzuholen.

Möchten Sie eine Alternativleistung bzw. eine Schreibzeitverlängerung für das Portfolio und/oder die Forschungsaufgabe beantragen, stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse (PDF) an den Prüfungsausschuss der Bildungswissenschaften. Das Praktikumsbüro bietet jährlich eine Informationsveranstaltung zum Praxissemester an, die in der Regel Mitte September stattfindet. 

In Zusammenarbeit mit dem International Center möchten wir Sie ermutigen, auch mit Ihren Kindern ein Auslandsstudium zu wagen. Sicherlich ist der Organisationsaufwand etwas höher als für Studierende ohne Kinder, aber in den meisten Fällen lässt sich eine Lösung finden. Im Internationalen Büro können Sie sich beraten lassen, welche Universitäten für ein Studium mit Kind besonders geeignet sind und welche finanzielle Unterstützung es gibt. Empfehlen möchten wir Ihnen auch das Projekt "Auslandsstudium mit Kind" der Uni Wismar. Das Portal Auslandsstudium mit Kind möchte Studierende mit Kind unterstützen, gemeinsam das Abenteuer Auslandsstudium zu wagen. Hier finden Sie Erlebnisberichte und zahlreiche Informationen rund um das Thema.

Neben den organisatorischen Hürden, ist es zumeist auch finanziell schwieriger mit einem Kind ins Ausland zu gehen. Dabei könnte aber ein Stipendium helfen. Hier finden Sie eine Stipendienübersicht des International Centers. Ganz besonders möchten wir Sie auf das Mawista Stipendium hinweisen, da dieses explizit das Auslandsstudium mit Kind fördert.

  • Beratung durch das Familienbüro:
    siehe Familienbüro - Kontakt
  • Zentrale Studienberatung
    Die zentrale Studienberatung (ZSB) informiert, berät und unterstützt u.a. zu den Themen Finanzierungsmöglichkeiten, Studienplanung und -gestaltung, schwierige Studiensituationen, Übergang Bachelor/Master bzw. Master/Promotion, Fachwechsel und Unterbrechungen. Alle Infos und Kontakte finden Sie hier: Zentrale Studienberatung (ZSB)
  • Studierendenberatung StuBs des Asta
    Die Studierendenberatung BaföG und Soziales (StuBs) berät zu Fragen der Studienorganisation mit Kind/Familie, zu Nachteilsausgleichen und in psychischen und/oder finanziellen Belastungssituationen. Alle Infos und Kontakte finden Sie hier: Beratung - Studierendenschaft der EUF
  • Beratungsangebot des Studentenwerks Schleswig-Holstein
    Das Studentenwerk Schleswig-Holstein berät bei sozialen oder finanziellen Schwierigkeiten und informiert über Kinderbetreuung, BAföG und Studienorganisation. Alle Infos und Kontakte finden Sie hier: Beratung studentisches Leben - Studentenwerk Schleswig-Holstein

Die Beratungsgespräche können vor Ort, telefonisch oder online und bei Bedarf auch anonym durchgeführt werden.