Studienorganisation mit Kind
Es werden bis zu 2 Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vorgehalten.
Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages ohne Beachtung der übrigen Auswahlkriterien unmittelbar zur Zulassung. Diese Regelung gilt für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. -fächer. Den Antrag finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie im zugehörigen Merkblatt.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Universität über Ihre Schwangerschaft informieren, damit die Universität entsprechende Schutzmaßnahmen beachten und umsetzen kann. Ihre Mitteilung über die bestehende Schwangerschaft richten Sie bitte an das Familienbüro mit einer Kopie des Mutterpasses sowie dem Tag der voraussichtlichen Entbindung. Das Familienbüro veranlasst dann die Erstellung einer individuellen Gefährdungsbeurteilung.
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt seit dem 1. Januar 2018 auch für Studierende, soweit Ort, Zeit und Ablauf einer Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgegeben sind oder sie im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend ein Praktikum absolvieren müssen (§ 1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG). Konkret bedeutet das:
- Mutterschutz muss grundsätzlich und ohne Antrag gewährt werden; bisher war es so, dass Sie den Nachteilsausgleich beantragen mussten.
Wichtig: Schreibzeiten u.ä. sind durch den Mutterschutz nicht automatisch verlängert. Schreibzeitverlängerungen bzw. Verlängerungen von Bearbeitungszeiten müssen nach wie vor begründet und frühzeitig beantragt werden (Antrag auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse im Downloadbereich unten auf dieser Webseite). - Es besteht ein relatives Prüfungsverbot während der gesetzlichen Mutterschutzfristen, d. h. 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Sie haben somit das Recht, nicht an Prüfungen teilnehmen zu müssen und sich z. B. von Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht, Exkursionen sowie Labor- und Praktikumstätigkeiten freistellen zu lassen.
- Sie können während Ihrer Mutterschutzfrist an Prüfungen oder Veranstaltungen teilnehmen, wenn Sie dies gegenüber dem Prüfungsausschuss ausdrücklich schriftlich erklären. Bei der Anmeldung zu einer Prüfung während der Mutterschutzfrist im Prüfungsverwaltungssystem erfolgt diese Erklärung automatisch. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
- Es steht Ihnen eine Freistellung für Untersuchungen zu, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft entstehen sowie eine Freistellung zum Stillen (in den ersten 12 Monaten nach der Geburt mind. 2x täglich 30 Minuten).
- Sie haben weiterhin einen Anspruch auf die Anerkennung besonderer Bedürfnisse
Das Familienbüro informiert Sie zu Ihren Rechten nach dem Mutterschutzgesetz.
Studierende mit besonderen Bedürfnissen (hierzu zählen länger andauernde oder chronische Erkrankung, Behinderung, Mutterschutzfristen, Erziehungszeiten sowie Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen) können eine Priorisierung bei der Kurswahl beantragen.
Nähere Informationen erhalten sie hier.
Gemäß Schleswig-Holsteinischem Hochschulgesetz ist den besonderen Bedürfnissen von Studierenden Rechnung zu tragen. Die Regelungen über die Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse und die Gewährung von Nachteilsausgleichen finden sich in der Rahmenprüfungsordnung (RaPO 2020) der Europa-Universität Flensburg. Diese beziehen sich auf:
- Behinderungen oder länger andauernde Erkrankungen,
- Mutterschutzfristen und die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit,
- Betreuungsverpflichtungen für im eigenen Haushalt lebende Kinder bis 14 Jahre,
- Pflegeverpflichtungen für nahe Angehörige mit anerkannter Pflegestufe.
Das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite unten im Downloadbereich.
Grundsätzlich ist es möglich, das Studium für ein oder mehrere Semester zu pausieren und in dieser Zeit nicht oder nur an wenigen Veranstaltungen oder Prüfungen teilzunehmen. Um Studien- und Betreuungsaufgaben vereinbaren zu können empfiehlt es sich, frühzeitig einen individuell passenden Stundenplan aufzustellen. Das Familienbüro steht Ihnen dabei bei Bedarf beratend zur Seite.
Sollten sich Veranstaltungen und Betreuungszeiten überschneiden, lassen sich oft individuelle Lösungen finden (ggf. kann das Kind mit in Veranstaltungen genommen werden, es besteht die Möglichkeit online teilzunehmen oder sich Inhalte asynchron anzueignen etc.). Besprechen Sie diese Möglichkeiten frühzeitig mit Ihren Dozierenden. Das Familienbüro steht auch hier unterstützend zur Seite.
Eine Beurlaubung vom Studium (Urlaubssemester) ist möglich, aber nicht immer empfehlenswert. Bei der Planung einer individuell passenden Studiengestaltung steht Ihnen das Familienbüro bei Bedarf beratend zur Seite.
Die Organisation eines Praktikums, besonders des Praxissemesters im Lehramtsstudium, stellt für Studierende mit Familien- und Pflegeaufgaben oft eine Herausforderung dar. Verschiedene Regelungen sollen Sie bei dieser Organisation unterstützen.
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Praktikumsplatzwahl (PDF) zu stellen. Im Falle einer Anerkennung erhalten Sie bevorzugt (aber nicht garantiert) einen Praktikumsplatz an einem Ihrer Wunschorte in der Nahregion (Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg und Nordfriesland). Voraussetzung für die Anerkennung ist das Erbringen eines entsprechenden Nachweises bei Antragseinreichung. Außerhalb des Nahbereiches sollten Sie Schulen mit passenden Praktikumsplätzen selbst anschreiben und um eine Anforderung bitten. Beachten Sie dabei unbedingt die entsprechenden Vorgaben und Fristen, die Sie auf den Seiten des Praktikumsbüros finden.
Eine Ableistung des Praktikums in Teilzeit ist nur bedingt möglich. Die Praktikumsordnung zum Praxissemester (PDF) informiert über die Möglichkeit, das Praxissemester in zwei Abschnitte auf zwei Jahre zu teilen, sowie über die Regelungen zu maximalen Fehlzeiten und der Möglichkeit, Fehlzeiten in eingeschränktem Rahmen nachzuholen.
Möchten Sie eine Alternativleistung bzw. eine Schreibzeitverlängerung für das Portfolio und/oder die Forschungsaufgabe beantragen, stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse (PDF) an den Prüfungsausschuss der Bildungswissenschaften. Das Praktikumsbüro bietet jährlich eine Informationsveranstaltung zum Praxissemester an, die in der Regel Mitte September stattfindet.
In Zusammenarbeit mit dem International Center möchten wir Sie ermutigen, auch mit Kind(ern) ein Auslandsstudium zu wagen. Der Organisationsaufwand ist etwas höher als für Studierende ohne Kinder, aber in den meisten Fällen lässt sich eine Lösung finden. Auf der Seite Ins Ausland gehen finden Sie alle Informationen über ein Auslandsstudium sowie den Kontakt zu einer Erstberatung über das International Center. Dort bekommen Sie auch Informationen zu Universitäten, die für ein Studium mit Kind besonders gut geeignet sind, und zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten.
Das von der Hochschule Wismar ins Leben gerufene Portal Auslandsstudium mit Kind, zwischenzeitlich angegliedert an den Verein Familie in der Hochschule e.V. (Fidh), möchte Studierende mit Kind unterstützen, gemeinsam das Abenteuer Auslandsstudium zu wagen. Hier finden Sie Erlebnisberichte und zahlreiche Informationen rund um das Thema. Ihre Erfahrungsberichte sind ebenfalls willkommen.
Neben den organisatorischen Hürden ist es zumeist auch finanziell schwieriger, mit einem Kind ins Ausland zu gehen. Dabei könnte ein Stipendium helfen. Hier finden Sie eine Stipendienübersicht des International Centers. Ganz besonders möchten wir Sie auf das Mawista Stipendium hinweisen, das explizit das Auslandsstudium mit Kind fördert.
- Beratung durch das Familienbüro
- Zentrale Studienberatung
Die zentrale Studienberatung (ZSB) informiert, berät und unterstützt u.a. zu den Themen Finanzierungsmöglichkeiten, Studienplanung und -gestaltung, schwierige Studiensituationen, Übergang Bachelor/Master bzw. Master/Promotion, Fachwechsel und Unterbrechungen. Alle Infos und Kontakte finden Sie hier: Zentrale Studienberatung (ZSB) - Studierendenberatung StuBs des Asta
Die Studierendenberatung BaföG und Soziales (StuBs) berät zu Fragen der Studienorganisation mit Kind/Familie, zu Nachteilsausgleichen und in psychischen und/oder finanziellen Belastungssituationen. Alle Infos und Kontakte finden Sie hier: Beratung - Studierendenschaft der EUF - Beratungsangebot des Studentenwerks Schleswig-Holstein
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein berät bei sozialen oder finanziellen Schwierigkeiten und informiert über Kinderbetreuung, BAföG und Studienorganisation. Alle Infos und Kontakte finden Sie hier: Beratung studentisches Leben - Studentenwerk Schleswig-Holstein
Die Beratungsgespräche können vor Ort, telefonisch oder online und bei Bedarf auch anonym durchgeführt werden.
Kontakt
Martina SpirgatisM.A.
- Telefon
- +49 461 805 2762
-
martina.spirgatis-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
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- PLZ / Stadt
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- +49 461 805 2777
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