Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen, auch bekannt als Betriebsvereinbarungen, sind schriftliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber*innen und Personalvertretungen (z.B. Personalräten, bei uns Personalrat TAP und W), die wichtige Arbeitsbedingungen und -regelungen festlegen.

Sie dienen dazu, die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen zu regeln, Arbeitsabläufe zu optimieren und ein gutes Arbeitsklima zu fördern. Dienstvereinbarungen können verschiedene Themenbereiche abdecken, wie Arbeitszeitregelungen (Gleitzeit, Mobile Arbeit, ...), Urlaubsansprüche, Fortbildungsmaßnahmen oder Gesundheitsvorsorge.

An der EUF finden Sie alle Dienstvereinbarungen im Intranet:

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