Der Hochschulrat der Europa-Universität Flensburg
Der Hochschulrat ist ein noch junges Gremium innerhalb der Universität: 2013 im Hochschulgesetz des Landes Schleswig-Holstein etabliert, wird das fünfköpfige Gremium mit Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft besetzt. Der Rat soll mit seiner Expertise die Entwicklung der Universität unterstützen und begleiten.
Der Hochschulrat berät und hat Aufsichts- und Kontrollaufgaben, die im Hochschulgesetz (§ 19 HSG) festgelegt sind. Er nimmt Stellung zu richtungsweisenden Entscheidungen wie der Etablierung neuer Studiengänge, zum Haushaltsplan und dem Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Ebenso werden Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule und zu Schwerpunkten in Forschung und Lehre abgegeben.
Nächste Hochschulrats-Sitzungen
5 x 4: Fünf Mitglieder, vier Jahre
Fünf ehrenamtliche Mitglieder werden vom Senat für vier Jahre für den Hochschulrat der Europa-Universität Flensburg vorgeschlagen. Der Hochschulrat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter der oder des Vorsitzenden.
Alle Mitglieder werden offiziell vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein bestellt. Der Hochschulrat legt gegenüber dem Senat und dem Ministerium spätestens alle zwei Jahre Rechenschaft über seine Tätigkeit ab.
Auf die Initiative des Hochschulrats geht der Europa-Preis der Europa-Universität Flensburg zurück. Mit dem 2018 erstmals vergebenen Preis werden Menschen geehrt, die sich für ein nachhaltiges und demokratisches Europa einsetzen. Das Preisgeld wird vom Hochschulrat gestiftet. Dafür verzichten die Mitglieder auf ihre Aufwandsentschädigungen.
So erreichen Sie den Hochschulrat:
Kontaktieren Sie den Hochschulrat gerne via hochschulrat-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Weitere Details
Mitglieder des Hochschulrates
Die Mitglieder des Hochschulrates der EUF wurden vom Ministerium für den Zeitraum vom 29.12.2020 bis zum 28.12.2024 bestellt. Der Vorsitz des Hochschulrates ist vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2025 bestellt.
Aufgaben
Der Hochschulrat erfüllt laut § 19 Absatz 1 HSG vom 5. Februar 2016 folgende Aufgaben:
- Entscheidung bei der Anrufung durch die Kanzlerin oder den Kanzler
- Stellungnahme zum Entwurf der Verfassung
- Einvernehmen mit dem Senat zur Satzung über Qualitätssicherung (§ 5 Absatz 3)
- Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule, zu Schwerpunkten in Forschung und Lehre sowie zur Struktur der Lehrangebote
- Stellungnahme zum Haushaltsplan
- Einvernehmen mit dem Senat über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule
- Einvernehmen mit dem Senat über die Grundsätze für die Verteilung der Finanz- und Sachmittel sowie der Personalausstattung, einschließlich zugehöriger Satzungen, insbesondere zu den Grundsätzen über die Vergütung der Professorinnen und Professoren und den Abschluss der Vergütungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Präsidiums mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten
- Stellungnahme zur Einrichtung von Studiengängen
- Beratung der Berichte des Präsidiums, insbesondere der Berichte der Präsidentin oder des Präsidenten über Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Stellungnahme vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen.
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Rechenschaftsbericht
Der Hochschulrat legt alle zwei Jahre einen Rechenschaftsbericht vor. Dort erläutern die Mitglieder, wie der Rat seine Aufgaben wahrgenommen hat:
Die Geschäftsordnung des Hochschulrates
Kontakt
Svea Taubert
Geschäftsführung des Hochschulrats und persönliche Referentin der Präsidentin
- Telefon
- +49 461 805 2815
-
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