Der Senat der Europa-Universität Flensburg
Ob es die Wahl des Präsidiums ist, die Klärung von Grundsatzfragen oder Entscheidungen zu Forschung, Lehre und Studium: Der Senat ist als eines der zentralen Gremien der Europa-Universität Flensburg an allen wegweisenden Entscheidungen der Universität beteiligt. Seine Aufgaben regelt das Hochschulgesetz von Schleswig-Holstein – ebenso seine Zusammensetzung (§21 HSG).
Die Anzahl der Mitglieder
Die 25 Mitglieder des Senats werden von Hochschulbeschäftigten (für zwei Jahre) und Studierenden (für ein Jahr) gewählt. Die Beschäftigtengruppen und Studierende sind nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel repräsentiert: 13 Hochschullehrende, 4 Mitarbeitende des wissenschaftlichen Dienstes, 4 Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung, 4 Studierende. Alle gewählten Senatsmitglieder sind stimmberechtigt.
Die Aufgaben des Senats
Der Senat beschließt unter anderem die Verfassung der Universität. Er berät Forschungsschwerpunkte und nimmt Stellung zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen. Beschlüsse zum Struktur- und Entwicklungsplan der Europa-Universität Flensburg, zur Personalausstattung sowie Grundsätzen der Verteilung von Finanz- und Sachmitteln zählen ebenfalls zu seinen Aufgaben und Befugnissen. Die Sitzungen sind hochschulöffentlich und finden in der Vorlesungszeit in der Regel einmal monatlich statt.
Der Erweiterte Senat
Zusätzlich gibt es seit 2016 den mit 48 Senatorinnen und Senatoren besetzten Erweiterten Senat. Dessen Aufgaben legt ebenfalls das Hochschulgesetz (§20 HSG) fest. Dazu zählen unter anderem die Stellungnahme zum Geschäftsbericht der Universität und die Wahl der oder des Gleichstellungs- sowie Diversitätsbeauftragten.
Nächste Senatstermine
Der Senat tagt hochschulöffentlich. Das bedeutet, dass alle Mitglieder der Europa-Universität Flensburg an Senatssitzungen teilnehmen können. Personalangelegenheiten behandelt der Senat im nicht öffentlichen Teil einer Sitzung. Dieser wird möglichst so gelegt, dass Zuschauer*innen wenig Wartezeit haben.
Die regulären Sitzungen beginnen um 12:15 Uhr. Die Sitzungen finden im Gebäude Tallinn, Raum TAL 007 statt. Die Sitzungen werden außerdem in der Regel als Videokonferenzen über Webex übertragen, der Link zur Übertragung wird mit der Einladung bekannt gegeben.
Tagesordnung und Senatsunterlagen werden jeweils eine Woche vor der Senatssitzung an die Senatsmitglieder verschickt und im Intranet veröffentlicht.
Kontakt
Geschäftsführung des Senats und Ihre Ansprechpartnerin:
Hilke Nissen
- Telefon
- +49 461 805 2064
-
hilke.nissen-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Dublin
- Raum
- DUB 210
- Straße
- Campusallee 3
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Alle weiteren Details im Überblick:
Senatsprotokolle, Einladungen und weitere Unterlagen
Senatseinladungen, Protokolle und Beschlüsse stehen Beschäftigten und Studierenden der EUF im Intranet zur Verfügung.
Downloads
Geschäftsordnung des Senats der Europa-Universität Flensburg
Nach Beschluss vom 31. August 2018
Download