Studentische Vereinigungen an der Europa-Universität Flensburg
Studierende können sich zu "Studentischen Vereinigungen" zusammenschließen, um in einem strukturierten Rahmen gemeinsam an Ihren Zielen zu arbeiten. Diese Vereinigungen werden umgangssprachlich auch als "Hochschulgruppen" bezeichnet. Hier finden Sie eine Liste der aktuellen Studentischen Vereinigungen an der Universität und erfahren näheres über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die EUF fördert privatrechtliche studentische Vereinigungen, die die Studierenden zur Wahrnehmung ihrer fachlichen, hochschulpolitischen, sportlichen und sozialen Interessen und zur Förderung der politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung gebildet haben, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Voraussetzung dafür ist, dass die Satzung der Vereinigung oder das Verhalten ihrer Mitglieder nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen oder nicht mit einem geordneten Lehr- und Forschungsbetrieb unvereinbar sind.
Liste der anerkannten Studentische Vereinigungen an der EUF
Stand: Herbstsemester 2023/24
- Liberale Hochschulgruppe Flensburg
- Islamische Hochschulgemeinde Flensburg (IHg-Flensburg)
- Juso-Hochschulgruppe
- CampusGrüne
- Housing First
- Model United Nations (MUN)
- Unistarter
- Flensburg United E-Sports
Einen Antrag stellen:
Sie können den Antrag auf Anerkennung als Studentische Vereinigung jederzeit bei der Geschäftsführung des Präsidiums stellen. Verwenden Sie dazu das Antragsformular und die ergänzenden Unterlagen:
Ausgefüllte Anträge und Fragen an:
Ihre Ansprechpartnerin im Präsidium ist Hilke Nissen. Sie steht Ihnen gerne bei Rückfragen zur Verfügung und nimmt Ihren Antrag entgegen.
Hilke Nissen
Geschäftsführung des Präsidiums
- Telefon
- +49 461 805 2064
-
hilke.nissen-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Dublin
- Raum
- DUB 210
- Straße
- Campusallee 3
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Rückmeldefristen und Anzeigepflichten für Studentische Vereinigungen
Anerkannte Studentische Vereinigungen müssen sich jeweils bis zum 15.04. bzw. bis zum 15.10. des laufenden Jahres zurückmelden. Dann verlängert sich die Anerkennung um das laufende Semester.
Nehmen Studentische Vereinigungen Änderungen an ihrer Satzung oder Kontaktdaten vor, sind sie verpflichtet, diese Änderungen bei der Geschäftsführung des Präsidiums anzuzeigen.