Im FAQ Prüfung findet ihr Antworten zu häufigen Fragen rumd um die Modulprüfung.

Du lädst deine Modulprüfung als PDF-Datei in die EUFbox für Modulprüfungen herauf. Das ist ganz einfach, per drag an drop im Browser. Nach dem Hochladen deiner Datei siehst du im unteren Drittel des Browserfensters den Dateinamen der hochgeladenen Datei. Dann weißt du, alles hat geklappt. Du kannst dir ein Bildschirmfoto machen und dann hast du dir selbst einen Beleg deiner fristgerechten Abgabe erstellt. (Der Uploadlink für Modulprüfungen erlischt mit Ablauf der Frist!) Per E-Mail eingereichte Modulprüfungen gelten formal als nicht eingereicht.

Es gibt bei meinen Seminaren immer zwei gleichwertige Prüfungstermine zum Semesterende. Als ersten Termin nehme ich immer den ersten vom Prüfungsausschuss für Hausarbeiten zugelassenen Termin, als zweiten Termin nehme ich immer den letzten vom Prüfungsausschuss für Hausarbeiten zugelassenen Termin. Das hat den Vorteil für euch, dass ihr entweder ganz früh oder ganz spät abgeben könnt. Wichtig ist, dass ihr zu dem Termin abgebt, bei den ihr zur Prüfung angemeldet seid! Achtung: Die Note kann frühestens nach Ablauf des Prüfungstermins eingetragen werden. Wer sich fälschlicherweise zum zweiten, späten Termin anmeldet, kann erst danach seine Note bekommen, auch wenn die Arbeit bereits zum Vorlesungsende eingereich wurde.

Ob Gruppenarbeiten im Rahmen der Modulprüfung möglich sind, wird zu Beginn der Veranstaltung verbindlich für die Veranstaltung festgelegt.

Bei Gruppenarbeiten gilt, was in unserer  Rahmenprüfungsordnung steht; dort heißt es:

§ 14 I c) RaPO

Schriftliche Prüfungsleistungen, zum Beispiel schriftliche Hausarbeiten: In der Regel selbstständige Bearbeitung einer fachspezifischen oder fächerübergreifenden Aufgabenstellung im Rahmen der Selbstlernzeit des Moduls, vorzulegen in der vorgegebenen schriftlichen Form. Schriftliche Prüfungsleistungen können als Einzel- oder als Gruppenprüfung erbracht werden. Die Beiträge der einzelnen Studierenden müssen hierbei deutlich kenntlich gemacht werden und sich objektiv getrennt bewerten lassen. Schriftliche Prüfungsleistungen sind in der Regel acht Wochen nach der Erbringung der Prüfungsleistung zu bewerten.

Darüber hinaus gilt folgendes, wie mir der Püfungsausschuss BiWi am 14.11.2024 mitteilte:

"Wichtig ist, dass bei Team- oder Gruppenprüfung künftig bitte immer die individuellen Leistungen erkennbar sind und entsprechend personenbezogen bewertet werden. Außerdem muss aus Gründen der Chancengleichheit der Umfang einer im Team verfassten Hausarbeit in angemessener Weise angepasst werden."

Wenn deine Note, unbenotete Leistung o.ä. nicht korrekt im System eingetragen und verbucht wurde, du aber deine Leistung fristgerecht erbracht hast, kann es sein, dass der Fehler bei uns liegt. Melde dich in diesem Fall im Geschäftszimmer und schildere deinen Fall. Wir werden dann schnellstmöglich Nachbessern, sofern der Fehler bei uns liegt.

Wenn du vergessen hast, dich fristgerecht zur Prüfung anzumelden und kein Fehler unsererseits vorliegt, dann kannst du an dieser Prüfung schlichtweg nicht teilnehmen. Weder das Geschäftszimmer noch ich tragen versäumte Prüfungsanmeldungen nach.

Den Umfang einer schriftlichen Prüfungsleistung wie Hausarbeit oder Portfolio regelt der Modulkatalog. Was als Seiten im Sinne der dort genannten Seitenzahl zu zählen ist, wird nicht genannt. Ich sehe es als anspruchsvoller an, ein komplexes Thema kurz und bündig zu erörtern, anstatt ausufernde Prologe zu führen. Anders gesagt, ich gewichte Denkleistungen deutlich stärker als Fleißleistungen.