Das Studium der Niederdeutschen Philologie an der Europa-Universität Flensburg
Die Niederdeutsche Abteilung der Europa-Universität Flensburg ermöglicht ein fachlich breit aufgefächertes Studium der Niederdeutschen Philologie, das die Teilgebiete ältere und neuere niederdeutsche Sprache, ältere und neuere niederdeutsche Literatur sowie in besonderer Schwerpunktsetzung Niederdeutschdidaktik als Didaktik der niederdeutschen Sprache und Didaktik der niederdeutschen Literatur gleichberechtigt abdeckt und zudem auch sprachpraktische Anteile in das Studium integriert.
Das Studienangebot sieht sich der Tradition einer Niederdeutschen Philologie, die älteren und neueren Formen textlicher Überlieferung sowohl sprach- als auch literaturwissenschaftliche Aufmerksamkeit integrativ zukommen lässt, verpflichtet und vertritt zugleich die Innovation einer modernen Niederdeutschdidaktik, die einen gesteuerten Spracherwerb des Niederdeutschen in Wort und Schrift und einen parallelen Schriftspracherwerb Hochdeutsch-Niederdeutsch sowie die umfassende Anwendung niederdeutscher Schriftlichkeit im Sprachlern- und Sprachgebrauchskontext unterstützt und regional standardisierte Sprachformen des Niederdeutschen als institutionell erlernbare Kompetenzen begreift und fördert.
Ältere und neuere Literatursprachen des Niederdeutschen bilden einen besonderen Forschungs- und Arbeitsschwerpunkt der Abteilung.
Ausgehend vom Ergänzungsfach Niederdeutsch und der Spezialisierungsoption und den Hochschulzertifikaten im Teilstudiengang Deutsch des Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften und der anschließenden Masterstudiengänge ergibt sich ein umfassendes Studienprogramm, das in der folgenden Auflistung vorgestellt wird.
Alle Bachelor- und Masterstudiengänge der EUF:
= 6 Module = 12 Seminare, 6 Modulprüfungen, freie Reihenfolge, freie Einteilung
= freiwillige Zusatzleistung
= Erteilung von 25 Sonderpunkten für die Referendariatsplatzvergabe durch das Land Schleswig-Holstein
= vertiefte Qualifikation zur Niederdeutschvermittlung
= berechtigt zur Teilnahme an weiterführenden IQSH-Fortbildungen nach dem Vorbereitungsdienst
Teilstudiengang Deutsch im Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften:
Wahlpflichtseminar "Einführung in das Niederdeutsche" im Modul 8 (3. oder 4. Semester)
= Wahlpflicht, Teil des Regelstudiums
Kursangebote zum Niederdeutschen in den Teilmodulen 10.1 sowie 11.1 und 11.2
= Wahlpflicht, Teil des Regelstudiums
Spezialisierungsoption Niederdeutsch im dritten Studienjahr (5. und 6. Semester)
= Wahlpflicht, Teil des Regelstudiums
= Schwerpunkt Grundschule: Module 14, 15, 16
= Schwerpunkt Gymnasium oder Gemeinschaftsschule: Modul 14, 15, 20, 22
= Schwerpunkt Fachwissenschaft: Module 14, 15, 20, 22 sowie 21 oder 24
= Voraussetzung für das Hochschulzertifikat II in den Masterstudiengängen
= Erteilung von 15 Sonderpunkten für die Referendariatsplatzvergabe durch das Land Schleswig-Holstein
= Qualifikation zur Niederdeutschvermittlung
Hochschulzertifikat Niederdeutsch I
= 4 Module, 4 Seminare, 4 Modulprüfungen, freie Reihenfolge, freie Einteilung
= freiwillige Zusatzleistung
= Voraussetzung für das Hochschulzertifikat II in den Masterstudiengängen
= Erteilung von 10 Sonderpunkten für die Referendariatsplatzvergabe durch das Land Schleswig-Holstein
= Qualifikation zur Niederdeutschvermittlung
Alle Teilstudiengänge im Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen:
= 3 Module, 3 Seminare, 3 Modulprüfungen
= Wahlpflicht im Regelstudium
= grundständige Qualifikation zur Niederdeutschvermittlung
Teilstudiengang Deutsch in den Masterstudiengängen Lehramt an Gemeinschaftsschulen und Lehramt an Gymnasien:
Kursangebote zum Niederdeutschen in den Modulen 4 und 6
= Wahlpflicht im Regelstudium
Teilstudiengang Deutsch in allen Masterstudiengängen der Lehrämter:
Hochschulzertifikat Niederdeutsch II
= 2 Module, 2 Seminare, 2 Modulprüfungen, freie Reihenfolge, freie Einteilung
= freiwillige Zusatzleistung
= baut auf der Spezialisierungsoption Niederdeutsch oder dem
Hochschulzertifikat Niederdeutsch I im Teilstudiengang Deutsch
im Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften auf
= Erteilung von 15 Sonderpunkten für die Referendariatsplatzvergabe durch das Land Schleswig-Holstein
= vertiefte Qualifikation zur Niederdeutschvermittlung
= berechtigt zur Teilnahme an weiterführenden IQSH-Fortbildungen nach dem Vorbereitungsdienst
Anmerkungen:
Für die absolvierte Spezialisierungsoption Niederdeutsch und das absolvierte Hochschulzertifikat Niederdeutsch I erteilt das Land Schleswig-Holstein 10 Sonderpunkte für die Referendariatsplatzvergabe. Für das darauf aufbauend absolvierte Hochschulzertifikat Niederdeutsch II erteilt das Land weitere 15 Sonderpunkte. Für das abgeschlossene Ergänzungsfach Niederdeutsch werden 25 Sonderpunkte erteilt.
Die Spezialisierungsoption Niederdeutsch + Hochschulzertifikat Niederdeutsch II oder die Hochschulzertifikate Niederdeutsch I +II oder das Ergänzungsfach Niederdeutsch befähigen zur Niederdeutschvermittlung an Schulen. Sie berechtigen zudem nach dem Vorbereitungsdienst zur Teilnahme an weiterführenden Fortbildungen des IQSH.. Neben Schleswig-Holstein rufen auch andere norddeutsche Bundesländer diese Qualifikationen auf.
Unterlagen zu allen Studienoptionen finden sich unter diesem Link.
Nutzen Sie gern die Fachstudienberatung: Freitag, 16.00 bis 17.00 Uhr, OSL 151 (Robert Langhanke), robert.langhanke@uni-flensburg.de, 0461-805 2200
Flensburg, 1. 9. 2024, Robert Langhanke (Teilstudiengangverantwortlicher)