Fördermöglichkeiten für gefährdete Wissenschaftler*Innen
Verschiedene deutsche Forschungsförderungsorganisationen haben auf die aktuellen Krisen und damit verbundene Gefährdung von Wissenschaftler*innen mit einer Ausweitung ihrer Programme reagiert. Ziel ist es, den gefährdeten Wissenschaftler*innen durch eine kurz- und mittelfristige Integration in das deutsche Wissenschaftssystem eine weitere wissenschaftliche Tätigkeit zu ermöglichen. Auch reguläre Fördermöglichkeiten für Nachwuchswissenschaftler*innen bieten eine Möglichkeit ihre Forschung in Deutschland fortzusetzen. Im Folgenden werden einige dieser Finanzierungsmöglichkeiten vorgestellt:
Post-Doc Fellowships
Das Walter Benjamin-Programm steht für geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in jedem Karrierestadium offen und ermöglicht es ihnen damit, ein eigenes Forschungsvorhaben am Ort ihrer Wahl selbstständig umzusetzen. Die sonst in diesem Programm vorhandene Beschränkung der Zielgruppe auf die frühe Postdoc-Phase entfällt für geflüchtete Personen. Die bis zu zweijährige Förderung in diesem Programm bietet die Möglichkeit, Qualifikationen für eine selbständige Projektbetreuung zu erwerben, die für nächste Schritte der weiteren Etablierung im Wissenschaftssystem erforderlich sind. Gleichzeitig kommen den Antragstellenden Maßnahmen zur Karriereunterstützung durch die Gasteinrichtung zugute, da diese Maßnahmen Teil des Förderkonzepts des Walter Benjamin-Programms sind. Weitere Informationen zu diesem und weiteren DFG Programmen für Geflüchtete finden Sie auf der DFG Webseite. Quelle: DFG Webseite, 28.11.2023
Mithilfe dieses Programms können Wissenschaftler*innen, die in ihren Herkunftsländern erheblicher und anhaltender persönlicher Gefährdung ausgesetzt sind, ihre Arbeit an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fortsetzen.
Mit der Philipp Schwartz-Initiative erhalten Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland die Möglichkeit, gefährdete Forschende im Rahmen eines Fellowships aufzunehmen. Aufnehmende Institutionen erhalten entsprechend Fördermittel, die sich aus zwei Komponenten zusammensetzen:
Fellowship-Mittel: Im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung werden Mittel für ein Forschungsstipendium bereitgestellt. Arbeitsverträge werden auf Grund von Haushaltskürzungen aktuell nicht vergeben. Vorgesehen ist eine Dauer von bis zu 24 Monaten, eine Verlängerung von bis zu 12 Monaten im Rahmen eines Kofinanzierungsmodells kann im Laufe der Erstförderung beantragt werden.
Förderpauschale für die aufnehmende Einrichtung: Die aufnehmende Einrichtung erhält eine Pauschale in Höhe von 20.000 Euro je geförderter Person.
Die Programmunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Philipp Schwartz-Initiative. Quelle: AvH Webseite, 28.11.2023
Stipendienprogramme für gefährdete Forschende - Antragstellung über die Forschenden
Institute of International Education's Scholar Rescue Fund (IIE-SRF)
Einer der wohl bekanntesten und größten Stipendiengeber für gefährdete Forschende ist der Institute of International Education's Scholar Rescue Fund (IIE-SRF). Die einjährigen Teilstipendien werden für Aufenthalte an Universitäten und Forschungseinrichtungen weltweit vergeben. Eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich. IIE-SRF ist sowohl Forschenden als auch Forschungseinrichtungen bei der Kontaktaufnahme behilflich. Mehr Informationen dazu: http://www.scholarrescuefund.org/scholars
Baden-Württemberg Fonds für verfolgte Wissenschaftler
Der Baden-Württemberg Fonds ermöglicht in Kooperation mit dem Scholar Rescue Fund Stipendien für gefährdete Forschende, damit diese ihre wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg fortsetzen können. Mehr Informationen unter: www.bwstiftung.de/bw-fonds/
Stipendienprogramm des Landes Bremen zur Unterstützung ausländischer geflüchteter und gefährdeter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Das Land Bremen unterstützt Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, deren wissenschaftliche Arbeit im Heimatland aufgrund von Verfolgung und Bedrohung gefährdet ist, durch ein Stipendium, damit sie ihre Forschungsarbeit an der Universität Bremen fortsetzen können. Es können jeweils zwei Stipendien an Promovierende und Postdocs für Dauer eines Jahres vergeben werden. Weitere Informationen sind hier zu finden.
Initiative zur wissenschaftlichen Integration
Um Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, haben die Fraunhofer-Gesellschaft, die Leibniz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft und die Helmholtz-Gemeinschaft eine gemeinsame Initiative ins Leben gerufen. Die verschiedenen Institute und Zentren bieten unterschiedliche Fördermöglichkeiten an, darunter Praktika, Ausbildungsplätze und Stellen als studentische Hilfskräfte. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die einzelnen Regionalinstitute und -zentren.
Academy in Exile
Die Academy in Exile bietet Forschenden, die in ihren Heimatländern aufgrund ihres wissenschaftlichen oder zivilen Engagements für Menschenrechte, Frieden und Demokratie bedroht werden, die Möglichkeit, ihre Forschungen im Ausland fortzusetzen. Die Akademie wurde 2017 als gemeinsame Initiative des Instituts für Turkistik der Universität Duisburg-Essen, dem Kulturwissenschaftlichen Institut Essen und dem Forum für Transregionale Studien gegründet. Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen können mit 12- bis 24-monatigen Stipendien oder Kurzstipendien von bis zu 3 Monaten gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
BRiDGE for Researchers in Danger Going to Europe
Die Universität Bielefeld koordiniert die BRiDGE-Projekte, die sich an Forschende aller Altersstufen und Karrierestadien richtet, insbesondere diejenigen, die in Deutschland, Bulgarien, Griechenland, der Schweiz oder der Türkei Zuflucht gefunden haben. Die Programme bieten Training, Mentoring und Networking für gefährdete Forschende und deren Mentoren sowie Stipendien für Praktika.
Der Institute of International Education's Scholar Rescue Fund (IIE-SRF) präsentiert darüber hinaus eine Auswahl an weltweiten Stipendien und Zuschüssen für gefährdete Forschende, unterteilt nach Auswahlkriterien, die die Forschenden erfüllen müssen.
Quelle: Webseite der AvH Stiftung https://www.humboldt-foundation.de/bewerben/foerderprogramme/philipp-schwartz-initiative/foerdermoeglichkeiten-fuer-gefaehrdete-forschende, Stand: 28.11.2023
A list of individual funding opportunities for post-docs can be found here Funding opportunities for Post-Docs.
Pre-Doc Scholarships
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das Stipendienprogramm "Hilde Domin-Programm" an. Das Programm soll weltweit gefährdete Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden, denen in ihrem Herkunftsland formal oder de facto das Recht auf Bildung und/oder andere Grundrechte verweigert werden, darin unterstützen, ein Studium in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen, um einen Studien- oder Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule zu erlangen. Die im Rahmen des Programms nominierten und ausgewählten Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden werden in Studiengängen ihrer persönlichen Wahl und individuellen Qualifikationen entsprechend eingeschrieben und erhalten ein Stipendium, das die notwendigen Kosten des Studiums- bzw. Forschungsaufenthalts deckt.
Nominierungen von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten können jederzeit online eingereicht werden.
Es finden grundsätzlich zwei Auswahlen pro Jahr statt. Die Bewerbungszeiträume orientieren sich am Start der akademischen Semester.
Es gelten die folgende Zeiträume und Fristen für Nominierungen und Bewerbungen:
Geplanter Studienbeginn im Sommersemester 2024
- Nominierungen: bis 15.03.2023
- Bewerbungszeitraum: 16.03. bis 29.04.2023
Geplanter Studienbeginn im Wintersemester 2024/25
- Nominierungen: bis 15.09.2023
- Bewerbungszeitraum: 18.09. bis 16.10.2023
Weitere Informationen finden Sie auf der DAAD Webseite
A list of regular funding opportunities for doing a PhD can be found here list of PhD Scholarships
Einbindung in laufende Förderungen
Zusatzanträge/Einbindung in laufende Förderungen
Alle Projektleitungen und auch die Hochschulen können Zusatzanträge stellen, um qualifizierte Flüchtlinge – angehende oder promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – in bereits geförderte DFG-Projekte einzubinden. Diese Anträge können dadurch begründet werden, dass für den weiteren Verlauf eines Projektes nun Personen zur Verfügung stehen, durch deren Mitarbeit zusätzliche Impulse für die wissenschaftlichen Arbeiten im Projekt ausgehen.
Die Zusatzanträge können auf alle Mittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Flüchtlinge in das Projekt ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Gästemittel, Personalstellen oder das Mercator-Modul. Die Anträge können jederzeit formlos gestellt werden und sollten den Umfang von fünf Seiten (ohne CV und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Die Antragstellenden sollten jedoch darauf achten, dass der Antrag aussagekräftig genug ist, um eine zügige Begutachtung nach den bekannten DFG-Qualitätskriterien zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang müssen die Anträge Angaben über die in ein Projekt einzubindenden Personen enthalten und den Mehrwert von deren Mitarbeit für das Projekt begründen.
Geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können auch direkt in Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen und anderen DFG-geförderten Verbundprojekten gefördert werden. Die Mittel hierfür müssen nicht gesondert über Zusatzanträge beantragt werden, denn entsprechende Maßnahmen können auch aus den bereits bewilligten Mitteln finanziert werden. So können beispielsweise Flüchtlinge mit einem Bachelor- oder vergleichbarem Abschluss ein Qualifizierungsstipendium für eine spätere Promotion in einem Graduiertenkolleg erhalten oder gleich in das Kolleg aufgenommen werden.
Die rechtliche Ausgestaltung der Einbindung der geflohenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler liegt in der Verantwortung der Projektleitungen sowie der Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Hierzu zählen insbesondere die Feststellung akademischer Qualifikationen sowie die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zum Beispiel für den Abschluss von Stipendien- oder Beschäftigungsverträgen.
GEPRIS – Informationssystem zu DFG-geförderten Projekten
Das Informationssystem GEPRIS bietet einen Überblick über DFG-geförderte wissenschaftliche Projekte sowie die beteiligten Forscherinnen und Forscher und ihre Institutionen.
Sonderprogramm Ukraine
Die DFG übernimmt im Programm Kooperation mit Entwicklungsländern die Finanzierung des ukrainischen Projektteils in bilateralen Forschungsprojekten im Rahmen von Sachbeihilfen für Einzelprojekte. Ab September 2022 gibt es auch die Möglichkeit, über die Antragstellerinnen und Antragsteller in Deutschland auch Mittel für den Lebensunterhalt des ukrainischen Partners bzw. der ukrainischen Partnerin bis zu einer maximalen Höhe von 1.000 € pro Monat pro projektleitende Person zu beantragen.
- Interner Link mit AnkerKooperation mit Entwicklungsländern
- Interner Link mit AnkerInformation für die Wissenschaft Nr. 65
Unterstützung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angesichts der Terror-Angriffe auf Israel und deren Folgen
Angesichts der aktuellen Situation bietet die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in DFG-geförderten Projekten, die von den terroristischen Angriffen der Hamas auf Israel und der derzeitigen Lage in der Region betroffen sind, gezielte Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen an. Ab sofort können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in DFG-geförderten Projekten, die in der betroffenen Region stattfinden oder deren Arbeiten von der Kooperation mit Partnerinnen und Partnern in der Region abhängen, bei der DFG Zusatzanträge stellen, um ihre Forschungen möglichst unbeschadet unter anderen Rahmenbedingungen fortsetzen zu können. Zusatzanträge von bis zu 20 000 Euro können dabei von der Projektleitung mit entsprechender Begründung kurzfristig formlos eingereicht und sollen zeitnah entschieden werden. Bei umfangreicheren notwendigen Projektanpassungen und darüber hinausgehenden Finanzbedarfen steht die DFG-Geschäftsstelle für individuelle Beratungen zur Verfügung.
Generell können auch bereits bewilligte Fördermittel ohne weiteren Aufwand dafür eingesetzt werden, den Fortgang der Forschungsarbeiten zu sichern. Projektmittel lassen sich so beispielsweise für Reisekosten verwenden, um Forschungsarbeiten temporär in Deutschland durchzuführen. Diese Entlastungsmöglichkeiten sind insbesondere in den größeren Verbundprogrammen wie Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs und Exzellenzcluster sowie im Rahmen der Deutsch-Israelische Projektkooperation (DIP) sofort umsetzbar, sie stehen grundsätzlich aber allen geförderten Projekten offen.