Auswahlverfahren

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird von der Europa-Universität Flensburg organisiert und durchgeführt.

Bewerberinnen und Bewerber füllen das Online-Formular vollständig aus und laden die geforderten Nachweise hoch. Um welche Nachweise es sich handelt, entnehmen Sie bitte den FAQs.

Sobald die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, entscheidet die Stipendienkommission auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen Bewerbungen sowie unter Berücksichtigung der Zahl der übernommenen Patenschaften und – soweit dies möglich ist – der gewünschten Fachdisziplinen bzw. Studiengänge (siehe § 5, Abs. 5 der Stipendienrichtlinien) über die auszuwählenden Stipendiatinnen und Stipendiaten.

Falls besondere (bspw. organisatorische) Umstände es erforderlich machen, kann die Entscheidung über die Stipendienvergabe rückwirkend erfolgen. Es werden in jedem Fall die nachfolgend aufgeführten Bewerbungs- und Auswahlkriterien herangezogen:

Durchschnittsnote

Studierende im Bachelor

  • a) Studienbewerberinnen und Studienbewerber für einen Bachelorstudiengang sowie Bachelorstudierende im 1. Fachsemester: Berücksichtigung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) zu 100 %.
  • b) Bachelorstudierende im 2. Fachsemester: Berücksichtigung der Durchschnittsnote der HZB zu 50 % und der Durchschnittsnote der bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen zu 50 %.
  • c) Bachelorstudierende im 3. oder höheren Fachsemester: Berücksichtigung der Durchschnittsnote der bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen zu 100 %.

In den Fällen b) und c) müssen pro abgeschlossenem Semester mindestens 15 ECTS erbracht worden sein.

Studierende im Master

  • a) Studienbewerberinnen und Studienbewerber für einen Masterstudiengang sowie Masterstudierende im 1. Fachsemester: Berücksichtigung der Abschlussnote des Bachelorstudiums, das Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiums ist, zu 100 %.
  • b) Masterstudierende im 2. Fachsemester: Berücksichtigung der Abschlussnote des Bachelorstudiums, das Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiums ist, zu 50 % und der Durchschnittsnote der bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen zu 50 %.
  • c) Masterstudierende im 3. oder höheren Fachsemester: Berücksichtigung der Durchschnittsnote der bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen zu 100 %.

In den Fällen b) und c) müssen pro abgeschlossenem Semester mindestens 15 ECTS erbracht worden sein.

Besondere studienbezogene Leistungen und ehrenamtliche Aktivitäten

Ihr errechneter Durchschnitt kann bei entsprechenden vorliegenden Nachweisen aufgewertet werden, und zwar

  • bei besonderen studienbezogenen Leistungen (Kategorie 2)
  • bei sozialem und ehrenamtlichem Engagement (Kategorie 3)
  • bei persönlichen und familiären Herausforderungen (Kategorie 4)

um jeweils bis zu 0,1 Bonuspunkten je Kategorie.

Leistungen der Kategorie 2 sind ausschließlich studienbezogene Auszeichnungen und Preise sowie Auslandserfahrungen, zum Beispiel mit Erasmus, sofern diese einen Mindestaufenthalt von drei Monaten umfassen. Der Bonus gilt sowohl für internationale Studierende wie auch für Outgoings der Europa-Universität Flensburg. Eingeworbene Stipendien werden nicht berücksichtigt.

Als Engagement der Kategorie 3 kann zum Beispiel die regelmäßige Mitarbeit in gesellschaftlichen, politischen, religiösen oder sozialen Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Gremien innerhalb oder außerhalb der Universität in einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten beiden Kalenderjahre, das aktuelle Kalenderjahr mit inbegriffen, gewürdigt werden. Dabei müssen die Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Gremien sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von Art. 21 Absatz 2 Grundgesetz bekennen. Als besondere Aktivität wird auch eine abgeschlossene Berufsausbildung gewertet. Es werden keine eingeworbenen Stipendien berücksichtigt.

Herausforderungen der Kategorie 4 sind besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung von Kindern, wenn ein Sorgerecht besteht, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, die Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger mit mindestens Pflegestufe 2, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund

Ermittlung des Gesamtwertes für Ihre Bewerbung

Die Grundlage zur Ermittlung des Gesamtwertes, mit dem Sie sich für ein Deutschlandstipendium bewerben, bildet der Basiswert, der sich aus der Berechnung Ihrer Durchschnittsnote ergibt. Bei entsprechenden vorliegenden Nachweisen werden oben genannte Kriterien angewandt, d.h. vom Basiswert subtrahiert, woraus sich der Gesamtwert für Ihre Bewerbung ergibt. Der Gesamtwert (Durchschnittsnote abzüglich Bonuspunkte) muss mindestens 1,8 oder weniger betragen. Anderenfalls besteht keine Förderungsfähigkeit.

Auf diese Weise wird eine Rangliste erstellt, nach der die Stipendien anschließend vergeben werden können.