Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Deutschlandstipendium
Sie bewerben sich über ein Online-Formular für das Deutschlandstipendium. Um Zugriff auf das Formular zu bekommen, richten Sie zuerst ein Bewerbungskonto ein. Dies ermöglicht Ihnen zu jeder Zeit Zugriff auf das Bewerbungsformular, sodass Sie es nicht während einer Sitzung ausfüllen müssen. Ihre Daten werden bis zum Absenden der Online-Bewerbung in Ihrem Bewerbungskonto gespeichert.
Das Online-Bewerbungsformular ist relativ umfangreich. Sie benötigen zum Ausfüllen und Absenden etwa eine halbe Stunde, sofern Sie alle relevanten Dokumente (Immatrikulationsbescheinigung, Transcript of Records, etc.) bereits als PDFs vorbereitet haben. Welche Dokumente Sie benötigen, steht weiter unten in den FAQs.
Das Deutschlandstipendium soll engagierten und besonders begabten Studierenden zunächst für die Dauer eines Jahres eine verlässliche zusätzliche Finanzierungsquelle bieten. Verlangt werden neben exzellenten Studienleistungen auch gesellschaftliches Engagement.
Die Förderung pro Stipendium beträgt 300 Euro im Monat, wobei jeweils 150 Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie von privaten Förderern und Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Alumni oder Privatpersonen gezahlt werden.
Das Stipendium richtet sich an Studierende aller Nationalitäten, ist unabhängig von ihrem sonstigen Einkommen oder das der Eltern und wird nicht auf das BAföG angerechnet.
Bewerben können sich alle an der Europa-Universität Flensburg immatrikulierten Studierenden und kurz vor der Immatrikulation stehenden Studienbewerber*innen. Eine Auszahlung des Stipendiums kann erst nach Nachweis der Immatrikulation erfolgen. Lediglich Promotions-, Austausch- und Gaststudierende sind vom Deutschlandstipendium ausgeschlossen.
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stipendienplätzen hängt von der Höhe der Fördergelder ab und schwankt daher von Jahr zu Jahr. Sie wird aber zu Beginn einer jeden Ausschreibung bekanntgegeben.
Ja, gefördert werden Studierende jeglicher Nationalität. Voraussetzung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber für das Deutschlandstipendium zu Beginn des Bewilligungszeitraums an der Europa-Universität Flensburg immatrikuliert sind bzw. immatrikuliert sein werden. Von der Förderung ausgenommen sind Studierende, die für ein Auslandssemester an der Europa-Universität Flensburg sind, Promotionsstudierende, Gaststudierende sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer in studienvorbereitenden Programmen (z.B. ProRef).
Ja, Studienbewerberinnen und -bewerber können sich ebenfalls für ein Deutschlandstipendium bewerben. Die Bewilligung des Deutschlandstipendiums setzt aber die Immatrikulation an der Europa-Universität Flensburg zu Beginn des Bewilligungszeitraums voraus.
Nein, Studierende, die zum Austausch in Flensburg sind, sind von einer Förderung durch das Deutschlandstipendium ausgeschlossen.
Nein, Gaststudierende sind von einer Förderung durch das Deutschlandstipendium ausgeschlossen.
Nein, Studierende in studienvorbereitenden Programmen (z.B. ProRef) sind von einer Förderung durch das Deutschlandstipendium ausgeschlossen.
Nein, Promotionsstudierende sind von einer Förderung durch das Deutschlandstipendium ausgeschlossen. Wir möchten Promotionsstudierenden aber nahelegen, sich bezüglich möglicher Förderungen an unsere Stipendienberatung zu wenden.
Ja, Studierende eines Zweit- oder Aufbaustudiums können sich für ein Deutschlandstipendium bewerben.
Ja, zu jedem Zeitpunkt im Studienverlauf ist eine Bewerbung um das Deutschlandstipendium möglich. Die Bewerber*innen sollten sich jedoch während des Förderzeitraums noch innerhalb der Regelstudienzeit befinden. Eine Förderung nach Überschreitung der Regelstudienzeit ist dann möglich, wenn nachweislich schwerwiegende Gründe dazu geführt haben.
Ja, sofern ein schwerwiegender Grund zur Überschreitung der Regelstudienzeit geführt hat. Hierzu zählen laut § 7 StipG eine Behinderung, eine Schwangerschaft, die Pflege und Erziehung eines Kindes oder ein fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt.
Nein, das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Laufzeit des Stipendiums beträgt in der Regel zwei Semester. Eine erneute Bewerbung ist im Anschluss an die Förderung möglich.
Das Deutschlandstipendium wird an der Europa-Universität Flensburg jährlich zum Herbstsemester vergeben. Es wurde erstmalig im Herbstsemester 2018/19 vergeben.
Im Fall einer Beurlaubung vom Studium wird die Zahlung des Stipendiums ausgesetzt. Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird der Bewilligungszeitraum des Stipendiums auf Anzeige des Stipendiaten ggf. angepasst.
Liegt ein fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt vor, so kann das Stipendium auch während der Zeit des Auslandsaufenthaltes fortgezahlt werden.
Ja, Sie können auch während des Praxissemesters durch das Deutschlandstipendium gefördert werden.
Sie können sich um ein Deutschlandstipendium bewerben, wenn Sie im kommenden Herbstsemester ein Studium an der Europa-Universität Flensburg aufnehmen werden. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihr Bachelorzeugnis oder Ihre Immatrikulationsbescheinigung noch nicht vorliegen haben, können Sie diese nachreichen.
Wer eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung von 30 Euro oder mehr pro Monat erhält, kann nicht zusätzlich mit einem Deutschlandstipendium gefördert werden. Eine Übersicht über verschiedene Stipendien, die mit dem Erhalt des Deutschlandstipendiums vereinbar sind bzw. den gleichzeitigen Bezug des Deutschlandstipendiums ausschließen finden Sie hier.
Zu den Vergabekriterien zählen neben hervorragenden Leistungen in Schule oder Studium, auch weitere Kriterien wie ein ehrenamtliches Engagement über einen längeren Zeitraum, besondere persönliche oder familiäre Umstände, Praktika, besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise. Die Auswahl erfolgt durch einen Stipendienauswahlausschuss (siehe dazu auch die Richtlinien).
Sie können Ihre akademischen Leistungen nachweisen, indem Sie Ihre Zeugnisse und Ihr aktuelles Transcript of Records über die Uploadfunktion am Ende des Online-Bewerbungsformulars hochladen. Ihr ehrenamtliches Engagement weisen Sie ebenfalls durch Hochladen entsprechender Nachweise nach.
Bei einer Bewerbung um ein Deutschlandstipendium, ist neben dem ausländischen Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung/ den Bachelorabschluss eine amtlich beglaubigte Übersetzung (außer bei englischen Zeugnissen) in deutscher oder englischer Sprache erforderlich. Diese Übersetzung wird i.d.R. durch einen vereidigten Fachübersetzer erstellt.
Laut Richtlinien zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Europa-Universität Flensburg ist ein Basiswert von 2,3 vorgesehen. Der Basiswert kann durch nachgewiesenes soziales Engagement etc. verbessert werden.
Empfehlungsschreiben können als Nachweise für besondere Leistungen und Aktivitäten dienen. Sie werden im Auswahlverfahren berücksichtigt, sofern sie im Bezug zum Deutschlandstipendium verfasst sind. Es entsteht Ihnen jedoch kein Nachteil, wenn Sie kein Empfehlungsschreiben hochladen.
Zu den besonderen studienbezogenen (studienvorbereitenden bzw. studienbegleitenden) Leistungen zählen die erfolgreiche Teilnahme an studienvorbereitenden Programmen (z.B. ProRef), Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, Praktika oder studienbegleitende Tätigkeiten (z.B. als studentische Hilfskraft), abgeschlossene Berufsausbildungen oder Berufstätigkeiten und/oder besondere Erfolge (z.B. Preise und Stipendien), sofern diese fachlich für das Studium relevant sind.
Zu den besonderen ehrenamtlichen Aktivitäten zählt die regelmäßige Mitarbeit in gesellschaftlichen, politischen, religiösen oder sozialen Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Gremien innerhalb oder außerhalb der Universität über einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten 2 Kalenderjahre. Dabei müssen die Organisationen, Einrichtungen, Gruppen bzw. Gremien sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland (gemäß Grundgesetz, Art. 21, Abs. 2) bekennen.
Zu den besonderen persönlichen Herausforderungen zählen Behinderungen, chronische Erkrankungen und/ oder Brüche in der eigenen Bildungsbiografie (z.B. durch Flucht).
Zu den besonderen familiären Herausforderungen zählen die Betreuung des eigenen Kindes/der eigenen Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, die Betreuung einer/eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen mindestens mit Pflegestufe 2 und/ oder ein so genanntes "bildungsfernes" Elternhaus (beide Elternteile ohne Schulabschluss).
Besondere ökonomische Herausforderungen liegen vor bei ökonomischer Bedürftigkeit, insbesondere in Form der sozialen Härte.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber bzw. Studierende gelten als ökonomisch bedürftig, wenn ihr effektives monatliches Nettoeinkommen im beantragten Förderzeitraum unter einem Höchstbetrag liegt, der sich am BAföG-Höchstsatz orientiert. Sie unterliegen einer sozialen Härte, wenn ihr effektives monatliches Nettoeinkommen im beantragten Förderzeitraum besonders weit unter einem Höchstbetrag liegt, der sich am BAföG-Höchstsatz orientiert.
Für Studierende an Hochschulen, Akademien und Höheren Fachschulen liegt der BAföG-Höchstsatz derzeit bei 931,- Euro.
Ökonomische Bedürftigkeit liegt dann nicht vor, wenn Studienbewerberinnen und Studienbewerber bzw. Studierende über eigenes Vermögen verfügen, das die BAföG-Freibetragsgrenze überschreitet. Unter Vermögen ist dabei Kapital-, Geld- und Sachvermögen zu verstehen.
Die Angaben zur Einkommens- und Vermögenssituation müssen durch entsprechende Nachweise belegt werden. Falls dies nicht möglich ist, muss die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben an Eides statt versichert werden.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die Studierenden, die ein Deutschlandstipendium erhalten, müssen Veränderungen ihrer Einkommens- und Vermögenssituation unverzüglich der Stipendienkommission mitteilen.
Ja. Das BAföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Studierende können grundsätzlich beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Eine Anrechnung findet nur statt, soweit durch den gleichzeitigen Bezug anderer Stipendien ein Gesamtbetrag, der einem Monatsdurchschnitt von 300 Euro entspricht, überschritten wird.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber für einen Bachelor- oder Masterstudiengang sowie Studierende im 1. Fachsemester bewerben sich mit ihrer letzten Abschlussnote. Für Bachelorstudierende ist das die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung; für Masterstudierende ist das die Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses. Diese werden im jeweiligen Fall zu 100% gewertet.
Die Auswahl erfolgt über ein Auswahlverfahren.
Ja, jede Bewerberin und jeder Bewerber wird nach Beendigung des Auswahlverfahrens über die Entscheidung informiert.
Eine Rückmeldung wird schnellstmöglich gegeben. Die erste Auszahlung erfolgt im September. In der Regel wird für die Sichtung der Bewerbungen ein Zeitraum von ca. 6 Wochen benötigt. Die Vergabekommission tagt in der 2. Septemberhälfte und entscheidet über die Vergabe. Im Anschluss an diese Entscheidung erhalten Sie innerhalb weniger Tage Ihre Rückmeldung. Falls es zu einer Abweichung von diesem Zeitplan kommt, werden wir Sie über Änderungen informieren.
Zusagen und Absagen erhalten Studierende ausschließlich per E-Mail an Ihre Studierende-E-Mail-Adresse der Europa-Universität Flensburg.
Die Förderung wird zum Herbstsemester ausgezahlt. Es ist vorgesehen, die erste Auszahlung im September vorzunehmen, sodass Sie bereits zu Beginn des Herbstsemesters das Stipendium nutzen können. Eine rückwirkende Auszahlung ist jedoch auch möglich, sollten Entscheidungen später als vorgesehen getroffen werden.
Das Stipendium wird monatlich ausgezahlt. Eine einmalige Auszahlung der Gesamtsumme ist nicht möglich.
Sozialabgaben sind über das Stipendium nicht abgedeckt. Sie können aber frei über die 300 Euro verfügen und sie z.B. für die Zahlung von Versicherungsbeträgen verwenden.
Für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren reichen die Bewerberinnen und Bewerber die nachfolgend aufgeführten Unterlagen ein:
- Immatrikulationsbescheinigung
- bei bereits immatrikulierten Bachelor- und Masterstudierenden: Nachweise über die bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (Notenübersicht; Transcript of Records)
- bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern für einen Bachelorstudiengang oder Bachelorstudierenden: Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung,
- bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern für einen Masterstudiengang oder Masterstudierenden: Bachelorzeugnis
- Nachweise über besondere studienbezogene Leistungen
- Nachweise über besondere ehrenamtliche Aktivitäten
- Nachweise und Angaben zu besonderen persönlichen, familiären und/oder ökonomischen Herausforderungen
- tabellarischer Lebenslauf
- unterschriebene Bewerbungsvereinbarung.
Wir empfehlen Ihnen, die Unterlagen als PDF vorzubereiten, sodass Sie sie während des Ausfüllens des Online-Bewerbungsformulars direkt hochladen können.
Sie laden alle Dokumente und Nachweise via Upload-Funktion auf der Bewerbungsseite für das Deutschlandstipendium hoch.
Die Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Nachweise in anderen Sprachen sind in Übersetzung vorzulegen; Zeugniskopien müssen amtlich beglaubigt sein.
Da Ihnen Ihr Bachelorzeugnis nicht vorliegt, Sie also noch Bachelorstudentin oder Bachelorstudent sind, füllen Sie bitte in der Online-Bewerbung das Formularteil "Für Bachelorstudierende" aus. Geben Sie auf der Seite zu Ihrem Status bitte an, dass Sie im Herbstsemester im ersten Semester Ihres Masterstudiums sein werden und dass Sie in diesem Studiengang bislang 0 Credits erworben haben. Im Feld "Welchen Notendurchschnitt haben Sie derzeit?" tragen Sie bitte Ihren jetzigen Schnitt Ihres Bachelors ein und laden Ihr derzeitiges ToR und Ihre Immatrikulationsbescheinigung hoch. Diesen Angaben und Dokumenten kann die Stipendienkommission alle relevanten Informationen entnehmen, um Ihren Basiswert für die Bewerbung zu errechnen. Bitte geben Sie dann auch alle Angaben zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung an.
Eine Bewerbung ist bereits möglich, sie benötigen lediglich den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis). Eine Immatrikulation muss noch nicht vorliegen. Die Immatrikulationsbescheinigung muss zwingend erst zur Auszahlung des Stipendiums vorliegen.
Da dieser Studiengang zum Frühjahrssemester startet und bis zum Ende des Bewerbungszeitraums i.d.R. noch keine aktuellen Noten vorliegen, wird in diesem Studiengang die Basisnote allein aufgrund Ihrer Studienzugangsberechtigung festgelegt. Eine Umrechnung internationaler Noten erfolgt hier mittels der Bayerischen Formel.
Bitte weisen Sie hierzu zusätzlich das Notensystem Ihrer Universität nach (Maximalnote und unterste Bestehensnote).
Weitere FAQs auf der Internetseite des BMBF
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Deutschlandstipendium.