So funktioniert das Deutschlandstipendium
Private Förderer ermöglichen, dass der Stipendiatin oder dem Stipendiaten mindestens ein Jahr lang monatlich 300 Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Förderer trägt davon die Hälfte, also 150 Euro im Monat, die andere Hälfte zahlt der Bund. Ein Stipendium kann sich dabei aus Mitteln mehrerer Stifter zusammensetzen.
Die Hochschulen übernehmen hierbei die zentrale Vermittlerrolle beim Deutschlandstipendium. Sie sprechen potenzielle Förderer an, wählen die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus und organisieren die Förderung. Sie konkretisieren auch die Vorgaben für das Auswahlverfahren und die Kriterien für die Vergabe der Stipendien.
Das Deutschlandstipendium basiert auf dem 2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG).