Master Vocational Education - Lehramt an beruflichen Schulen (gewerblich-technische Fachrichtungen)
Allgemeines & Profil
Allgemeine Informationen
Profil
In dem Master-Studiengang Lehramt an beruflichen Schulen (Master of Vocational Education) erlangen Sie in vier Semestern berufspädagogische, berufs- und fachwissenschaftliche sowie didaktische Kompetenzen für die spätere Tätigkeit im beruflichen Schulwesen oder in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Neben Vorlesungen, Seminaren und Laborübungen gehören empirische Untersuchungen in Betrieben, Exkursionen, Hospitationen und die eigene Lehrtätigkeit zu Ihrer Ausbildung. Ihr Studium zeichnet sich vor allem durch einen hohen Bezug zur betrieblichen und schulischen Praxis aus.
Der Masterabschluss wird in Schleswig-Holstein bei der Zulassung zum Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt.
Akkreditierung:
Studieninhalt & Struktur
Flensburger Weg zur Lehrkraft an beruflichen Schulen
Wichtige Dokumente zu Ihrem Studium
Die Studienordnung legt für Ihren Studiengang die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes Studium fest. Anhand der Studienordnungen und Modulkataloge planen Sie Ihr Studium und wissen, was Sie in welchem Semester studieren. Die rechtlichen Rahmebedingungen hierzu sind in der Prüfungsordnung festgelegt.
Berufsfelder
Berufsfelder
Dieser Master-Studiengang qualifiziert für eine Tätigkeit im beruflichen Schulwesen oder in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Nach abgeschlossenem Vorbereitungsdienst/Referendariat und Zweitem Staatsexamen können Sie als Lehrkraft an beruflichen Schulen (z. B. Berufsschule, Berufsoberschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium, Fachschule) sowohl Jugendliche als auch Erwachsene unterrichten.
Die Berufsaussichten für Berufsschullehrkräfte der gewerblich-technischen Fachrichtungen sind außerordentlich gut. Sie werden sowohl in Schleswig-Holstein als auch bundesweit gesucht.
Außerschulische Berufsfelder
Ferner besteht die Möglichkeit als Berufspädagoge in der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder im Personalmanagement in Betrieben, Verbänden, Kammern oder Gewerkschaften zu arbeiten.
Promotion
Mit dem Studienabschluss Master of Education eröffnet sich für Sie grundsätzlich auch die Möglichkeit zu promovieren.
Informationen zur Promotion
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Sie können für den Master of Vocational Education / Lehramt an beruflichen Schulen zugelassen werden, wenn Sie folgende Voraussetzung erfüllen:
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums mit einem einschlägigen Bachelorabschluss in einem Umfang von 180 LP oder eines mindestens gleichwertigen Abschlusses in einem Teilstudiengang der gewählten beruflichen Fachrichtung (Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Informationstechnik oder Metalltechnik) sowie
- der Nachweis eines mindestens einjährigen Berufs- bzw. Betriebspraktikums in der gewählten beruflichen Fachrichtung oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung sowie
- die positive Bewertung eines von der Bewerberin/dem Bewerber eingereichten Motivationsschreibens, welches das Interesse am Studiengang begründet.
Über die Einschlägigkeit entsprechend Nr. 1 entscheidet die*der Vertreter*in der jeweiligen beruflichen Fachrichtung.
Einschlägig ist das abgeschlossene Studium gemäß Nr. 1 insbesondere, wenn es folgende Studienumfänge enthält:
- Das Studium der Berufspädagogik und von Fachdidaktiken in der beruflichen Fachrichtung und dem allgemeinbildenden Unterrichtsfach im Umfang von mindestens 17 LP.
- Das Studium von Fachwissenschaften in der beruflichen Fachrichtung und dem allgemeinbildenden Unterrichtsfach im Umfang von insgesamt mindestens 148 LP.
Wenn vor Aufnahme des Master-Studiums nicht 180 Leistungspunkte in den einschlägigen Bereichen studiert worden sind, werden für die Zulassung zum Master-Studium Auflagen erteilt. Ausschlaggebend für die Art der Auflage ist, dass einschließlich des Masterstudiums mindestens 80 LP Fachdidaktik, Berufspädagogik und Schulpraktische Studien und mindestens 170 LP Fachwissenschaften studiert werden müssen.
Entsprechende Module sind in den Studienordnungen der Beruflichen Fachrichtungen sowie Berufspädagogik aufgeführt. Über die Auflagen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Maßgabe der geltenden Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) der Kultusministerkonferenz
Achtung! Änderung der vorläufigen Zulassung
Mit Änderung des Hochschulgesetzes Schleswig-Holstein (§49 Abs. 6) ist die vorläufige Zulassung bis zum Ende des 2. Semesters möglich.
Dafür muss bis zum 01.11. der Nachweis von mindestens 150 absolvierten Leistungspunkten im Bachelor-Studium erbracht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "vorläufige Zulassung"
Der Teilstudiengang Englisch setzt den Nachweis über gute englische Sprachkompetenz voraus.
Der Nachweis wird geführt durch einen mindestens 6 Monate umfassenden Auslandsaufenthalt in einem englischsprachigen Land oder durch einen Notendurchschnitt von mindestens 11 Punkten im Fach Englisch in der gymnasialen Oberstufe. ln allen anderen Fällen ist das erfolgreiche Absolvieren eines Prüfungsgesprächs mit zwei Fachvertreterinnen oder Fachvertretern Voraussetzung für die Zulassung.
Bewerber*innen, die weder über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, noch ihren deutschsprachigen Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorlegen.
Entsprechend der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg sind Sprachzertifikate auf dem Level C1 erforderlich. Anerkannt werden:
- die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 2 absolviert wurden.
- der "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 4 absolviert wurden.
- der "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996 - in der jeweils geltenden Fassung (DSD II);
- das Goethe-Zertifikat C1 oder
- das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"
Beratung & Kontakt
Beratung rund ums Studium:
Grundlegende und fachübergreifende Beratung zum Master of vocational Education Lehramt an beruflichen Schulen (gewerblich-technische Fachrichtung) bietet Ihnen unsere Zentrale Studienberatung.
Im Sekretariat ist für Sie da:
biat-Sekretariat
- Telefon
- +49 461 805 2149
-
biat-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Oslo
- Raum
- OSL 069
- Straße
- Auf dem Campus 1
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Studiengangsverantwortlicher:
Die Fachstudienberatung beantwortet Ihnen fachspezifische Fragen zum (Teil-)Studiengang. Für diesen Teilstudiengang ist das:
Prof. Dr.Torben Karges
- Telefon
- +49 461 805 2115
-
torben.karges-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Oslo
- Raum
- OSL 075
- Straße
- Auf dem Campus 1
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Zum Institut:
Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf den Websites des Berufsbildungsinstitut Arbeit und Technik (biat)
Bewerbung & Zulassung
Bewerbung & Zulassung
Bitte beachten Sie: Die Bewerbung für den Master ist nur möglich, wenn Sie den Bachelor Bildungswissenschaften oder ein äquivalentes anerkanntes Bachelor-Studium einer anderen Hochschule erfolgreich absolviert haben. Abiturient*innen können sich nicht sofort für den Master bewerben.
Alle Informationen zur Bewerbung, zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sowie zu den Zugangsvoraussetzungen und Zusatzqualifikationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenservices unter
Erweiterungsstudium
Erweiterungsstudium eines Unterrichtsfachs
Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist es im Rahmen vorhandener Kapazitäten möglich, ein zusätzliches Unterrichtsfach im Erweiterungsstudium zu studieren.