fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/20210128-ttp-satzung-2018.pdf
Dem Berufungsausschuss muss zwingend mindestens eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer aus einem anderen Institut oder einer anderen Hochschule angehören. (2) Für diejenigen Bewerberinnen und Bewerber [...] **************************************** Auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2019/satzung-seniorprofessur.pdf
§ 3 Voraussetzungen (1) Zur Seniorprofessorin oder zum Seniorpro- fessor können Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die sich in ihrem Berufsleben durch herausragende wissenschaftliche Leis- tungen [...] Internetseite der EUF, 24. Januar 2019 Auf Grundlage des § 65 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklini- kum Schleswig-Holstein (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5 [...] Persönlichkeiten aus der wissen- schaftlichen oder künstlerischen Praxis aus an- deren deutschen Hochschulen oder aus dem In- und Ausland ernannt werden, die die Vo- raussetzungen nach § 61 HSG erfüllen und
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2015/leistungsbezuege-satzung.pdf
Anwendungsbereich Diese Satzung gilt für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie Mitglieder des Prä- sidiums und sonstiger Gremien im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung, soweit sie nach der Besoldungsordnung [...] Forschungs‐, Lehr‐ und Transferzulagen (1) Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die Mittel Dritter für Forschungs‐, Lehr‐ oder Transfervorhaben der Hochschule einwerben und diese Vorhaben durchführen [...] über Leistungsbezüge sowie Forschungs‐, Lehr‐ und Transferzulagen für Hochschulbedienstete (HochschulLeistungsbezüge‐Verordnung – LBVO) in der Fassung vom 17. Januar 2015 (GVOBl. Schl.‐H. 2015, 39) hat
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/lesefassung-gebuehrensatzung-fuenfte-aenderung.pdf
6 Ermäßigung und Befreiung Für bestimmte Leistungen können für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Hochschulangehörige und andere, soweit sie in den einzelnen Gebührenordnungen ausdrücklich [...] ist ausgeschlossen. Anlage 4 Gebühr für die Teilnahme an der Hochschuleignungsprüfung 1. Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, die eine besonders hohe Qualifikation durch ihre berufliche [...] nicht dem Studium oder einer Hochschulprüfung dient, 5. eine besondere Dienstleistung im Rahmen virtueller Studienangebote der Universität 6. die Nutzung einer Hochschuleinrichtung außerhalb des Studiums oder
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/gebuehrensatzung.pdf
6 Ermäßigung und Befreiung Für bestimmte Leistungen können für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studie- rende, Hochschulangehörige und andere, soweit sie in den einzelnen Gebührenordnun- gen au [...] ausgeschlossen. 5 Anlage 4 Gebühr für die Teilnahme an der Hochschuleignungsprüfung 1. Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, die eine besonders hohe Qualifi- kation durch ihre berufliche [...] nicht dem Studium oder einer Hochschulprüfung dient, 5. eine besondere Dienstleistung im Rahmen virtueller Studienangebote der Universität 6. die Nutzung einer Hochschuleinrichtung außerhalb des Studiums oder
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2016/aenderung-gebuehrensatzung-mai-2016.pdf
der EUF: 2. Mai 2016 Aufgrund des § 41 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl [...] Weiterbildungsstudiengang „Kita-Master“ wird auch für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten Hochschulabschluss bzw. für beruflich Qualifizierte mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich frühkindlicher
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2016/aenderung-gebuehrensatzung-juli-2016.pdf
der EUF: 1.7.2016 Aufgrund des § 41 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig- Holstein (Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184), zuletzt geändert [...] g durch den Senat der Europa-Universität Flensburg am 16. Dezember 2015 und mit Zustimmung des Hochschul- rates vom 21. Januar 2016 die folgende Satzung erlassen. Artikel 1 Änderung der Gebührensatzung [...] Teilnahme an Sprachkursen und Sprachprüfungen Anlage 4 Gebühren für die Teilnahme an der Hochschuleignungsprüfung Anlage 5 Gebühren für die Teilnahme am Weiterbildungs-Studiengang „Kita-Master – Leitung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/151-dritte-aenderung-gebuehrensatzung-2018.pdf
der EUF: 18. Januar 2018 Aufgrund § 41 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz-HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl [...] frühkindlicher Bildungseinrichtungen“ wird auch für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten Hochschulabschluss bzw. für beruflich Qualifizierte mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich frühkindlicher [...] Euro erhoben, die im Voraus zu entrichten ist. 3. Studierende, die mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit 180 Leistungspunkten zugelassen werden, können durch das erfolgreiche Absolvieren von drei
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2022/20220525-satzung-aenderg-01-ices-2018.pdf
der Grundlage des § 6 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz-HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl [...] 2018 (NBI. HS MBWK Schl.-H. S. 17) wird wie folgt geändert: In § 4 Absatz 5 werden nach dem Wort „Hochschulen“ die Worte „sowie Einrichtungen der Europa-Universität Flensburg“ eingefügt. Artikel 2 Inkrafttreten
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/satzung-kurs.pdf
Zentrum wird von einem Vorstand geleitet, der aus drei Hochschulangehörigen besteht, hiervon mindestens eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Erfüllung [...] Bedeutung zu. § 3 Leitung und Struktur (1) Potenzielle Mitglieder des KURS sind alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Angehörige der Mitgliedergruppe des wissenschaftlichen Dienstes sowie Honorarp [...] mlung wählt den Vorstand für drei Jahre. Der Vorstand ernennt aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer eine verantwortliche Direktorin oder einen verantwortlichen Direktor. Entscheidungen