Seit 2021 ist auch im Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (§ 4 Abs. 10) die Entwicklung eines Präventions- und Interventionskonzepts (kurz: Schutzkonzept) zum Schutz des Kindeswohls verpflichtend festgeschrieben. Dies stellt Schulen nach wie vor vor eine anspruchsvolle Aufgabe.