Auslandspraktika
Auslandspraktika
Auslandspraktika
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Auslandspraktikum interessieren, die Universität unterstützt Sie darin!
Auf dieser Seite sind die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Schulpraktika im Ausland beschrieben, die für eine Anerkennung der Praktika als schulisches Auslandspraktikum zu berücksichtigen sind. Natürlich gibt es andere Formen der Praktika im Ausland - allgemeine Informationen insbesondere zur Finanzierung finden Sie auf den Seiten des International Centers.
Der Unterricht in den Schulklassen einer Schule im Ausland wird in der Regel (Ausnahme: Deutsche Schulen) in der jeweiligen Landessprache durchgeführt. Um ein Schulpraktikum in einem bestimmten Land zu absolvieren, müssen Sie sprachliche Mindestanforderungen nachweisen.
Jedes Land besitzt eine eigene Kultur und soziale Normen. Bitte machen Sie sich von sich aus mit solchen kulturellen Normen vertraut, die neben einer schulischen Vermittlung im Umgang mit Schülerinnen und Schülern, Repräsentanten landesspezifischer Behörden und Strukturen eine Rolle spielen.
Je nach Lage des Gastlandes sind ggf. Impfungen notwendig oder Papiere mitzuführen, um eine gesundheitliche Versorgung in dem jeweiligen Land sicherzustellen.
Eine Begleitung des Praktikums vor Ort im Gastland ist in der Regel nur z.T. möglich. Die Vorbereitung und Begleitung erfolgt in der Regel durch Vorbereitungsveranstaltungen an der Europa-Universität Flensburg und durch Online-Betreuungen. Über Kooperationen mit dem Gastland ist in der Regel ein Ansprechpartner vor Ort für Sie erreichbar.
Prinzipiell können im Bachelorstudium das Fachpraktikum oder im Masterstudium das Praxissemester als Praktikum im Ausland absolviert werden. Die Vergleichbarkeit der Praktikumsanforderungen im Ausland - gegenüber denen im Inland - muss dabei gewährleistet sein.
Versicherungen
- Krankenversicherung: Vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes sollten Sie klären, ob Sie durch Ihre Krankenkasse versichert sind. U.U. ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung sinnvoll.
- Unfallversicherung: Eine Auslandsversicherung durch die Universität bzw. die Unfallkasse Nord besteht für schulische Praktika im Ausland nicht.
- Haftpflicht: Vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes sollten Sie klären, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch im Ausland gilt. U.U. ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sinnvoll.
Praxissemester im Ausland
Praxissemester im Ausland
Das Praxissemester ist ein mindestens zwölfwöchiges Praktikum, in dem Unterricht und Schule umfassend erkundet und die gemachten Erfahrungen zu der wissenschaftlichen Perspektive des Studiums in Beziehung gesetzt werden soll. Dazu wird Unterricht geplant und dokumentiert, ein Portfolio geführt und eine Forschungsaufgabe im Sinne des forschenden Lernens erarbeitet.
Abweichend von den Rahmenbedingungen im Inland reicht es aus, wenn die vorbereitende Veranstaltung in der Schulpädagogik besucht wird und die Begleitung durch ein Fach an der Schule im Ausland sowie an der Europa-Universität Flensburg gewährleistet ist.
Das Praktikumsbüro vermittelt z.Zt. keine Schulen im Ausland. I.d.R. gehen die Studierenden der EUF an Deutsche Schulen im gewählten Ausland und kontaktieren diese eigenständig. Für Stipendien und weitere Beratungen wenden Sie sich bitte an das International Center.
Die gewählte Schule im Ausland muss zu Ihrem Studiengangziel passen.
Für das Praxissemester im Ausland gibt es ein Anmeldeverfahren über ein online-Formular. Dieses wird im November freigeschaltet und ist i.d.R. bis Ende Januar des Folgejahres offen.
Um sich erfolgreich für das Praxissemester im Ausland anzumelden, benötigen Sie eine Schule, die Ihrem Studiengangziel entspricht, einen Mentor/eine Mentorin mit Fakultas in mindestens einem Ihrer studierten Fächer in der Schule im Ausland und eine betreuende Hochschullehrkraft aus der EUF, die Sie im Praxissemester betreut, Ihr Portfolio und Ihre Forschungsfrage liest und für Sie quasi ein Begleitseminar "ersetzt".
Das vorbereitende Pädagogik-Seminar findet im FS (2. Semester MA) statt und muss obligatorisch belegt werden. Wenn Sie sich zum Praxissemester im Ausland angemeldet haben, erhalten Sie hierzu automatisch eine Einladung.
Der Praktikumszeitraum für das Praxissemester im Ausland muss nicht mit dem Praxisblock im Inland identisch sein, er sollte jedoch innerhalb des Herbstsemesters liegen (3. Master-Semester).
Wenn Sie nicht an eine Deutsche Schule gehen möchten, müssen Sie entweder die Sprache, die Unterrichtssprache ist, studieren oder einen Sprachnachweis erbringen.
Zusammenfassend bedeutet dies:
Sie können sich für ein Praxissemester im Ausland anmelden, wenn
- Sie in einen Masterstudiengang an der EUF (Master of Education) eingeschrieben sind
- das online-Formular freigeschaltet ist (Oktober/November)
- Sie einen Praktikumsplatz an einer Schule haben (Praktikumsvereinbarung muss unterschrieben und gestempelt sein; Upload)
- eine betreuende Hochschullehrkraft der EUF gewinnen konnten (Name muss bei der Anmeldung angegeben werden).
Die zu erbringenden Leistungen entsprechen denen im Inland. Sie können diese der Praktikumsordnung für das Praxissemester entnehmen.
Bei Fragen zum Praxissemester im Ausland kontaktieren Sie bitte Johanna Gosch.
Orientierungspraktikum und Fachpraktikum im Ausland
Fachpraktikum im Ausland
Das Orientierungspraktikum kann im Ausland absolviert werden.
Auch das Fachpraktikum kann im Ausland absolviert werden; auch während eines Auslandssemesters.
Es muss eine betreuende Hochschullehrkraft im online-Anmeldeformular benannt werden. I.d.R. sind dies die Lehrenden, bei denen Sie die Begleitseminare absolvieren.
Die Anmeldungen zu den B.A.-Praktika im Ausland erfolgen über das entsprechende online-Formular.
Die zu erbringenden Leistungen entsprechen dabei denen im Inland.
Bei Fragen zu B.A.-Praktika im Ausland kontaktieren Sie bitte Kirsten Großmann.