Das Praxissemester
Konzept
Das Praxissemester
Das Praxissemester wird i.d.R. im 3. Semester des Master of Education für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Gemeinschaftsschulen und für das Lehramt an Sekundarschulen, für das Lehramt an Sekundarschulen mit Schwerpunkt Sekundarstufe I und für das Lehramt Sonderpädagogik durchgeführt und umfasst laut Eckpunktepapier eine Dauer von zehn - vierzehn Wochen.
Das Praxissemester umfasst 30 ECTS, wovon 15 ECTS auf die Schulpraxis entfallen, und 15 ECTS durch den Besuch dreier universitärer Begleitveranstaltungen in den jeweiligen Teilstudiengängen erworben werden. Die Tage Montag bis Donnerstag
verbringen die Studierenden in der Schule und begleiten alle Tätigkeiten des schulischen Lebens, wie zum Beispiel Unterricht, Aufsicht, Konferenzen, Klassen-
feste, Elternabende, Vorbereitungen für die genannten Tätigkeiten usw.
Zu erbringende Leistungen:
1. zwei selbstgestaltete, ausführliche Unterrichtsplanungen (eine je Fach),
2. mindestens sechs selbstgestaltete Kurzplanungen inklusive Reflexion,
3. Bearbeitung einer Forschungsaufgabe im Sinne Forschenden Lernens,
4. Erstellung eines Portfolios und
5. ein Unterrichtsbesuch durch die betreuende Hochschullehrkraft der EUF.
Die Ziele des Praxissemesters sind:
- umfassende Erkundung des Praxisfeldes Schule,
- Erprobung in selbstgestaltetem Unterricht,
- Vertiefung der Kompetenz zum forschenden Lernen,
- Vertiefung der biographisch-reflexiven Kompetenzen, insbesondere auch im Hinblick auf die Berufseignung (Eckpunktepapier des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur).
Die Praktikumsordnung zum Praxissemester finden Sie auf der Seite Ihres Studiengangs unter folgendem Link.
Allgemeine Grundsätze zur Platzvergabe der Praktikumsplätze im Praxissemester können Sie hier nachlesen.
Termine
Praxisblock und Begleitseminare 2024/2025
Praxissemester 2025/2026
Ein Rücktritt vom Praxissemester im Ausland und die Verlegung in das Inland ist möglich bis zum 28. Februar 2025. Ein Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist nur möglich, wenn Ihr Praktikum schulseitig abgesagt wird (Nachweispflicht).
Praxisblock und Begleitseminare 2025/2026
Downloads
Downloads (Praxissemester, Schuladoption)
Schuladoption
Studierende machen Schule - Partnerschaftsmodell Schuladoption
Die schulpraktischen Studien sind ein wichtiger Bestandteil der Lehramtsausbildung. In den Praktika erleben die Studierenden den Schulalltag, setzen erlerntes theoretisches Wissen in die Praxis um und erproben sich selbst im gewählten Berufsfeld, um ihre persönliche Eignung zu überprüfen.
Die Schuladoption ist ein besonderes Theorie-Praxis-Format, das 2014 in das Praxissemester der EUF implementiert wurde. Die ursprüngliche Idee, die aus dem skandinavischen Raum stammt, wurde adaptiert und an die Flensburger Verhältnisse angepasst. Eine Gruppe von Studierenden übernimmt in der Schuladoption nach einer mehrwöchigen Vorbereitung für eine Woche die Schule, während das Kollegium dieser Schule diese Zeit für die Arbeit an Schulentwicklungsprozessen, Hospitationen und Fortbildungen nutzt (Gosch/Großmann 2018; Janssen/Wiedenhorn 2019).
Die Vertreter*innen der schulpraktischen Studien des ZfL der EUF, die Kolleg*innen aus den teilnehmenden Schulen und die Vertreter*innen des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) sowie Vertreter*innen einiger Universitäten sind in einem offenen Netzwerk organisiert, das interessierten Institutionen oder Einzelpersonen Informationen zur Verfügung stellt und Hospitationen während einer Adoptionswoche ermöglicht. Das Netzwerk sorgt in kooperativer und kollegialer Weise für regelmäßigen Austausch, Mitgestaltungs- und Feedbackmöglichkeiten sowie Weiterentwicklung und Bekanntheit des Projekts.
Wenn das Projekt Sie interessiert und Sie vielleicht sogar Ihr Praxissemester in diesem Projekt absolvieren möchten, bewerben Sie sich bis zum 02.12.2024. Das Bewerbungsformular finden Sie unter dem Reiter Downloads. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Studierende machen Schule - Schuladoption GS 2024
"Studierende machen Schule - Schuladoption" findet im Grundschulbereich in diesem Jahr an der Bugenhagenschule im Kreis Schleswig-Flensburg statt.
Studierende machen Schule - Schuladoption GemS 2024
"Studierende machen Schule - Schuladoption" findet als Teiladoption an einer Gemeinschaftsschule statt. Die Struenseeschule (Mittelangeln) ist hier der Kooperationspartner der Europa-Universität Flensburg. Die Studierenden werden den gesamten sechsten Jahrgang der GemS in der sog. Adoptionswoche übernehmen und darüber hinaus auch in anderen Klassenstufen aktiv werden.
Fragen und Antworten (FAQ)
FAQ zum Praxissemester und zur Schuladoption
Es können sich Studierende im 1. Semester in den Master-Studiengängen
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Gemeinschaftsschulen
- Lehramt an Gymnasien
- Lehramt an Sekundarschulen
- Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I
- Lehramt Sonderpädagogik
- Master of Vocational Education für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (EHW)
für das Praxissemester anmelden.
Die Dauer des Praxisblocks liegt zwischen 10 -14 Wochen und ist abhängig von den jeweiligen Schulferien.
Der Praxisblock findet immer im Herbstsemester (3. Semester MA) statt.
Im Ausland beträgt die Dauer des Praxisblocks immer mindestens 12 Wochen.
Im Studiport können sich Studierende zu den Praktikumsplätzen in ganz Schleswig-Holstein anmelden.
Studierende, die von einer Schule angefordert wurden oder im Rahmen des Verfahrens der Anerkennung besonderer Bedürfnisse bereits einen Platz erhalten haben (vorbelegt), müssen keine Plätze mehr wählen.
Studierende, die an der Schuladoption teilnehmen, wählen ebenfalls keine Plätze online.
Bei der Wahl des Platzes ist auf die Fächerkombination bzw. auf das angegebene Fach zu achten. Bei falscher Einwahl geht der Praktikums- platz verloren (z.B. Platzangebot Deutsch und Sport gewählt von Studierendem mit Deutsch und Englisch).
Die Schulen werden nach der Auswahl des Praktikumsplatzes durch das Praktikumsbüro schriftlich informiert.
- Allgemeine Grundsätze zur Platzvergabe der Praktikumsplätze im Praxissemester können Sie im Dokument "Praxissemester Platzvergabe" nachlesen.
- Es gibt Plätze, bei denen nur ein Fach genannt wird (z.B. "Deutsch"). Diese Plätze können mit dem Fach Deutsch und jedem beliebigen anderen Fach gewählt werden.
- Andere Plätze haben zwei Fächer ("Physik, Mathematik" oder "Biologie, Geschichte" oder "Englisch, Deutsch"); diese Plätze können nur von Studierenden belegt werden, die beide Fächer studieren.
- Darüber hinaus gibt es auch noch Plätze, bei denen es ODER-Angaben gibt (Deutsch ODER Mathematik ODER Sport). Diese Plätze können von Studierenden belegt werden, die eins oder mehrere der angegebenen Fächer studieren.
- Plätze mit "mit"-Angaben können von Studierenden belegt werden, die das gewünschte Fach mit einem der angegebenen Alternativ-Fächer studieren (z.B. Mathematik mit Biologie oder Chemie = Mathematik MUSS studiert werden, dazu dann Biologie ODER Chemie).
- Der Praxisblock muss an einer Schule der angestrebten Laufbahn abgeleistet werden.
- Bitte wählen Sie Ihren Praktikumsplatz sorgfältig und Ihrem Studiengang entsprechend aus, um spätere Probleme zu vermeiden. Prüfen Sie ggf., ob die Schule eine gymnasiale Oberstufe hat oder nicht.
- Bitte orientieren Sie sich bei Unsicherheiten auf einer Schleswig-Holstein-Karte und prüfen Sie, mit welchen Verkehrsmitteln der Praktikumsplatz erreicht werden kann.
Die Online-Anmeldung für die landesweiten Plätze des Praxissemesters erfolgt über Studiport.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Reiter TERMINE.
Sonderpädagogik
Praxissemester Sonderpädagogik
Ab dem Herbstsemester 2020/21 absolvieren Studierende im 3. Semester des Master of Education Lehramt Sonderpädagogik ein Praxissemester. Der Praktikumszeitraum entspricht dem des Praxissemesters an Regelschulen
und ist 10-14 Wochen lang. Durch die inhaltliche und organisatorische Struktur
im Bereich der Sonderpädagogik müssen Leistungen in beiden studierten sonderpädagogischen Fachrichtungen erbracht werden.
Das Praxissemester umfasst insgesamt 30 Leistungspunkte (LP).
15 LP entfallen auf den Praxisblock an der Schule. 15 LP entfallen zu je 5 LP
auf drei Begleitveranstaltungen in den beiden studierten sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie im Unterrichtsfach.
Die Tage Montag bis Donnerstag verbringen die Studierenden in der Schule und begleiten alle Tätigkeiten des schulischen Lebens, wie zum Beispiel Unterricht, Aufsicht, Konferenzen, Klassenfeste, Elternabende, Vorbereitungen für die genannten Tätigkeiten usw.
Der Leistungsnachweis setzt sich wie folgt zusammen:
- aktive Teilnahme an den Begleitseminaren der EUF und des IQSH
- aktive Mitarbeit in den Schulen
- Forschungsaufgabe und Unterrichtsbesuch mit ausführlicher Unterrichtsplanung in Fachrichtung A
- Portfolio und eine ausführliche Unterrichtsplanung in Fachrichtung B
- je Fachrichtung 14 Kurzplanungen.
Ziele des Praxissemesters
Die Ziele des Praxissemesters sind:
- umfassende Erkundung des Praxisfeldes Schule,
- Erprobung in selbstgestaltetem Unterricht,
- Vertiefung der Kompetenz zum forschenden Lernen,
- Vertiefung der biographisch-reflexiven Kompetenzen, insbesondere auch im Hinblick auf die Berufseignung (Eckpunktepapier des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur).
Praktikumsordnung der Sonderpädagogik
Die Praktikumsordnung zum Praxissemester Sonderpädagogik finden Sie hier.
Masern
Masern
Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz (Bundesgesetz für den Schutz vor Masern und Stärkung der Impfprävention) in Kraft getreten. Dieses Gesetz betrifft Sie als Lehramtsstudierende direkt, da für Praktika in Schulen damit die Impfpflicht für alle Praktikant:innen verbindlich vorgeschrieben wird.
In unserer Universität trifft diese Regelung die Studierenden, die im Zuge ihres Studiums ein Praktikum in einer Schule absolvieren.
Bitte überprüfen Sie, ob Sie bereits über eine Masernschutzimpfung verfügen (Impfpass). Falls nicht, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt, um die Impfung durchführen zu lassen. Ihr Hausarzt kann Sie darüber informieren, ob für Sie Kosten durch die Impfung entstehen oder diese Leistung durch Ihre Krankenkasse abgedeckt ist. Viele Krankenkassen bieten die Masernschutzimpfung als Kassenleistung an. Eine Erstattung von ggf. entstehenden Kosten durch die Universität erfolgt nicht.
Studierende, die 1970 oder früher geborenen wurden, sind von der Impfpflicht ausgenommen. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sind von der Regelung ebenfalls ausgenommen. Die medizinische Kontraindikation muss entsprechend nachgewiesen werden.
Die Schulleitung Ihrer Praktikumsschule wird Ihren Impfstatus kontrollieren. Bitte legen Sie den Nachweis ungefragt bei Antritt des Praktikums in der Schule vor. Ohne einen entsprechenden Impfnachweis können Sie Ihr Praktikum nicht absolvieren.
Weitere wichtige Informationen finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/masern-schule.
Bei weitergehenden Fragen können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: masernschule-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-