FAQ - Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ausleihe (ZfL)
Der Bestand der ZfL-Mediathek umfasst vorrangig unterrichtspraktisch ausgerichtete Publikationen, d.h. also z.B. Schulbücher, Methodensammlungen, Ratgeber, Kopiervorlagen, Lernspiele, Anschauungsmaterialien u.v.m.. Die ZfL-Mediathek umfasst auch umfangreiche und kompakt zusammengefasste Materialsammlungen inkl. didaktischer Handreichungen zu zentralen Unterrichtsthemen, die als "Paket" ausgeliehen werden können. Eine Übersicht über die in der ZfL-Mediathek vorhandenen Materialsammlungen finden Sie hier.
Das Angebot der ZfL-Mediathek richtet sich nicht nur an Lehramtsstudierende, sondern auch an bereits an Schulen tätige Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen in Schleswig-Holstein sowie pädagogisches Fachpersonal anderer Bildungseinrichtungen.
Um in der ZfL-Mediathek Medien ausleihen zu können, ist es erforderlich, einen ZfL-Leihausweis zu beantragen. Dazu ist ein Formular auszufüllen. Sobald uns dieses vorliegt, wird direkt ein Leihausweis erstellt. Die Beantragung eines Leihausweises ist kostenfrei. Bitte haben Sie Verständnis, dass Vormerkungen und das Anlegen eines Benutzerkontos online leider nicht möglich sind.
Nein, das ist nicht möglich.
Die Medien dürfen für drei Wochen ausgeliehen werden und können einmal verlängert werden. Materialsammlungen (Koffer und Kisten) werden automatisch für sechs Wochen ausgeliehen - so ist garantiert, dass mit den Materialien eine gesamte Unterrichtseinheit zu einem Thema geplant und durchgeführt werden kann. Die Ausleihfrist für Materialsammlungen kann dafür aber nicht verlängert werden.
Benutzerinnen und Benutzer, die die Leihfrist überschreiten, werden von uns via E-Mail (oder Telefon) daran erinnert, die Medien schnellstmöglich wieder zurückzubringen. Überziehungsgebühren werden zurzeit nicht erhoben. Wir weisen darauf hin, dass die Angebote der ZfL-Mediathek nur dann fortlaufend aufrechterhalten werden können, wenn sich alle "an die Spielregeln" halten.
Medien können nur dann vorgemerkt werden, wenn sie zu einem jeweiligen Zeitpunkt gerade ausgeliehen sind. Medien, die nicht ausgeliehen, also in der Mediathek verfügbar sind, können NICHT vorgemerkt werden.
Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt lediglich für die Materialsammlungen (Koffer/Kisten): Anders als bei normalen Medien können Materialsammlungen auch mehrere Monate im Voraus vorgemerkt werden. Zur Vormerkung muss die genaue Woche der Abholung angegeben werden.
Ist ein vorgemerktes Medium eingetroffen, erhalten die Benutzerinnen und Benutzer eine Abholbenachrichtigung via E-Mail. In dieser wird auch ein Zeitraum von drei Werktagen genannt, nach dem die Vormerkung wieder verfällt.
Die Ausleihfrist von Medien kann telefonisch oder via E-Mail (zfl-mediathek@uni-flensburg.de) einmalig um drei Wochen verlängert werden. Eine Verlängerung der Ausleihfrist über die ZfL-Website ist NICHT MÖGLICH.
Bitte beachten Sie: Materialsammlungen (Koffer und Kisten) können nicht verlängert werden.
Was passiert, wenn Medien verloren gehen oder Materialsammlungen nicht vollständig abgegeben werden?
Bei der Rückgabe von Medien kontrollieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZfL-Mediathek diese auf Vollständigkeit und Unversehrtheit. Werden Medien beschädigt zurückgegeben, müssen diese von den Benutzerinnen und Benutzern auf eigene Rechnung ersetzt werden.
Werden Materialsammlungen unvollständig zurückgegeben, wird dies den Letztentleihern via E-Mail mitgeteilt. Oft kommt es vor, dass einzelne Bestandteile der Materialsammlungen, z.B. Bücher, Poster oder Spielelemente versehentlich im Klassenraum vergessen wurden. Diese fehlenden Stücke können dann schnellstmöglich nachgereicht werden. Einige Materialien gehen auch über die Zeit und mit häufiger Ausleihe durch Verschleiß kaputt. Um das Ersetzen dieser kümmert sich die ZfL-Mediathek. Gehen Einzelteile der Materialsammlungen jedoch ganz und gar verloren, wurden mutwillig beschädigt oder wurden aufgrund unsachgemäßer Handhabung beschädigt, muss die entleihende Benutzerin/der entleihende Benutzer den Schaden auf eigene Rechnung begleichen.
Kann der ZfL-Bestand auch von zu Hause aus durchsucht werden?
Ja, das ist möglich. Klicken Sie dazu auf der Website der ZfL-Mediathek auf den Menüpunkt "ZfL-Mediathek" und dann im Text unter dem Punkt "Medienrechere des ZfL" auf den Link "Medien finden".
Gibt es einen Online-Account für die ZfL-Benutzer:innen?
Leider nein. Sollten Sie vergessen haben, welche Medien Sie bis wann ausgeliehen haben, oder sollten Sie Medien verlängern wollen, rufen Sie uns bitte an oder mailen Sie uns.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nutzung der ZfL-Mediathek als Arbeitsraum
Die Arbeitsräume der ZfL-Mediathek können während der Öffnungszeiten benutzt werden.
Die ZfL-Mediathek verfügt über einen großen Arbeitsraum, der für Besprechungen für Gruppen bis maximal 25 Personen geeignet ist. Weiterhin gibt es einen kleineren, separaten Arbeitsraum, der während der Öffnungszeiten für Besprechungen für Gruppen bis maximal zehn Personen reserviert werden kann. In den Räumen der Mediathek gibt es außerdem weitere Einzel- und Gruppenarbeitsplätze.
Die Benutzung der Arbeitsräume in der ZfL-Mediathek steht allen Personen offen.
Ja, das ist möglich. Wir gehen davon aus, dass es für unsere Besucherinnen und Besucher selbstverständlich ist, dies so zu verrichten, dass unsere Medien und Arbeitsgeräte keinen Schaden nehmen.
Unterhaltungen sind erlaubt. Dass diese in einer Art und Weise geführt werden, dass sich andere nicht gestört fühlen, ist ja wohl klar.
Ja, wir haben in der ZfL-Mediathek Arbeits-PCs mit Internetzugang sowie den gängigen Office-Programmen.
Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Europa-Universität Flensburg haben über ihre EUF-Netzzugangsdaten Zugriff auf das Eduroam-WLan-Netz.
Nein, das ist leider nicht möglich. Für Studierende und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Europa-Universität Flensburg steht aber im Erdgeschoss des Gebäudes Helsinki ein Kopiergerät, das mit einer entsprechenden Karte genutzt werden kann.