Headerbild setzt sich aus vier nebeneinanderliegenden Quadraten zusammen. Quadrat 1 zeigt das Accessibility-Piktogramm auf hellblauem Grund. Quadrat 2 zeigt ein Gehirn-Piktogramm auf dunkelblauem Grund. Quadrat 3 zeigt ein durchgestrichenes Auge-Piktogramm auf hellgrünem Grund. Quadrat 4 zeigt ein Ohr-Piktogramm auf rotem Grund.
Headerbild setzt sich aus vier nebeneinanderliegenden Quadraten zusammen. Quadrat 1 zeigt das Accessibility-Piktogramm auf hellblauem Grund. Quadrat 2 zeigt ein Gehirn-Piktogramm auf dunkelblauem Grund. Quadrat 3 zeigt ein durchgestrichenes Auge-Piktogramm auf hellgrünem Grund. Quadrat 4 zeigt ein Ohr-Piktogramm auf rotem Grund.
Headerbild setzt sich aus zwei nebeneinanderliegenden Rechtecken zusammen. Rechteck 1 zeigt das Accessibility-Piktogramm auf hellblauem Grund. Rechteck 2 zeigt ein Gehirn-Piktogramm auf dunkelblauem Grund.
Headerbild setzt sich aus zwei nebeneinanderliegenden Rechtecken zusammen. Rechteck 1 zeigt das Accessibility-Piktogramm auf hellblauem Grund. Rechteck 2 zeigt ein Gehirn-Piktogramm auf dunkelblauem Grund.

Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik Schleswig-Holstein

Öffentliche Stellen - wie die Europa-Universität Flensburg - verpflichten sich ihre digitale Präsenz barrierefrei zur Verfügung zustellen. Bei diesem Prozess werden öffentliche Einrichtungen von der Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik Schleswig-Holstein unterstützt.

Wiese auf dem Gelände der Universität. Dort stehen sehr große Metallbuchstaben, die das Wort "Danke" bilden.

Der Weg bis zur barrierefreien Website ist lang. Es gilt verschiedene Beeinträchtigungen abzudecken. Die Prüfstelle überwacht und erstellt Berichte für die öffentlichen Institutionen. Sie überwacht die Einhaltung der EU-Richtlinie 2016/2101.

Die Europa-Universität Flensburg steht mit der Prüfstelle in Kontakt und erhielt bereits hilfreiche Informationen zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

Prüfstelle barrierefreie Informationstechnik SH

Checkliste zur Verschaffung eines ersten Eindrucks der Zugänglichkeit von Webseiten  

Die Prüfstelle SH stellt in einer PDF die Kriterien zusammen, welche kenntlich machen, ob eine Website barrierefrei/barrierearm ist. Dort erfahren Sie, welche Anforderungen an eine Website gestellt werden und mit welchem Vorgehen sich Seiten testen lassen.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst. In den Klammern ist angegeben, auf welchen Gesetzesgrundlagen oder Vorgaben der "Web Content Accessibility Guidelines" (WCAG) die Kriterien basieren.

Checklisten & Empfehlungen der Prüfstelle

Übersicht der Kriterien

  • Erläuterungen in Leichter Sprache und deutscher Gebärdensprache sind an zentraler Stelle (Startseite) zugänglich (gemäß § 4 BITV)
    • In Arbeit an der EUF
  • Erläuterung zur Barrierefreiheit von überall auf der Website erreichbar (§ 14 LBGG)
    • Erreichbar über den Footer jeder EUF-Website

Zur Erläuterung der Barrierefreiheit an der EUF

  • Website enthält keine Elemente, welche in einem Zeitraum von einer Sekunde öfter als 3x aufblitzen/aufflackern 
    • Vermeidung von epileptischen Anfällen
  • Bewegende Elemente müssen auf 5 Sekunden begrenzt oder abschaltbar sein (WCAG 2.2.2)
    • Bewegte Inhalte können für Personen mit motorischen Einschränkungen schwierig/ablenkend sein
    • Personen die Bildschirmvergrößerungssoftware nutzen werden behindert
    • Personen die Inhalte langsamer lesen/konsumieren werden behindert
    • Bei Nutzern von Screenreadern kann es zu Fokus-Verschiebungen kommen
  • Titel bezeichnet den Inhalt einer Website
  • Titel wird im Tabulator des Browsers angezeigt
    • Dient dazu Inhalt schnell zu identifizieren und sich zu orientieren
  • Abhängig vom bereitstehenden Anzeigeplatz werden ca. 5 (in Tabs) bis 70 (Anzeige in Google-Suchanfrage) Zeichen des Titels dargestellt
    • Kategorie und Name der Website sollten ersichtlich werden
  • Inhalte müssen im Hoch- und Querformat abrufbar sein und dieselben Funktionalitäten besitzen (WCAG 1.3.4)
    • Wichtig für Menschen mit motorischen Einschränkungen, welche das mobile Gerät zum Beispiel durch einen Ständer nur in einer bestimmten Haltung halten können
  • Eingeblendeter Inhalt, welcher beim Darüberschweben (Hover) oder Fokuserhalt mit der Tastatur angezeigt wird, bei dem muss die Einblendung so lange erfolgen, wie der Fokus gegenwärtig ist
    • Wichtig für Personen mit großem Zoomfaktor
    • Relevant für Personen, die Inhalte länger lesen
  • Ausreichend Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund
  • Farbfehlsichtigkeiten bedenken
  • Inhalte bleiben auf Mobilgeräten unter hoher Sonneneinstrahlung gut lesbar
  • Hinweis: Logos/geschützte Zeichen (Flaggen, Screenshots, Diagramme mit Farben, die nicht geändert werden dürfen) sind von den Kontrastanforderungen nicht betroffen
  • Durchgängig verfügbares Navigationsmenü
    • Verwendung klarer und einheitlicher Bezeichnungen
      • Seitenverständnis beim User etablieren
    • Nutzer von Screenreadern verlassen sich auf konsistente Bezeichnungen
  • Suchfeld
  • Sitemap
  • Breadcrumb
  • Alle Seiten sind von der Startseite verlinkt und auf jeder Seite des Angebots sichtbar
    • nur für kleine Webseiten geeignet (im Falle der EUF z.B. Abteilungsseiten)
  • Strukturieren den Inhalt und schaffen Nutzerorientierung/Überblick
  • Sinnvolles Beschriften von Formularfeldern = Vorbeugen von Falscheingaben
    • Verringert administrativen Aufwand
  • Präzise, transparente Überschriften
    • zeigen welcher Inhalt auf der Seite zu erwarten ist "Willkommen" als Überschrift tut dies nicht!
  • Es darf zu keinen Überlappungen, abgeschnittenen Inhalten oder eingeschränkten Funktionalitäten kommen
  • Responsives Design gewährleisten – Webseiten werden von Computern, Tablets und Smartphones in verschiedenen Vergrößerungsstufen abgerufen
  • Test: [strg]-Taste und Scrollrad zum Zoomen drehen
  • Bereitstellen von Transkripten
  • Bereitstellen von synchronen Untertiteln
    • Davon profitieren auch nicht beeinträchtige Personen, da sie sich auf diese Weise schnell durch ein Video zur passenden Stelle navigieren können