Arbeitsmedizinische Vorsorge

Aus den Gefährdungsbeurteilungen ergeben sich ggf. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Diese werden in Angebots-, Pflicht- und Antragsuntersuchungen unterschieden.

Beispiel:

  • Jedem Mitarbeitenden mit einem Büroarbeitsplatz ist regelmäßig die Vorsorgeuntersuchung "Bildschirmarbeitsplätze G37" anzubieten.

Ansprechpartner zum Thema Arbeitsmedizinische Vorsorge

Bei Detailfragen wenden Sie sich an unseren Betriebsarzt.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Weiterführende Informationen zu allen Themen erhalten Sie auch bei der DGUV:

Themen A-Z der DGUV