Gefährdungsbeurteilungen
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Führungskräfte zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der damit verbundenen Gefährdungen.
Die Führungskräfte müssen dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei deren Tätigkeiten beurteilen, entsprechende Maßnahmen festlegen und umsetzen, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen sowie das ganze Verfahren dokumentieren. Dabei steht Ihnen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beratend zur Verfügung.
Die fertige Gefährdungsbeurteilung ist dann die Grundlage für den gesamten Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Aus ihr ergeben sich dann die notwendigen Unterweisungen und ggf. die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.
Die Formulare der Gefährdungsbeurteilungen für Bildschirmarbeitsplätze und gemäß dem Mutterschutzgesetz bei Schwangerschaften stellen wir Ihnen zur Verfügung.
Ansprechpartner für Gefährdungsbeurteilungen
Sven Rohloff
Fachkraft für Arbeitssicherheit vom MEDITÜV
- Telefon
- +49 178 8885513
-
srohloff-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@medituev.de - Straße
- Lise-Meitner Straße 1
- PLZ / Stadt
- 24941 Flensburg
Dr.Louis Froesewitte
Betriebsarzt vom MEDITUEV