Organisation des Arbeitsschutzes an der EUF
Der wichtigste Schritt bei der Organisation des Arbeitsschutzes ist die formelle Übertragung der Pflichten vom Präsidium an alle Führungskräfte der EUF. Als Führungskraft haben diese Personen schon qua Amt diese Pflichten.
Die formelle Übertragung dient dazu, dass die Betroffenen sich dieser Pflichten bewusst werden. Eine Führungskraft ist man übrigens schon dann, wenn man nur eine Hilfskraft beschäftigt.
Bei der Umsetzung der daraus folgenden Aufgaben, werden die Führungskräfte an der EUF durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt sowie der Leitung der Abteilung Gebäudemanagement und Infrastruktur unterstützt und beraten.
Die drei wichtigsten Aufgaben der Führungskräfte sind:
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Organisation der notwendigen Unterweisungen
- Anbieten der notwendigen Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Das Präsidium kontrolliert stichprobenartig die Pflichterfüllung der Führungskräfte. Bei Rückfragen oder Anregungen schreiben Sie bitte eine Mail an arbeitsschutz-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Hinweis
Bei Veränderung eines Arbeitsplatzes, welche Auswirkung auf die Gefährdung hat, müssen die drei vorgenannten Punkte erneut durchlaufen werden. Dies kann z.B. durch neue Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren notwendig werden.