Finanzielle Unterstützung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Diese werden nicht von der EUF, sondern unter anderem vom Bund, dem Land Schleswig-Holstein, der Stadt Flensburg und dem Studentenwerk SH angeboten. 

Eltern erhalten Kindergeld nach Paragraf 62 ff. EStG (Einkommensteuergesetz). Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es beträgt zum 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro pro Kind. Kindergeld kann bereits vor der Geburt bei der Familienkasse beantragt werden.

Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Auch Studierende ohne Einkommen haben einen Anspruch auf Elterngeld. Der Mindestsatz für Elterngeld beträgt aktuell 300 Euro im Monat für mindestens zwölf Monate. Anträge auf Elterngeld sind an das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein zu richten. Dort können Sie sich auch zum Thema Elterngeld beraten lassen.

Weitere Informationen zu Kinder- und Elterngeld finden Sie hier:

Kinder- und Elterngeld: BMFSFJ - Familienleistungen

Kindergeld: Kindergeld | Bundesagentur für Arbeit

Elterngeld: schleswig-holstein.de - Elterngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zur Belastung für Haushalte mit geringem Einkommen. Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) können Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld auf Basis Ihrer Miete, Ihres Wohnortes und der Anzahl Ihrer Haushaltsmitglieder berechnen. Mehr Informationen finden Sie hier: BMWSB - Wohngeld (bund.de)

Weiterhin haben Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte die Möglichkeit, einen Kinderzuschlag (KiZ) zu erhalten. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.

In der Regel erhalten Sie Kinderzuschlag für sechs Monate und müssen diesen dann erneut beantragen.

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinderzuschlag. Die Höhe ist dabei einkommensabhängig.

Mit einer interaktiven Video-Anwendung können Sie Ihren Anspruch ermitteln. Dies geschieht auf Basis Ihrer persönlichen Daten.

Das BaföG enthält eine Reihe von Sonderregelungen für Schwangere und Studierende mit Kindern. Dazu gehören unter anderem ein Kinderbetreuungszuschlag, eine Förderung bei Unterbrechung des Studiums, eine Förderungsverlängerung und ein höherer Freibetrag bei Nebenverdiensten.

Es kann sich lohnen, den eigenen BaföG-Anspruch in einer neuen familiären Situation neu zu prüfen, auch wenn vorher kein Anspruch auf BaföG bestand.

An der EUF bieten die Studierendenberatung BaföG & Soziales (StuBS) des Asta und das Studentenwerk Schleswig-Holstein eine Beratung zum Thema BaföG an.

Das Studentenwerk Schleswig-Holstein gewährt studierenden Müttern und Vätern auf Antrag nach der Geburt eine Beihilfe in Höhe von 130 Euro zu den Aufwendungen für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung. Die Beihilfe ist als Unterstützung bei einer besonderen Bedürftigkeit gedacht. Weitere Informationen und den Antrag finden Sie hier.

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind" unterstützt schwangere Frauen in Notlagen mit einer einmaligen finanziellen Leistung um beispielsweise die Anschaffung einer Erstausstattung für das Kind zu ermöglichen. Der Antrag muss vor der Geburt in der Beratungsstelle in Flensburg gestellt werden. Weitere Infos finden Sie hier: Bundesstiftung Mutter und Kind in Flensburg - Diakonisches Werk - Angebote in Flensburg

Die studentische Krankenversicherung besteht maximal bis zu dem Semester, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Bei Studierenden mit Betreuungs- und Pflegeaufgaben kann eine Verlängerung geprüft werden.