Studieren mit Kind

Die Europa-Universität bietet für Studierende, die ein Kind erwarten und/oder Betreuungsaufgaben übernehmen, verschiedene Regelungen und Informationen zur Vereinfachung der Vereinbarkeit von Familie und Studium. Diese Regelungen gelten auch für Promovierende. Im Folgenden finden Sie die aktuellen Informationen. Für weitere Fragen oder Anregungen können Sie sich jederzeit mit dem Familienbüro in Verbindung setzen.

Anträge und Flyer

Anträge auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse in Bezug auf die Kurswahl werden an das Familienbüro gerichtet. Anträge auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse in Bezug auf Prüfungsmodalitäten müssen unbedingt an den richtigen, d.h. für den jeweiligen Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss (niemals an einzelne Dozierende) gerichtet werden. Bei Unsicherheiten bitte im Familienbüro nachfragen.