Studieren mit Kind

Die EUF bietet für Studierende, die ein Kind haben bzw. erwarten und/oder Betreuungsaufgaben übernehmen, verschiedene Regelungen und Informationen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Studium. Diese Regelungen gelten auch für Promovierende. Im Folgenden finden Sie die aktuellen Informationen. Für weitere Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne mit dem Familienbüro in Verbindung setzen.

Anträge und Flyer

Anträge auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse in Bezug auf die Kurswahl (Prioritäre Kurswahl) werden an das Familienbüro gerichtet. Anträge auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse in Bezug auf Prüfungsmodalitäten müssen unbedingt an den richtigen, d.h. für den jeweiligen Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss (niemals an einzelne Dozierende) gerichtet werden. Informationen zu den zuständigen Prüfungsausschüssen finden Sie hier. Bei Unsicherheiten bitte im Familienbüro nachfragen.