Die Präsidentin der Europa-Universität Flensburg

Die Präsidentin führt den Vorsitz im Präsidium und verfügt über die Richtlinienkompetenz. Sie ist die oberste Repräsentantin der Universität und hält den Kontakt zu Ministerien, Wirtschaft, Verbänden und Gesellschaft.

Ihre drei Vizepräsident*innen sind verantwortlich für die Bereiche Europa und Internationales, Studium, Lehre und Digitalisierung sowie Forschung. Sie werden auf Vorschlag der Präsidentin vom Senat aus dem Kreis der Professor*innen für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.

So erreichen Sie Prof. Dr. Christiane Hipp:

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Telefon
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E-Mail
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Gebäude
Gebäude Dublin
Raum
DUB 206a
Straße
Campusallee 3
PLZ / Stadt
24943 Flensburg
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Persönliche Referentin

Svea Taubert

Geschäftsführung des Hochschulrats und persönliche Referentin der Präsidentin

Verantwortungsbereiche der Präsidentin

Die Aufgaben innerhalb des Präsidiums ergeben sich aus dem Hochschulgesetz des Landes Schleswig-Holstein sowie der Geschäftsordnung des Präsidiums. Die Verantwortungsbereiche der Präsidentin umfassen:

  • Richtlinienkompetenz
  • Außenvertretung der Universität
  • Kontakt zu Ministerien
  • Kontakte zu Parteien, Kirchen, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur
  • Senat (Vorbereitung gemeinsam mit dem Vorsitzenden)
  • Unterzeichnung von Verträgen
  • Satzungen/Ordnungen
  • Landesrektoren- und Hochschulrektorenkonferenz
  • Regionalversammlung
  • Ausschuss für Bildung und Entwicklung
  • Wachstumsforum
  • Hochschulrat
  • Fördergesellschaft
  • Geschäftsführung Präsidium und Senat/Interne Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • AStA
  • Friesisches Seminar
  • Berufungsverhandlungen
  • Ansprechpartner für die Abteilungsleiter und Stabsstellen
  • Personalräte
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Datenschutzbeauftragte/n
  • Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigung