Erstantrag

Antragstellung

Das Stipendium kann nur auf Antrag durch den Stipendienausschuss der Europa-Universität Flensburg gewährt werden. Bitte nutzen Sie das Online-Formular für Ihren Erstantrag.

Bei erfolgreicher Bewerbung, reichen Sie bitte die ausgefüllten und unterzeichneten Original-Unterlagen nachträglich im Büro der Geschäftsführung (DUB 207) ein.

Antragsfrist

Anträge können eingereicht werden bis einschließlich 31. August 2024.

Antragsunterlagen

Dem Online-Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Anschreiben
  2. Darstellung Ihres Promotionsvorhabens (Exposé) in deutscher oder englischer Sprache
  3. Tabellarischer Lebenslauf
  4. Zeugnis-Kopie über die Hochschulabschlussprüfungen (BA&MA)
  5. Gutachten zweier Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer (Näheres unter "Gutachten")
  6. Studienverlaufsbescheinigung (BA&MA)
  7. Ggf. Einkommensnachweise (dazu §§ 7, 8 StpO)

Persönliche Dokumente, welche den Auszahlungsstatus verändern (bspw. Geburtsurkunde(n) angehöriger Kinder) müssen erst nach erfolgreicher Bewerbung im Original im Büro der Geschäftsführung vorgelegt werden.

Hinweise zu den Antragsunterlagen

Bitte legen Sie kurz und bündig Ihre Motivation für eine Promotion an der EUF dar.

Das Exposé sollte folgende Bestandteile enthalten:

  • Thema/Arbeitstitel für die Dissertation
  • Fachgebiet und Arbeitsrichtung (z. B. "Mathematikdidaktik, Didaktik der Geometrie Sekundarstufe l")
  • Voraussichtliche Gesamtdauer für die Dissertation einschließlich der Vorarbeiten, gewünschte Förderungsdauer
    Die maximale Förderungsdauer beträgt drei Jahre. Der Vergabeausschuss kann unter besonderen Voraussetzungen (§2 Nr. 2 StpO) ein viertes Jahr Förderung bewilligen.
  • Zusammenfassung des Gesamtvorhabens/Abstract (maximal 15 Zeilen).
    Die Zusammenfassung dient dem interdisziplinär zusammengesetzen Vergabeausschuss als Einführung in Ihr Vorhaben. Bitte achten Sie auf Kürze und Verständlichkeit für Forschende aus anderen Fachdisziplinen.
  • Stand der Forschung
    Es wird hier weder eine umfangreiche Literaturrecherche noch eine Erschließung des gesamten Forschungsfeldes erwartet, sondern eine knappe Beschreibung, in welchem Forschungszusammenhang bzw. in welchem Forschungsdiskurs Ihr Vorhaben steht und voraussichtlich eine wissenschaftliche Neuerung erbringt.
  • Eigene Vorarbeiten
    Diese können z. B. als Studienabschluss-Arbeit, Arbeit an der Dissertation vor Antragstellung oder Vorarbeiten durch Mitarbeit in einem Projekt entstanden sein.
  • Ziele
    Bitte geben Sie eine kurze Darstellung, welche wissenschaftlichen Ergebnisse Sie mit der Dissertation anstreben und, falls sinnvoll, auch welche außerwissenschaftlichen, z.B. gesellschaftlich-politischen oder für eine bestimmte Bildungspraxis relevanten Ergebnisse erwartet werden können.
  • Forschungsfrage(n) und methodischer Ansatz
    Dieser Abschnitt sollte ein zentraler Aspekt Ihres Exposés sein: Hierzu kann zählen, welches Untersuchungsdesign verwendet wird (z.B. welche Hypothesen sollen getestet werden oder wird eine explorative Studie angestrebt und wie wird dies begründet), aber auch, welche Methoden wann zum Einsatz kommen sollen, z. B.  Methoden der empirischen Sozialforschung, Erschließung von Sekundärquellen, statistische Berechnungsverfahren oder anderes).
  • Evtl. Einbettung in einen größeren Forschungszusammenhang
    Die Dissertation muss eine eigenständige wissenschaftliche Leistung sein; gleichwohl kann sie z.B. im Kontext eines größeren Drittmittel-Projektes oder eines anderen institutionalisierten wissenschaftlichen Zusammenhangs stehen.
  • Zeitplan und grob skizziertes Arbeitsprogramm
    Es empfiehlt sich als Zeitplan ein Gesamtüberblick für das ganze Vorhaben und ein in Monatsschritten abgebildeter Plan für den beantragten Förderungszeitraum – insgesamt nicht mehr als 3 Jahre – in einer schematischen Darstellung. Daneben sollten Sie einen Überblick über das gesamte Forschungsprogramm bis zur Fertigstellung der Dissertationsschrift und eine genauere Beschreibung des Teils, der in den beantragten Förderungszeitraum fällt, erstellen.

Bitte verzichten Sie bei der Erstellung des Lebenslaufs auf das Foto.

Bitte fügen Sie Kopien Ihres BA- sowie MA-Zeugnisses bei.

Das für den Antrag notwendige Erstgutachten ist von der/dem betreuenden Hochschullehrer*in (gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 HSG) der EUF zu verfassen. Zweitgutachten können auch von Hochschullehrer*innen anderer Hochschulen/Forschungseinrichtungen erstellt werden.

Die Gutachter*innen werden gebeten, sich insbesondere auch zu der wissenschaftlichen Qualität und dem Arbeitsprogramm des Promotionsvorhabens zu äußern. Als weitere Orientierungshilfe dient der "Leitfaden zur Gutachtenerstellung".

Bitte fügen Sie dem Antrag das jeweilige Diploma Supplement Ihrer Hochschulabschlüsse (BA&MA) bei. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung Ihren promotionsberechtigenden Studiengang noch nicht vollendet haben, reichen Sie bitte ein aktuelles Transcript of Records ein.

Zeitlicher Ablauf

  • Einreichung Erstantrag per Online-Formular - bis 31.08.
  • Sichtung und Vorbereitung aller Bewerbungsunterlagen - bis Anfang September
  • Auswahlsitzung des Stipendienausschusses - bis Mitte September
  • Benachrichtigung der Bewerber*innen und Versand der Bescheide - bis Ende September
  • Frühester Beginn der Auszahlung - ab Oktober
  • Welcome-Veranstaltung mit den neuen Stipendiat*innen - Oktober/November

Weiterbewilligung

Weiterbewilligungen

Bis drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Förderphase können Stipendiat*innen einen Antrag auf Weiterbewilligung an den Stipendienausschuss stellen.

Im Folgenden finden Sie Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen.

Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr bewilligt und kann grundsätzlich um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Diesem Antrag sind beizufügen:

  • Abgleich mit dem Arbeitsplan, der bei Erstantrag eingereicht wurde
  • Bericht über den Stand des Forschungsvorhabens sowie die weitere Zeitplanung
  • Stellungnahme der/des erstbetreuenden Gutachters/in zum Stand des Vorhabens
  • Einkommensnachweise (falls zutreffend).

Sofern nach zwei Förderjahren eindeutig ist, dass mit einer 2. Weiterbewilligung der Abschluss des Vorhabens sichergestellt wird, kann diese wie die 1. Weiterbewilligung beantragt werden.

Hierzu ist in Ergänzung zum 1. Weiterbewilligungsantrag eine explizite Aussage der/des Erstbetreuenden über die Realisierbarkeit des eingereichten Zeitplans erforderlich.

Eine Weiterbewilligung um ein Jahr über die maximale Förderdauer von drei Jahren hinaus ist im Falle nachgewiesener Eltern- oder Pflegezeiten sowie bei Vorliegen einer Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX) oder einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung möglich (Härtefallregelung gem. § 2 Abs. 2 StpO).

Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig die zentrale Gleichstellungsbeauftragte für Informationen zum weiteren Verfahren.

Hier gelangen Sie zum Online-Formular für die Weiterbewilligung.

Sonderkosten

Sonderkosten

Hinweise zum Verfahren

  • Für Anschaffungen von Material und Geräten sind stets mehrere Angebote einzuholen.
  • Aufgrund der Nachweispflicht werden nur solche Kosten erstattet, welche durch Rechnungen/Quittungen belegt werden können.
    • Sofern es sich nicht um Online-Käufe handelt, muss für die finale Erstattung zwingend ein ausgedruckter Rechnungsbeleg/Kassenbon im Original eingereicht werden. Für die Antragstellung reicht zunächst eine schriftliche Aufstellung der zu erwartenden Kosten.
  • Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Je nach Haushaltslage oder Antragsinhalt obliegt es dem Stipendienausschuss, ggf. nur Teilerstattungen zu genehmigen oder die Erstattung abzulehnen.
  • Im Falle von Unsicherheiten kontaktieren Sie bitte den/die Geschäftsführer*in des Ausschusses im Vorhinein.

Hier geht es zum Online-Formular.