Gute wissenschaftliche Praxis
Die Freiheit der Wissenschaft in Forschung, Lehre und Studium ist in der Bundesrepublik Deutschland in der Verfassung garantiert. Sie ist damit an die Grundwerte dieser Verfassung gebunden.
Gute wissenschaftliche Praxis hält sich an das Prinzip, lege artis zu arbeiten, die Resultate zu dokumentieren, alle Ergebnisse konsequent anzuzweifeln und im Umgang mit den Beiträgen von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern strikte Ehrlichkeit zu wahren. Sie ist durch Verantwortlichkeit, Redlichkeit und Transparenz gekennzeichnet. Besonderes Augenmerk liegt auf der Sicherung und Aufbewahrung von Primärdaten, der Einhaltung ethischer Standards und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Senatsbeschlüsse
Gemäß den Empfehlungen der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" (DFG-Denkschrift 2013) sollen Hochschulen und Forschungseinrichtungen unabhängige Vertrauenspersonen benennen.
An der Europa-Universität Flensburg nimmt diese Funktion Prof. Dr. Johanna Fay wahr. Prof. Dr. Johanna Fay wurde vom Senat in der Sitzung am 27.11.2024 für die Dauer von drei Jahren mit Wirkung ab 01.12.2024 gewählt.
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zur ‚guten wissenschaftlichen Praxis‘ und zu Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens vertrauensvoll an die Ombudsperson. Alle Fragen, Unsicherheiten und Konfliktthemen wie z.B. Autor*innenschaft, Datenschutz und -Datenbesitz, Plagiate, Machtmissbrauch in wissenschaftlichen Abhängigkeitsverhältnissen usw. werden eingehend geprüft und ggf. eine rechtssichere Klärung herbeigeführt (insbesondere zum Datenschutz kann durch die Ombudspersonen nur eine Vorklärung erfolgen). In zweiter Instanz wird dafür in Zweifelsfällen die "Kommission für gute wissenschaftliche Praxis" von der Ombudsperson zurate gezogen.
Ombudspersonen
Ombudsperson für die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis:
- Prof. Dr. Johanna Fay, Fakultät II
ombudsstelle-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de
Stellvertretende Ombudspersonen (Bei Ausfall oder Befangenheit von Johanna Fay):
- Prof. Dr. Dr. Tim Heemsoth, Fakultät I
tim.heemsoth-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de - Prof. Dr. Uwe Puetter, Fakultät III
uwe.puetter-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de
Die Ombudspersonen können gerne auch von Wissenschaftler*innen des European Centre for Minority Issues (ECMI) kontaktiert werden.
Mitglieder der Kommission für gute wissenschaftliche Praxis
- Prof. Dr. Peter Heering, Fakultät I
- Prof. Dr. Solveig Chilla, Fakultät II
- Prof. Dr. Andrea Kleeberg-Niepage, Fakultät III
Die Mitglieder der Kommission wurden durch den Senat der Europa-Universität Flensburg am 31.05.2023 gemäß Satzung für die Dauer von drei Jahren mit Beginn der Amtszeit ab 01.06.2023 gewählt.
Plagiatssoftware "Turnitin" (gesprochen: "Turn it in")
Die EUF besitzt eine Uni-Lizenz für die Plagiatssoftware "Turnitin Originality". Es entstehen für Ihre Abteilung/Ihr Seminar als Nutzer*in keine zusätzlichen Kosten.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bedienung finden Sie auf der Turnitin-Hilfeseite sowie innerhalb des Tools selbst.
Die Anmeldung (https://www.uni-flensburg.de/turnitin) erfolgt via Shibboleth und Ihren normalen Netzzugangsdaten.
Danach können Sie Dokumente hochladen, Ähnlichkeitsprüfungen durchführen, von KI generierte Texte identifizieren und Berichte anzeigen.
Bei technischen Fragen: turnitin-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-