Rahmeninformationen

Hier erhalten Sie grundsätzliche Informationen zum Promotionsstipendium des Landes Schleswig-Holstein.

Förderumfang

Förderumfang

Die Förderung wird in Form

  • eines Stipendiums (derzeit 1.350,00 Euro/Monat, ggf. erhöht um einen Familienzuschlag von 200,00 Euro) und
  • von Sonderzuwendungen für Sach- und Reisekosten i.H.v. insgesamt 1.600,00 Euro

bewilligt (Näheres dazu unter "Sonderzuwendungen").

Bitte beachten Sie: Die Vergabe der Stipendien richtet sich nach der aktuellen Haushaltssituation der Universität zum Antragsstichtag. Ein Anspruch auf Gewährung eines Stipendiums oder von Sonderzuwendungen besteht nicht.

Fördervoraussetzungen

Fördervoraussetzungen

Nach § 3 Abs. 1 StpO kann ein Stipendium zur Vorbereitung auf die Promotion erhalten, wer

1. weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen nachweist,
2. mit einem wissenschaftlichen Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung leisten wird,
3. zu Beginn der Förderung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet und
4. die Voraussetzung nach Nummer 1 innerhalb der Regelstudienzeit plus vier Semester erbracht hat.

Ausschluss der Förderung

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn

  • eine Tätigkeit von mehr als fünf Stunden wöchentlich oder eine Tätigkeit in Forschung und Lehre von mehr als zehn Stunden wöchentlich ausübt wird oder
  • für das Promotionsvorhaben oder das künstlerische Entwicklungsvorhaben bereits eine andere Förderung von öffentlichen Einrichtungen oder von mit öffentlichen Mitteln geförderten privaten Einrichtungen gewährt wurde oder
  • einer der weiteren Ausschlussgründe des § 4 StpO vorliegt.

Ende der Förderung

Ein bewilligtes Stipendiums endet

  • mit Ablauf des Bewilligungszeitraums oder
  • mit Ablauf des Monats, indem die mündliche Promotionsprüfung stattfindet oder
  • mit Ablauf des Monats, indem die Stipendiatin oder der Stipendiat eine Tätigkeit aufnimmt, die keine mit § 4 StpO zu vereinbarende Nebentätigkeit ist.

Förderdauer

Förderdauer

Die Dauer des Stipendiums beträgt bis zu drei Jahre.

Sie kann im Fall von Betreuung, Pflege, Behinderung oder chronischer Erkrankung um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Falls Sie unsicher sind, ob diese Regelung auf Sie zutrifft und um Informationen zum weiteren Verfahren zu erhalten, kontaktieren Sie bitte unsere zentrale Gleichstellungsbeauftragte.

Sonderzuwendungen

Sonderzuwendungen

Es können auf Antrag Sonderzuwendungen in Form von Sach- und Reisekosten als Zuschuss gewährt werden, wenn diese Aufwendungen für die Vorbereitung auf die Promotion oder zur Erarbeitung des künstlerischen Entwicklungsvorhabens erforderlich sind und die Aufbringung der Kosten nicht zuzumuten sind. Druckkosten fallen nicht unter Sachkosten und können nicht übernommen werden. Es sind dem Antrag entsprechende Nachweise beizulegen.

Reisekosten umfassen Fahrkosten und erhöhte Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft. Fahrten müssen mit dem für die Verbindung günstigsten Verkehrsmittel zurückgelegt werden. Übernachtungskosten sollen die für die EUF gültigen Maximalsätzen von 80€/d nach Möglichkeit nicht übersteigen.

Die maximale Summe der Sonderzuwendungen soll 1.600 Euro nicht überschreiten.