Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen für den B.A. Bildungswissenschaften
Vor dem Auslandsaufenthalt
Vor dem Auslandsaufenthalt
Wenn Sie im Rahmen von Erasmus+ an einer Partnerhochschule im Ausland studieren werden, müssen Sie vor Antritt des Auslandssemesters ein Learning Agreement abschließen. Das Learning Agreement ist für Auslandsaufenthalte außerhalb Erasmus+ nicht verpflichtend.
Der Anerkennungsantrag: Bevor Sie das Online Learning Agreement ausfüllen, klären Sie bitte mit Ihrer Anerkennungsbeauftragten ab, welche Kurse anerkannt werden können. Hierzu suchen Sie Kurse aus dem Vorlesungsverzeichnis der Partnerhochschule heraus und überlegen, für welche Module diese an der EUF anerkennungsfähig wären. Zur Überprüfung, welche Kurse Ihnen nach dem Auslandsaufenthalt anerkannt werden können, füllen Sie bitte die Tabelle des Anerkennungsantrags aus und senden diesen zusammen mit den Kursbeschreibungen der Partnerhochschule an anerkennung-babw@uni-flensburg.de. Sie bekommen dann zeitnah ein Feedback.
Das Online Learning Agreement: Wenn die Auswahl der Kurse abgestimmt ist, füllen Sie bitte das Online Learning Agreement aus. Alle Parteien müssen dem Online Learning Agreement vor dem Start des Auslandsaufenthaltes zustimmen. Das fertige Online Learning Agreement laden Sie bitte herunter und laden es im Outgoing-Portal hoch. Einen Leitfaden zum Ausfüllen des Online Learning Agreements finden Sie unter Downloads.
Hinweis: Sie brauchen sich für die Kurse, die Sie anerkannt bekommen möchten, nicht im Studiport anzumelden.
Während des Auslandsaufenthaltes
Während des Auslandsaufenthaltes
Es kann vorkommen, dass Sie die zuvor geplanten Kurse nicht besuchen können (z.B. aufgrund zeitlicher Überschneidungen). Innerhalb der ersten fünf Wochen nach Start des Semesters im Ausland können Sie Ihre Kurswahl im Online Learning Agreement im Bereich "During the Mobility" verändern. Hierzu müssen Sie zunächst die Anerkennbarkeit der neu herausgesuchten Kurse mit Ihrer Anerkennungsbeauftragten abklären und dann das Online Learning Agreement anpassen. Wenn Ihre Anerkennungsbeauftragte und auch die Partnerhochschule der Veränderung im Online Learning Agreement zugestimmt haben, laden Sie das Online Learning Agreement bitte herunter und laden es im Outgoing-Portal hoch.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Nach dem Auslandsaufenthalt
Für die an der Partnerhochschule bestandenen Kurse erhalten Sie ein Transcript of Records der Partnerhochschule. Sobald das Trancript of Records vorliegt, reichen Sie dies bitte zusammen mit dem Anerkennungsantrag bei Ihrer Anerkennungsbeauftragten im International Center der Europa-Universität ein. Wichtig ist, dass Sie uns das Original des Trancripts schicken. Also entweder per Post oder von der Partnerhochschule direkt an anerkennung-babw-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Die Anerkennung der Kurse wird dann für Sie veranlasst. (Zur Methode und zu den Bewertungskriterien siehe bitte hier).
Für eventuelle Rückfragen zu den Kursen an der Partnerhochschule halten Sie bitte eine Kursbeschreibung (auf Englisch oder Deutsch) bereit.
Hinweise:
- Bitte stellen Sie den Antrag auf Anerkennung Ihrer Kurse, sobald das Transcript of Records der Partnerhochschule vorliegt. Zum Teil senden die Partnerhochschulen das Transcript of Records an das International Center der Europa-Universität Flensburg und zum Teil an die Studierenden selbst. Im ersteren Fall erfragen Sie bitte, ob das Transcript bereits eingetroffen ist.
- Sollten Sie vor dem Auslandsaufenthalt kein Online Learning Agreement abgeschlossen haben oder Changes im Kursplan nicht angezeigt haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Hanna Theele.
- Wenn Sie einen Anerkennungsbescheid benötigen, wenden Sie sich bitte an anerkennung-babw-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de .
Informationen zur Anerkennung
Vereinfachtes Anerkennungsverfahren für Studierende des B.A.Bildungswissenschaften
Die Europa-Universität Flensburg möchte allen Studierenden ein erfolgreiches Auslandssemester an einer der zahlreichen Partnerhochschulen ermöglichen. Um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen an der Europa-Universität Flensburg zu erleichtern, hat die Universität eine zentrale Anerkennungsstelle im International Center eingerichtet, die Studierende und Lehrende in allen Fragen und Belangen der Anerkennung unterstützt.
Die Anerkennung wird nach den Grundsätzen der Lissabon-Konvention umgesetzt. Einer der wichtigsten Kernpunkte der Lissabon-Konvention ist der Paradigmenwechsel von der "Gleichwertigkeit" zum "wesentlichen Unterschied". Dieser besagt, dass Unterschiedlichkeit zwischen zwei Kursen der Partnerhochschule der Heimatuniversität grundsätzlich kein Hindernis für die Anerkennung darstelle. Das relevanteste Kriterium im Anerkennungsverfahren ist gemäß der Lissabon-Konvention das jeweilige Lernergebnis.
Methode und Bewertungskriterien:
Folgende fünf Schlüsselelemente stehen bei der Prüfung auf wesentliche Unterschiede im Fokus (dem Leitfaden von nexus folgend):
1. Qualität: Prüfung, ob ausländische Hochschule und ggf. der Studiengang im Gastland nach den dort geltenden Rechtsvorschriften akkreditiert sind.
2. Niveau: Niveaustufe (Bachelor, Master), der die im Ausland erworbene Leistung zuzuordnen ist.
3. Lernergebnisse: Die Anerkennungsprüfung ist lernergebnisorientiert. Dabei wird nicht auf der detaillierten Mikroebene verglichen, sondern im Hinblick auf die Erfordernisse des Weiterstudiums geprüft.
4. Umfang: Abweichungen im quantitativen Umfang der erbrachten Studienleistungen (d.h. Unterschiede hinsichtlich der erbrachten ECTS-Credits) sind in der Regel kein Grund für die Verweigerung der Anerkennung.
5. Profil: Prüfung, ob die erzielten Lernergebnisse zum Profil des Studiengangs an der Heimathochschule Bezug haben (z.B. Schwerpunkte, Qualifikations- und Kompetenzziele etc.).
Weitere Informationen:
- Leitfaden zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen (Projekt nexus HRK)
- Zusammenfassung der wesentlichen Prinzipien der Lissabon-Konvention (Projekt nexus HRK);
- Notenumrechnung: Die Noten werden laut dieser Tabelle umgerechnet. Für Länder, die nicht in dieser Tabelle aufgeführt werden, werden die Noten mithilfe der modifizierten Bayrischen Formel umgerechnet.
- Widerspruch: Im Falle einer negativen Anerkennungsentscheidung erhalten Studierende einen Anerkennungsbescheid (Gründe für die Entscheidung und Rechtsbehelfsbelehrung).
Anerkannte Kurse
Anerkannte Kurse
Die folgenden Listen bieten Ihnen einen Eindruck von bislang anerkannten Kursen und kann als Orientierung für Ihren Auslandsaufenthalt dienen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den Kurslisten:
- Da sich das Kursangebot bei den Partnerhochschulen verändern kann, werden hier aufgeführte anerkannte Kurse möglicherweise nicht mehr angeboten.
- Neben den aufgelisteten anerkannten Kursen sind auch viele weitere Kurse anerkennungsfähig.
- Wenn Kurse oder Fächer an einer Partneruni nicht aufgeführt sind, bedeutet dies nicht zwingend, dass ein bestimmtes Fach hier nicht studierbar ist. Möglicherweise hat vor Ihnen bloß noch niemand Ihre angestrebte Fächerkombination an der jeweiligen Universität studiert.
- Auch wenn die angegebenen Module teilweise aus älteren Prüfungsordnungen (2013/ 2015) stammen, lassen sich die anerkannten Kurse in vielen Fällen auf die Inhalte der aktuellen Prüfungsordnung (2020) übertragen.
Länderauswahl:
Universidad Mayor - Business / International Management
Syddansk Universitet
Åbo Akademi
University of Eastern Finland
University of Jyväskylä
Université Lumière Lyon 2
Université du Maine
Université de Perpignan
Rennes 2
National and Kapodistrian University of Athens
University of Limerick
Trinity College Dublin
Gordon College Israel
Libera Università di Bolzano - Freie Universität Bozen
Università degli Studi di Milano
Red Deer Polytechnics
Pontificia Universidad Javeriana
Universidad Pontificia Bolivariana
Universidad del Norte
Universidad Cristóbal Colón
Rijksuniversiteit Groningen
Norges Teknisk-Naturvitenskapelige Universitet
Universitetet i Bergen
Høgskolen i Østfold
KPH Wien/Krems
PH Tirol
PH Wien
PH Salzburg
Universität Graz
Universität Graz
Uniwesytet Lòdzki
Jagiellonian University
Universidad de Porto
Politecnico de Lisboa
Kristianstad University
Linköping University
Pädagogische Hochschule Bern
Université de Fribourg
Pädagogische Hochschule Luzern
Universidad de Málaga
Universidad de Las Palmas de Gran Canaria ULPGC
Universidad de la Rioja
CEU Universidad Cardenal Herrera Valencia
Universidad de Salamanca
Universidad de Murcia
Ewha Womans University
Metropolitan University Prague
Masaryk University Brno
Istanbul University Cerrahpaşa
Mimar Sinan Guzel Sanatlar Universitesi
Eötvös Loránd Tudományegyetem
University of Szeged
California State University, Sacramento
Knox College - Teacher Training / Education
Winthrop University
Stranmillis University College
Westfield House Cambridge
Downloads
Erasmus+ Online Learning Agreement (Studienvereinbarung)
Das Online Learning Agreement muss vor Ihrer Abreise ins Ausland vollständig ausgefüllt werden, beide Parteien (Europa-Universität Flensburg und Partnerhochschule) müssen zugestimmt haben.
Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Erstellung des Online Learning Agreements.
Anerkennungsantrag
Hier können Sie den Anerkennungsantrag herunterladen. Vor der Mobilität wird der Anerkennungsantrag genutzt, um die Anerkennbarkeit zu überprüfen. Füllen Sie hierzu bitte den Anerkennungsantrag vollständig (bis auf die Noten) aus. Nach der Mobilität und nach Erhalt des Transcripts of Records der Partnerhochschule müssen Sie den Anerkennungsantrag erneut einreichen, um die tatsächliche Umsetzung der Anerkennung zu beantragen. Eine Überprüfung der Anerkennung ist dann nicht mehr nötig, wenn Sie die Anerkennung der Kurse im Vorfeld abgeklärt haben.
Fragen?
Bei Fragen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen wenden Sie sich bitte an: anerkennung-babw-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Hanna Theele
Anerkennungsbeauftragte für B.A. Bildungswissenschaften
- Telefon
- +49 461 805 2022
-
hanna.theele-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
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- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 033
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg