Internationale Beschäftigte der EUF

Forschen an der EUF

Forschen an der EUF

Die Forschung an der Europa-Universität Flensburg konzentriert sich auf die Schwerpunkte Bildung, interdisziplinäre Europastudien sowie Wirtschafts- und Umweltwissenschaften mit einem Fokus auf den interdisziplinären Bereich Nachhaltige Entwicklung.

Über das Forschungsprofil der Europa-Universität Flensburg sowie die bei uns angesiedelten Forschungszentren können Sie sich ausführlich auf der Seite des Referats für Forschung und Wissenstransfer informieren:

Forschungsprofil

Forschungszentren

Ressort Forschung und Wissenstransfer

Forschungsförderung an der EUF

Finanzierung

Finanzierung

Wir freuen uns, dass Sie die Europa-Universität Flensburg mit Ihrer Forschungsarbeit bereichern möchten! Um Ihre Forschung an unserer Universität ausreichend zu finanzieren, gibt es mehrere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, über die wir im Folgenden verschiedene Informationen zusammengetragen haben.

Internationale Wissenschaftler*innen können sich jederzeit auf öffentlich ausgeschriebene (Projekt)Stellen an der EUF bewerben. In diesem Fall verläuft die Finanzierung Ihrer Arbeit und die Aufnahme Ihrer Arbeitstätigkeit entsprechend den regulären Einstellungsverfahren von neuen Mitarbeiter*innen an der EUF.

Neben den von der Universität ausgeschriebenen regulären Stellen, können Sie Ihre Forschung an der EUF  auch durch ein Projekt oder ein Stipendium, das von Drittmittelgebern finanziert wird, realisieren.

Förderprogramme und Organisationen

Promotionsinteressierte

Zur finanziellen Unterstützung einer Promotion gibt es mehrere Förderprogramme, die Promotionsstipendien anbieten. Stipendien werden gewöhnlich für 2 bis 3 Jahre vergeben und umfassen eine monatliche Förderung von ca. 1300 bis 1600 Euro. Dazu bieten viele Stipendiengeber auch eine jährliche Pauschale für Reisen zum Zweck von Tagungsbesuchen oder Datenerhebungen an.

Eine Übersicht von Promotionsstipendien und relevanten Datenbanken finden Sie auf der Seite Fördermöglichkeiten für Promotionsinteressierte.

Postdocs

Für Postdocs in unterschiedlichen Karrierephasen gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Finanzierung zu beantragen. Die Programme werden auf nationaler, europäischer bzw. internationaler Ebene angeboten und haben unterschiedliche Voraussetzungen, Laufzeiten und Fördersätze. Daher ist es sinnvoll, sich auf den Webseiten der jeweiligen Programme zu informieren und sich beraten lassen. Die meisten Programme haben spezielle Ansprechpartner*innen, an die Sie sich wenden können; einige Programme bieten auch regelmäßige Infoveranstaltungen an.

Eine Übersicht der aktuellen Ausschreibungen und relevanten Datenbanken finden Sie auf die Seite Fördermöglichkeiten für Postdocs. Auf der Webseite des ICES können Sie zudem Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten von Veranstaltungen, Reisen, Publikationen und Sachmitteln finden.

Scholars at Risk

Während die oben genannten Programme allen Wissenschaftler*innen offen stehen, gibt es auch einige Förderprogramme, die speziell für Scholars at Risk zugeschnitten sind. Information darüber finden Sie auf dieser Seite im Reiter "Scholars at Risk", Abschnitt "Finanzierung".

Beratung & Antragstellung

Das Beratungsteam des Referats für Forschung und Wissenstransfer sowie der profilgebenden Forschungszentren ZeBUSS und ICES bietet jederzeit Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützt Sie bei der Antragsstellung und -einreichung.

Nach Auslaufen einer Drittmittelförderung oder eines regulären Angestelltenverhältnisses an der EUF geben Ihnen folgende Informationsstellen Auskunft zu Möglichkeiten einer weiteren Forschungsförderung:

Beratung an der EUF

Die Forschungszentren ICES und ZeBUSS beraten zu alternativen Drittmittelförderungen. Kontaktieren Sie dafür bitte die akademischen Koordinator*inneen der Zentren.

Natürlich können Sie sich auch jederzeit erneut auf gegebenenfalls offene Stellenangebote der EUF bewerben.

Der Arbeitsbereich Chancengleichheit bietet außerdem unterschiedliche Workshops sowie individuelle und Gruppen-Coachings für Karriereentwicklung und Karriereplanung an. Information darüber finden Sie im Reiter "Vernetzung & Weiterbildung", Abschnitt "Coachingprogramm des Arbeitsbereiches Chancengleichheit".

Weitere Beratungsstellen

Für Beratung zum Thema Arbeit können Sie sich auch an die Koordinierungsstelle für Integration und Teilhabe der Stadt Flensburg, Abteilung Arbeit & Ausbildung wenden.

Weitere Fördermöglichkeiten

Eine Übersicht über Drittmittel- und Projektfinanzierung finden Sie in diesem Reiter im entsprechenden Abschnitt.

Dazu haben wir für Sie eine Liste mit weiteren Fördermöglichkeiten vorbereitet:

Zudem können Sie folgende Seiten zur Stellensuche im Wissenschaftsbereich nutzen:

Wenn Sie als Gastwissenschaftler*in für einen begrenzten Zeitraum an der Europa-Universität Flensburg forschen oder lehren möchten, wenden Sie sich zunächst an das Forschungszentrum, Institut oder Seminar, an dem Sie sich aufhalten bzw. forschen möchten, um einen Aufenthalt zu organisieren.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Finanzierung eines Gastaufenthalts bei Ihrer Heimatinstitution oder Förderinstitutionen in Ihrem Heimatland beantragt werden müssen. Sollten diese keine Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Gastaufenthalt bieten können, können Sie sich nach möglichen Förderprogrammen in den deutschen Datenbanken des DAAD oder EURAXESS informieren:

Über das Erasmus+ Programm können zudem kurzfristige Lehraufenthalte gefördert werden. Informieren Sie sich dazu bitte bei der/dem Erasmus+ Vertreter*in an Ihrer Heimatuniversität.

Vor Einreise

Vor Einreise

Wir freuen uns, Sie bald an der Europa-Universität Flensburg persönlich begrüßen zu dürfen! Um Ihnen vorab die Vorbereitung Ihrer Einreise nach Deutschland und Ihrer Ankunft in Flensburg und an der Universität zu erleichtern, haben wir für Sie in den untenstehenden thematisch strukturierten Aufklappelementen zahlreiche Informationen (z.B. zur Finanzierung, Visum, Versicherungen und Wohnungssuche) zusammengestellt. Nutzen Sie diese gerne, um sich zu orientieren, was Sie bei Ihren Vorbereitungen beachten müssen. Wir empfehlen Ihnen, so frühzeitig wie möglich mit den Vorbereitungen Ihrer Ankunft bei uns zu beginnen.

Für Aufenthalte über drei Monaten oder für Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland führen, sind Personen ohne EU-Staatsbürgerschaft grundsätzlich visumspflichtig. 

Einreise ohne Visum

EU-Staatsangehörige

Staatsangehörige der Europäischen Union sowie Bürger*innen des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz sowie deren Familienangehörige benötigen weder ein Visum für die Einreise noch eine Genehmigung für einen längeren Aufenthalt. Für die Einreise ist lediglich ein gültiger Pass oder Personalausweis notwendig (§ 2 Abs. 5 FreizügG). Nach Ihrer Einreise müssen Sie (wie auch ein deutscher Staatsbürger) Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt der Stadt, in der Sie wohnen, anmelden. Sobald Sie einen festen Wohnsitz haben, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen anmelden oder nach Ablauf von drei Monaten eine vorübergehende Unterkunft.

Nicht-EU-Staatsangehörige, die kein Einreisevisum brauchen

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumspflichtig. Für Staatsbürger*innen bestimmter Länder, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumspflicht aufgehoben hat, ist es jedoch möglich, visumfrei für 3 Monate einzureisen und vor Ort in Deutschland direkt einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Beachten Sie jedoch, dass Angehörige dieser Staaten für Aufenthalte, die nicht dem Zweck eines Besuchs und des Tourismus dienen, in der Regeln schon vor Einreise nach Deutschland ein entsprechendes Visum brauchen. Konsultieren Sie daher bitte in jedem Fall die zuständige deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland oder dem Land Ihres ständigen Wohnsitzes.

Einreise mit Visum

Visumspflichtige Personen konsultieren bitte in jedem Fall die zuständige deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland oder dem Land Ihres ständigen Wohnsitzes.

Das deutsche Aufenthaltsrecht verlangt in der Regel, dass bereits im Visumverfahren bei der deutschen Auslandsvertretung zutreffende Angaben über den Aufenthaltszweck gemacht werden, der den späteren Aufenthalt rechtfertigen soll. Der Aufenthaltszweck ist dabei anzugeben und zu belegen (z.B. Nachweise zu Forschungsvorhaben, Qualifikation und Aufnahmevereinbarung); auch die Sicherung des Lebensunterhaltes, sofern erforderlich, und der Krankenversicherungs­schutz müssen nachgewiesen werden.

Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Aufenthaltszweck später zu wechseln, ohne das Visumverfahren nachzuholen.

Das nationale Visum kann auch in einem anderen Staat als dem Heimatstaat beantragt werden, sofern dort ein gewöhnlicher rechtmäßiger Aufenthalt besteht. Die Botschaft verlangt hierzu allerdings einen Nachweis (z.B. die Aufenthaltserlaubnis und Wohnsitzbestätigung).

In der Regel muss man erst ein Einreisevisum in einer zuständigen Behörde (deutsches Konsulat oder deutsche Botschaft) beantragen und nach der Einreise in Deutschland eine Umwandlung in einen Aufenthaltstitel in der zuständigen Ausländerbehörde (abhängig vom Wohnsitz) beantragen. In bestimmten Fällen (gewöhnlich auf der Webseite angegeben) kann man den Antrag erst online oder per E-Mail / Post stellen und danach zum persönlichen Gespräch kommen. Ein Antrag sollte 2-3 Monate vor Ablauf des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter "Nach Ankunft" > Aufenthaltserlaubnis.


Quelle: FAQ zum aufenthaltsrechtlichen Status gefährdeter Forschender in Deutschland, Alexander von Humboldt Stiftung, Stand 15.03.2018. Letzter Zugriff 27.11.2023.


Arten des Visums und Aufenthaltstitel

  1. Aufenthaltserlaubnis als Arbeitnehmer*in (mit akademischer Ausbildung). Visum für Einreise: Visum zur qualifizierten Beschäftigung oder Visum zur Arbeitsplatzsuche;
  2. Blaue Karte. Visum für Einreise: Visum zur qualifizierten Beschäftigung oder Visum zur Blauen Karte EU;
  3. Aufenthaltserlaubnis für wissenschaftliche Mitarbeiter und Forscher. Visum für Einreise: Visum zur qualifizierten Beschäftigung oder Visum zum Forschen;
  4. Aufenthaltserlaubnis zum Studium (für Promovierende). Visum für Einreise: Visum zur Aufnahme eines Studiums;
  5. Visum zur Arbeitsplatzsuche

Weitere Informationen zu Visa und Aufenthaltstitel

Weitere Informationen zur Beantragung eines Visums und eines Aufenthaltstitels finden Sie auf die folgenden Seiten:

Für internationale Wissenschaftler*innen mit Wohnsitz in Deutschland besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung. Eine Krankenversicherung können Sie schon vor Ihrer Einreise beantragen.

Der Versicherungsstatus: Pflichtversichert oder freiwillig versichert

Die Art Ihres Versicherungsstatus hängt mit der Art der Finanzierung Ihrer Forschungstätigkeit zusammen.

Finanzierung über Stipendium mit Stipendienvertrag

Wissenschaftler*innen, die sich über ein Stipendium finanzieren, sind meist nicht automatisch in einer Krankenkasse pflichtversichert, sondern müssen sich meist auf eigene Kosten freiwillig versichern. Nur wenige Stipendien (z.B. die des DAAD) umfassen eine Krankenversicherung.

Ein Stipendium zur Finanzierung des Forschungsaufenthalts ermöglicht Ihnen in der Regel keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Etwas anderes gilt dann, wenn Sie für die Dauer des Aufenthalts zugleich im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einer Forschungseinrichtung oder Universität beschäftigt werden. In seltenen Ausnahmefällen kann für Sie die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 9 SGB V bestehen (z.B., wenn Sie einen Studentenstatus haben). Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall zu dieser Möglichkeit vor dem Antritt Ihres Forschungsaufenthalts bei Ihrem jeweiligen Stipendiengebenden oder unmittelbar bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Finanzierung über Arbeitsverhältnis mit regulärem Arbeitsvertrag

Arbeitnehmer*innen, die im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses angestellt sind, werden in der Regel automatisch sozialversichert und damit auch krankenversichert. Die Kosten für die Versicherungsbeiträge werden von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebende anteilig übernommen.

Arten von Krankenversicherungen

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die GKV funktioniert nach dem Solidarprinzip: Die Beiträge richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitglieder, die Gesundheitsleistungen sind für alle gleich. Grundsätzlich gilt, dass alle Arbeitnehmer*innen, deren Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze und über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, verpflichtet werden, sich gesetzlich zu versichern. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist prinzipiell im Anschluss an eine bisher bestehende Pflicht- oder Familienversicherung sowie unter bestimmten Voraussetzungen bei einer erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung im Inland möglich.

Wenn von Ihrer Fördereinrichtung nicht vorentschieden wird, haben Sie die Möglichkeit, selbst über die Versicherungsart zu entscheiden.

Bezüglich der Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse gilt, dass die meisten Anbieter ähnlich gute/umfängliche Leistungen haben. Nur wenn eine spezielle Vorerkrankung vorliegt, sollte die zu versichernde Person sich genau mit den Bedingungen der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen auseinandersetzen.

  • Private Krankenversicherung (PKV)

Die freiwillige Versicherung über eine private Krankenkasse ist manchmal nicht teurer als die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Kasse. Anders als in der GKV ist in der PKV die Prämienhöhe vom Umfang der versicherten Leistungen und vom individuellen versicherten Risiko abhängig (sogenanntes Äquivalenzprinzip). Nachteil ist allerdings, dass die Versicherten im Falle von Behandlungen oft in Vorkasse gehen müssen und die für Behandlungen entstehenden Kosten erst im Nachhinein zurückerstattet werden.

Ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung steht nur bestimmten Personen offen, die nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen, wie beispielsweise Selbstständigen, Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze. Aber auch dem Wechsel von der PKV (zurück) in die GKV sind sehr enge Grenzen gesetzt.

  • Andere Arten der Krankenversicherung

Für Promovierende, Forschende, aber auch Beschäftigte ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gibt es neben den üblichen gesetzlichen und privaten Krankenkassen auch private Anbieter, die kostengünstigere Krankenversicherungen anbieten, wie z.B. Care Concept oder Mawista. Hier ist der Beitrag wesentlich günstiger, die Leistungen aber auch wesentlich geringer.

Eine Alternative ist die Gruppenversicherung, die vom DAAD angeboten wird. Der DAAD bietet Praktikant*innen, Studierenden und Wissenschaftler*innen, die nach Deutschland kommen, - sowie deren Lebenspartner*innen und Kindern - eine günstige kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an. Für DAAD-Stipendiat*innen ist diese Versicherung ohnehin vorgesehen. Diese können auch Nicht-Stipendiat*innen in Anspruch nehmen, die aus Programmen der Europäischen Union und DAAD-Partnerorganisationen oder -Mitgliedsschulen betreut oder gefördert werden.

Vorerkrankungen

In Bezug auf Vorerkrankungen sollte man sich bereits im Heimatland mit allen notwendigen Medikamenten eindecken, da private Krankenversicherungen in Deutschland Vorerkrankungen in der Regel nicht abdecken und die Patientin bzw. der Patient die Kosten selbst tragen muss. Gesetzliche Krankenversicherungen hingegen müssen ihre Versicherten mit allen Vorerkrankungen versichern und auch für Vorerkrankungen ab dem ersten Tag die Kosten voll tragen. Es empfiehlt sich gleichwohl, schon vor der Einreise nach Deutschland mit der Krankenversicherung Kontakt aufzunehmen, sodass alle Fragen rechtzeitig geklärt werden können und vom ersten Tag an Versicherungsschutz besteht.


Quelle: Krankenversicherung, Bundesministerium für Gesundheit, Stand 25. Oktober 2023. Letzter Zugriff 13. November 2023.

Mehr Information finden Sie auch unter Krankenversicherung | EURAXESS und Germany-Visa.org.

Die Wohnungssuche ist ein wichtiger Teil des Ankommens in Deutschland und in Flensburg.

Da zu Semesterbeginn der Wohnungsmarkt in Flensburg recht angespannt sein kann und von einem frühzeitigen Einzug in Ihre neue Wohnung wichtige bürokratische Prozesse abhängen (u.a. Wohnsitzmeldung, Beantragung einer Steuernummer, Eröffnung eines deutschen Bankkontos), empfehlen wir Ihnen dringend, sich frühzeitig um die Wohnungssuche in Flensburg zu kümmern.

Wohnungssuche und Einzug

In Deutschland umfasst die Wohnungssuche drei Hauptschritte:

Wohnungssuche

Zunächst suchen Sie nach einer passenden Wohnung und schicken Bewerbungen an die Vermietende. Für die Suche können folgende Onlineportale genutzt werden:

Gegen eine Gebühr können Sie für die Wohnungssuche auch einen Immobilienmakler*in beauftragen. Alternativ dazu kann man sich auch an das Wohnungsamt wenden und dort nach geeigneten freien Wohnungen fragen. In Flensburg ist dafür eine Abteilung im Bürgerbüro zuständig.

Die oben genannten Portale bieten auch Information über Unterlagen, die eine Wohnungsbewerbung im Idealfall enthalten soll. Wir empfehlen Ihnen, sich unbedingt auf mehrere Angebote gleichzeitig zu bewerben. Bitte beachten Sie, dass die Wohnungssuche meist sehr viel Zeit und Engagement erfordert.

Wohnungsbesichtigung

Nach Abschicken Ihrer Bewerbung bzw. Kontaktaufnahme mit dem/der Vermieter*in werden Sie eventuell eingeladen, die Wohnung zu besichtigen. Während der Besichtigung können Sie sich die Wohnung anschauen und mehr über die Wohnung erfahren. Wir empfehlen Ihnen, bei der Terminvereinbarung nicht zu wählerisch zu sein, da meist viele potenzielle neue Mieter zu einer Besichtigung eingeladen werden und viele Vermietende daher zeitlich nicht sehr flexibel sind.

Wenn Ihnen die Wohnung gefällt, lassen Sie den/die Vermieter*in dies während der Besichtigung direkt wissen. Alternativ können Sie zügig eine E-Mail schicken, dass Sie weiterhin Interesse an der Wohnung haben.

Vertrag und Schlüssel

Wenn Sie für die Wohnung als neue*r Mieter*in ausgewählt wurden, kontaktiert Sie die Vermietende bezüglich der Vertragsabwicklung und Schlüsselübergabe. Es ist essenziell, dass Sie den Vertrag vorher sorgfältig lesen und eventuelle Fragen klären, bevor Sie die Unterlagen unterschreiben.

Kurzfristige Angebote

Es kann passieren, dass Sie vor Ihrer Anreise keine Wohnung finden. In diesem Fall können Sie nach einer kurzfristigen Unterkunft suchen, um dann weiter vor Ort nach einer Wohnung zu suchen. Der Wohnraum für einen kurzfristigen Zeitraum können Sie auf folgenden Portalen finden:

Wohnungssuche für Menschen mit Behinderung

Menschen, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können auf die oben genannten Webseiten für Wohnungssuche auch die barrierefreien Wohnungen suchen (z.B. durch Filter-Funktion). 

Weiterhin bietet WohnECK die Hilfe bei der Wohnungssuche für Menschen in besonderen Situationen.

Auf die folgenden Seiten finden Sie mehr Informationen zur barrierefreien und bedarfsgerechten Wohnen:

Weitere Tipps zur Wohnungssuche und Wohnungsmiete

  • Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist vor allem in größeren Städten sehr angespannt, daher sollte man frühzeitig mit der Suche beginnen;
  • Wohnungen sind gewöhnlich nicht möbliert, das heißt, sie haben keine Möbel, manchmal auch keine Küchenmöbel;
  • Die Miete besteht aus zwei Teilen – der Kaltmiete und der Warmmiete. Die Kaltmiete sind die Mietkosten für den Wohnraum, die Warmmiete enthält neben den Wohnraumkosten auch Nebenkosten (z.B. Heizkosten);
  • Gewöhnlich sind Strom und Internet nicht Teil der Nebenkosten – man muss selbst einen Anbieter auswählen, einen Vertrag abschließen und die Kosten zusätzlich zahlen;
  • Bei Mietbeginn muss eine Kaution hinterlegt werden. Diese umfasst gewöhnlich zwei bis drei Kaltmieten;
  • Die Verträge für die Wohnung sowie für Strom oder Internet haben immer eine bestimmte Mindestlaufzeit, auf die Sie achten sollten. Die Mindestlaufzeit beträgt meist zwischen 1 und 2 Jahren;
  • Für die Nebenkosten sowie Strom zahlt man jeden Monat eine Abschlagssumme. Einmal jährlich bekommt man eine Nebenkostenabrechnung, in der genau berechnet wird, was man verbraucht hat. Anhand dieser Abrechnungen bekommen Sie – je nachdem wie Ihr Verbrauch war - entweder etwas zurück oder müssen etwas nachzahlen;
  • Wenn Ihr Mietvertrag unbefristet ist oder Sie vor Fristende kündigen wollen, müssen Sie in der Regel 3 Monate im Voraus kündigen – es sei denn, dass eine andere Kündigungsfrist im Vertrag angegeben ist.

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie weitere Informationen zur Wohnungssuche.

Internationale Wissenschaftler*innen, die aufgrund einer Behinderung eine Beratung zum Arbeiten auf dem Campus benötigen, können sich an die Schwerbehindertenvertretung wenden.

Der Arbeitsbereich Chancengleichheit hält zudem Informationen zum Studium mit Beeinträchtigung bereit, von denen einige auch für das Arbeitsleben relevant sind.

Die Stadt Flensburg unterhält zudem eine Seite mit Anlaufstellen und nützliche Informationen für Menschen mit Behinderung.

Einreise und Visum

Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin und/oder Ihre Kinder keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen und sich nicht schon in Deutschland aufhalten, können sie mit Ihnen nach Deutschland im Rahmen des Familiennachzugs kommen. Dieses Verfahren gilt auch, wenn Sie selbst eine EU-Staatsangehörigkeit haben, Ihr*e Partner*in oder Kinder jedoch nicht. Da die Voraussetzungen für den Familiennachzug auch abhängig davon sind, ob Sie selbst EU oder nicht-EU Bürgerschaft besitzen, empfehlen wir Ihnen, sich vor Einreise frühzeitig darüber zu informieren.

Ehegattennachzug

Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin mit nach Deutschland einreisen möchte, erhält er oder sie in der Regel denselben Aufenthaltstitel wie Sie selbst. Das Aufenthaltsrecht Ihres Partners oder Ihrer Partnerin endet, wenn Ihr Aufenthaltsrecht ausläuft.

Die Aufenthaltserlaubnis für einen Ehepartner oder eine Ehepartnerin wird in der Regel erteilt, wenn der Lebensunterhalt beider Ehegatten ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe gesichert ist, ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht und ausreichender Krankenversicherungsschutz für beide besteht.

Wenn der/die mitreisende Ehepartner*in in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen möchte, ist hierfür unter Umständen eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Kindernachzug

Nach derzeitiger Rechtslage besteht ein Rechtsanspruch auf Aufenthaltserlaubnis von Kindern nur dann, wenn beide Eltern eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, das Kind das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und seine Unterbringung sowie sein finanzieller Unterhalt gesichert sind. In anderen Fällen entscheidet die Ausländerbehörde nach Ermessen.

Wichtige Information

Das Nachzugsrecht gilt allgemein für die Kernfamilie, also für Ehegatten, minderjährige Kinder und für Eltern von minderjährigen Kindern. Nur in außergewöhnlichen Härtefällen können auch weitere Familienangehörige gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Das bedeutet, dass in der Regel nicht verheiratete Partner*innen nicht nach Deutschland nachgezogen werden können. Seit November 2024 wurde allerdings ein neues Aufenthaltsrecht für drittstaatsangehörige "nahestehende Personen" von EU-Bürger*innen eingeführt. 

Dabei handelt es sich um folgende Gruppen:

  • Verwandte der Seitenlinie (Geschwister, Tanten und Onkel, Nichten und Neffen, Cousins, usw.) der EU-Bürger*in oder deren Ehegatt*in.
  • Minderjährige Pflegekinder oder Kinder, für die die EU-Bürger*in die Vormundschaft hat.
  • Nicht eingetragene Lebensgefährt*innen, wenn eine "glaubhaft dargelegte, auf Dauer angelegte Gemeinschaft" mit der EU-Bürger*in besteht.

Voraussetzung für dieses Aufenthaltsrecht ist u.a., dass der Lebensunterhalt der nahestehenden Person in Deutschland gesichert ist.

Weitere Informationen zum Aufenthaltsrecht für nahestehende Personen von EU-Bürger*innen finden Sie auf der Website der EU-Gleichbehandlungsstelle.


Mehr Information zum Familiennachzug:


Familienversicherung

In gesetzlichen Krankenkassen sind Kinder, Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Mitgliedern beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze nicht regelmäßig überschreitet. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.

Für die privaten Krankenkassen gilt, dass man sein Kind bei der Krankenkasse anmelden und für das Kind einen bestimmten Beitrag zahlen muss.

Kinderbetreuung

Einen Kita- oder Schulplatz für Ihr Kind zu finden, ist ein wichtiger Teil Ihrer Ankunft in Flensburg. An der Europa-Universität Flensburg unterstützt Sie dabei hauptsächlich das Familienbüro, an das Sie sich mit allen Fragen rund um die Themen "Arbeit und Familie" sowie "Kinderbetreuung" wenden können.

Auf der Website des Familienbüros und des Arbeitsbereiches Chancengleichheit finden Sie die Informationen zu Schulen und Kitas in Flensburg sowie Betreuungsmöglichkeiten und Freizeitangebote [22443] auf dem Campus, in Flensburg und im Kreis Schleswig-Holstein.

Allgemeine Informationen zu den Themen Kindergarten und Schule in Deutschland finden Sie hier:

Kitaplatz oder Kindertagesstätte

Für die Suche nach einem Kitaplatz empfiehlt die Stadt Flensburg, sich auf dem Kita-Portal des Lands Schleswig-Holsteins zu registrieren. Dort können Sie einen Kitaplatz suchen und eine Voranmeldung für einen Platz machen. Information auf der Website gibt es in mehreren Sprachen, darunter Englisch, Arabisch, Ukrainisch, usw.

Für Kinder im Alter von 0-3 Jahren gibt es auch die Möglichkeit, eine Kindertagespflege zu organisieren. Die Betreuung findet in der Wohnung der Kindertagespflegeperson, in extra angemieteten Räumen oder manchmal auch im eigenen Haushalt der Eltern statt. Die Kindertagespflege kann zudem eine Ergänzung zum Kindergarten oder zur Schule für Kinder bis 14 Jahren sein.

Weitere Information zur Kindertagesbetreuung können Sie auf der Website der Stadt Flensburg finden. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, sich zu den verschiedenen Angeboten beraten zu lassen.

Für Promovierende, die mit ihrem Kind an der Europa-Universität Flensburg forschen, gibt es zudem die Möglichkeit, sich beim Studentenwerk zu informieren und bei der Kindertagesstätte für Studentenkinder ein Platz zu bekommen.

Zusätzlich bietet die EUF den Beschäftigten eine Betreuungsbörse – FLummi– an (zugreifbar mit EUF-Zugansdaten).  Hier kann man kurzfristige und dauerhafte Betreuungspersonen für die eigenen Kinder finden. Um die Website zu nutzen, brauchen Sie ein EUF-Konto.

Schulplatzsuche

Wenn Ihre Kinder älter als sechs Jahre sind, müssen sie gemäß der deutschen Schulpflicht zur Schule gehen. Die große Mehrheit der Schulen in Deutschland wird vom Staat betrieben und sind gebührenfrei.  Daneben stehen Ihnen natürlich private und internationale Schulen offen, welche in der Regel eine Gebühr erheben. 

Es gibt mehrere Typen von Schulen in Deutschland:

  1. Grundschule (Klasse 1-4).
  2. Nach der Grundschule haben Sie zwei Auswahlmöglichkeiten:
    • Gemeinschaftsschule (Klasse 5-9/10/13). In der Gemeinschaftsschule lernen die Schülerinnen und Schüler über die Primarstufe hinaus weiterhin gemeinsam am gleichen Ort und werden entsprechend ihren Leistungsmöglichkeiten, Begabungen und Bildungsabsichten im vorwiegend binnendifferenzierten Unterricht individuell gefördert. Einige Gemeinschaftsschulen haben auch eigene Möglichkeit zum Abitur. Ansonsten ist nach dem erfolgreichen Abschluss die Versetzung in eine gymnasiale Oberstufe oder in eine berufliche Ausbildung möglich.
    • Gymnasium (Klasse 5-12/13). Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung. Mit der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Diese Qualifikation berechtigt die Schulende dazu, anschließend an einer Universität (Abitur) oder Fachhochschule (Fachabitur, Abitur) zu studieren.

Über die Einschulung, das heißt in welche Klasse und auf welche Schule ein Kind eingeschult wird, entscheidet die jeweilige Schulleitung in Absprache mit der zuständigen Schulbehörde. In der Regel wird neu-zugewanderten Schulkindern, die aufgrund ihrer Sprachkenntnisse noch nicht in der Lage sind, durchgehend am Schulunterricht teilzunehmen, ein Probeunterricht angeboten. Ziel ist es, die Kinder so schnell wie möglich in den regulären Schulunterricht zu integrieren.

Stadt Flensburg bietet online eine Übersicht über Schulen in Flensburg.

Zudem bittet das Bildungsbüro der Stadt Flensburg Informationen und Beratung zur Suche einer geeigneten Schule.

Weitere Information bekommen Sie auch unter Schule | Make It in Germany.

Familienfreundlicher Campus

Das Familienbüro der EUF hält Informationen zu familienbezogenen Angebote auf dem Campus bereit, so wie etwa Eltern-Kind-Räume, Wickel- und Stillmöglichkeiten sowie den Kinderteller des Studentenwerks.

Information darüber, wie Sie nach Flensburg anreisen können, finden Sie auf der Seite des International Centers im Reiter "Hinweise zur Anreise".

Nach Ankunft

Nach Ankunft

Herzlich willkommen an der Europa-Universität Flensburg! In den ersten Tagen und Wochen nach Ihrer Einreise stehen eine Reihe administrativer Prozesse und Behördengänge für Sie an. Beispielsweise müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland melden, eventuell Ihr Visum in eine Aufenthaltsgenehmigung umwandeln, eine Steuernummer beantragen oder ein Bankkonto eröffnen. Nutzen Sie gerne die untenstehenden Aufklappelemente, um sich im Einzelnen darüber zu informieren, welche Schritte Sie in welcher Reihenfolge bei welchen Ansprechpersonen erledigen können.

Die Wohnungssuche ist ein wichtiger Teil des Ankommens in Deutschland und in Flensburg.

Zudem hängen von einem frühzeitigen Einzug in Ihre neue Wohnung wichtige bürokratische Prozesse ab (u.a. Wohnsitzmeldung, Beantragung einer Steueridentifikationsnummer, Eröffnung eines deutschen Bankkontos). Deswegen empfehlen wir Ihnen dringend, sich frühzeitig um die Wohnungssuche in Flensburg zu kümmern.

Weitere Information zur Wohnungssuche und Wohnungsmiete finden Sie auf dieser Seite im Reiter "Vor Einreise" im Abschnitt "Wohnung".

Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, muss seinen neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden. Für Personen unter 16 Jahren ist die Person für die Erfüllung der Meldepflicht zuständig, bei der die minderjährige Person einzieht.

Die Meldung des Wohnsitzes ist außerdem erforderlich, um eine Steueridentifikationsnummer zu erhalten, ein Bankkonto zu eröffnen, und einen Aufenthaltstitel zu beantragen.

Um Ihren neuen Wohnsitz anzumelden, müssen Sie einen Termin beim Bürgerbüro vereinbaren und beim vereinbarten Termin eine Reihe benötigter Unterlagen mitbringen. In der Stadt Flensburg können Sie online einen Termin im Bürgerbüro-Portal ​​​​​oder telefonisch per 115 buchen.

Benötigte Unterlagen:

  • Wohnungsgeberbestätigung (diese erhalten Sie in der Regel von Vermieter*in),
  • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder entsprechendes Passersatzpapier (§ 23 Absatz 1 BMG),
  • Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person: handschriftlich unterzeichnete Vollmacht der meldepflichtigen Personen und eines der o.g. Identitätsdokumente der bevollmächtigten Person.

Zusätzlich, sofern Sie aus dem Ausland zuziehen:

  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde + Übersetzung,
  • Bei Kindern: Geburtsurkunde + Übersetzung,
  • Visa und Ausweisdokumente von Kindern und Partnern.

Zusätzlich bei ausländischen Urkunden: Eine Übersetzung der Urkunden von einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder einem staatlich anerkannten Übersetzer (Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden).

Weitere Information über die An- und Ummeldung finden Sie auf dem Bürgerportal der Stadt Flensburg.

Für die Einreise nach Deutschland muss bei visumspflichtigen Personen in der Regel erst ein Visum in der zuständigen Behörde (deutsche Konsulat oder Botschaft) beantragt werden, welches nach Einreise in einen Aufenthaltstitel in der örtlichen Ausländerbehörde (d.h. in der Stadt, in der man seinen Wohnsitz gemeldet hat) umgewandelt werden muss. Ein Antrag auf Umwandlung des Einreisevisums in einen Aufenthaltstitel muss 2-3 Monate vor Ablauf des Visums erfolgen.

In bestimmten Fällen (gewöhnlich auf der Website angegeben) kann man den Antrag erst online oder per E-Mail / Post stellen und danach zum persönlichen Gespräch kommen (nur nach Terminvereinbarung).

Informationen zu verschiedenen Visaarten und Aufenthaltstiteln finden sich auf dieser Seite unter dem Reiter "Vor Einreise" > "Einreise und Visum".

Das Einwanderungsbüro in Flensburg hält detaillierte Informationen zum Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bereit.

Bitte beachten Sie: Ein Aufenthaltstitel kann erst nach vorheriger Wohnsitzmeldung beantragt werden. Zudem kann ein Aufenthaltstitel nur in der Ausländerbehörde der Stadt beantragt werden, in der Sie wohnen bzw. Ihr Wohnsitz gemeldet ist. Nähere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite im Abschnitt "Wohnsitzmeldung beim Einwohnermeldeamt".

Die Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn Sie keinen gültigen Pass mehr besitzen oder das Bundesgebiet für mehr als sechs Monate verlassen (bei blauer Karte EU: mehr als 12 Monate).

Wenn Sie längerfristig in Deutschland leben, brauchen Sie ein deutsches Bankkonto (Girokonto), etwa, um eine Wohnung zu mieten und Ihr Gehalt oder Stipendium überwiesen zu bekommen.

Für die Eröffnung eines deutschen Bankkontos brauchen Sie in den Regeln folgende Unterlagen:

  • Gültiger Reisepass,
  • Aufenthaltserlaubnis / Visum,
  • Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes,
  • Steueridentifikationsnummer.

Die meisten Banken in Deutschland bieten ein Girokonto mit EC-Karte und IBAN an. Eine Debit- oder Kreditkarte kann man gegen eine Gebühr zusätzlich zur EC-Karte bestellen. Einige Banken bieten ein Girokonto mit Debitkarte anstelle einer EC-Karte an.

In den meisten Geschäften können Sie mit Bargeld und EC-Karte zahlen. Viele kleinere Lebensmittelgeschäfte, z. B. auf dem Wochenmarkt oder beim Bäcker nehmen nur Bargeld an; andere akzeptieren die EC-Karte erst ab einem bestimmten Betrag. Mit einer Debit- oder Kreditkarte kann man überwiegend nur in größeren Geschäften bezahlen, aber kleinere Geschäfte passen sich auch mehr und mehr daran an.

Beachten Sie, dass Banken unterschiedliche Gebühren verlangen, etwa für die Kontoführung oder für außereuropäische Überweisungen. Es lohnt sich daher, bei der Wahl des Kreditinstituts einen Vergleich von Gebühren, die verschiedene Banken für Ihre Dienstleistungen erheben, durchzuführen.

Beachten Sie auch, dass Ihre Gehalt- oder Stipendienauszahlung seitens der Europa-Universität Flensburg nur auf ein deutsches Bankkonto vorgenommen werden kann.

In der Regel kann die Kontoeröffnung (bis zum Erhalt der Karte) etwa 2-3 Wochen in Anspruch nehmen. Durch die Online-Banking-Funktion kann man das Konto aber oft schon früher nutzen. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung bereits Ihren Wohnsitz in Deutschland gemeldet und eine Steuer-ID erhalten haben. Sollte dies noch nicht der Fall sein, kann die Eröffnung eines deutschen Bankkontos bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen. In diesem Fall kann es zu Verzögerungen bei der ersten Gehalts- oder Stipendienauszahlungen kommen. Nach Eröffnung Ihres deutschen Bankkontos werden Ihnen dann rückwirkend alle ausstehenden Zahlungen überwiesen.

Mehr Information über die Kontoeröffnung in Deutschland finden Sie auf der Website Bankkonto | Make It in Germany.

Sperrkonto (für Promovierende)

Mit einem Sperrkonto können Sie im Visumantragsverfahren ausreichend finanzielle Mittel nachweisen, was besonders für Promovierende nützlich sein kann. Sie können selbst wählen, wo Sie Ihr Sperrkonto einrichten möchten. Zurzeit bieten viele deutsche Banken diesen Service an. Bei der Wahl eines Anbieters sollten Sie darauf achten, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Sperrkonto muss genügend Guthaben enthalten, um die für die Dauer des geplanten Aufenthalts in Deutschland anfallenden Kosten abzudecken, soweit nicht zusätzlich andere Finanzierungsnachweise im Visumverfahren vorgelegt werden. Dabei gelten gewisse Regelsätze, die sich an den Sätzen für deutsche Studierende orientieren. Der jährliche Regelbedarf, der bei Visumbeantragung auf das Sperrkonto eingezahlt sein muss, wird regelmäßig angepasst, deswegen empfehlen wir den aktuellen Betrag auf der Website des Auswärtiges Amtes oder auf dem Infoportal Make it in Germany zu überprüfen.
  • Die Auflösung des Sperrkontos darf nur mit Zustimmung eines Sperrbegünstigens möglich sein. Der Sperrbegünstigte ist entweder die Auslandsvertretung oder nach Einreise die zuständige Ausländerbehörde. Ein Sperrvermerk stellt sicher, dass immer ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen. Er berechtigt dem Sperrbegünstigte aber nicht zum Zugriff auf das Sperrkonto.

Quelle: Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland für Studierende vor der Einreise, Auswärtiges Amt, Stand 17.05.2023. Letzter Zugriff 01.12.2023.

Eine Steueridentifikationsnummer benötigen Sie zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses (z.B. an der Universität), aber auch für die Eröffnung eines Bankkontos bei einem deutschen Kreditinstitut.

Beantragung:

Bei der Registrierung Ihres Wohnsitzes im Bürgerbüro wird automatisch eine Steuer ID für diejenigen Personen beantragt, die noch keine deutsche Steuer ID haben. Die Beantragung verläuft automatisch über die Behörden: das Bürgeramt in Flensburg meldet die Person an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn. Von dort wird dann die Steueridentifikationsnummer an die Wohnsitzadresse der Person versandt. Dieser Prozess dauert in der Regel 2-4 Wochen.

Wir empfehlen Ihnen, während der Anmeldung Ihres Wohnsitzes der nach Beantragung einer Steuer ID zu fragen.

Wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland keine Steueridentifikationsnummer zugesandt bekommen haben, können Sie sie über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern.


Quelle und weitere Information: Schleswig-Holstein: Zuständigkeitsfinder (Suche "Steueridentifikationsnummer").

Ein Sozialversicherungsausweis bzw. eine Sozialversicherungsnummer wird bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses (z.B. an der Universität) benötigt.

Die Beantragung erfolgt in der Regel über die (gesetzliche/private) Krankenkasse.

Ist die Person bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses (z.B. an der Universität) noch nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, muss zunächst eine Kasse gewählt und beim Antrag auf Mitgliedschaft der Sozialversicherungsausweis mitbeantragt werden.

Personen, die sich über ein Stipendium finanzieren, sind in der Regel von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur deutschen Sozialversicherung befreit. Wir empfehlen Ihnen jedoch, dies mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin in der Personalabteilung zu besprechen.      

Mehr Informationen über das deutsche Sozialversicherungssystem finden sich auf der Website Sozialversicherung und optionale Versicherungen | EURAXESS.

Bus

Flensburg hat ein gut ausgebautes Busnetz. Fahrkarten können Sie direkt im Bus, im Aktiv-Bus-Shop, in der Aktiv-Bus-App oder in der NAH.SH App kaufen. In den Apps gibt es auch weitere Informationen, z.B. zu Busrouten ("Fahrplan") und Fahrkartentypen ("Fahrkarten").

Bahn

Sie können mit der Bahn nach Flensburg kommen und aus Flensburg in andere Städte, Richtungen Hamburg, Kiel oder Dänemark, verreisen. Mehr Information zu Preisen und aktuelles Fahrplan finden Sie auf der Website der Deutschen Bahn, im DB-Navigator App sowie in NAH.SH App.

Auto

Ein Auto in Flensburg kann sehr nützlich sein, vor allem, wenn Sie nicht im Stadtzentrum wohnen oder wenn der Busverkehr nicht mit Ihrem Alltag vereinbar ist. Wenn Sie in Deutschland ein Auto steuern wollen, brauchen Sie einen in Deutschland gültigen Führerschein. Der Führerschein aus Ihrem Heimatland ist nur sechs Monate gültig, weshalb Sie ihn innerhalb dieser Zeit bei der Führerscheinstelle umtauschen müssen. Dafür müssen Sie den Führerschein aus Ihrem Heimatland abgeben und eine kleine Gebühr bezahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der Bearbeitungszeit des Führerscheintauschs möglicherweise einige Wochen ohne Führerschein sein werden. Weitere Informationen zum Umtausch Ihres Führerscheins finden Sie auf der Website des BMDV (dort finden Sie auch ein Merkblatt über das Autofahren in Deutschland).


Quelle: Moving to Germany - Campus Information Europe-University Flensburg [30985]


Auf den Campus kommen

Es gibt viele Wege, um auf den Campus zu gelangen. Auf der Website "Auf den Campus kommen" finden Sie die Informationen, wie Sie auf den Campus per Fahrrad, Bus, Bahn, mit dem E-Roller und per Auto gelangen können.

Jobticket

Wenn Sie an der Europa-Universität Flensburg als reguläre Mitarbeiter*in angestellt sind, haben Sie die Möglichkeit, ein Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr zu beantragen. Mehr dazu finden Sie auf Jobticket Flensburg / Deutschlandticket und auf dieser Seite im Reiter "Onboarding an der EUF" > "Jobticket".

Barrierefreie Mobilität

Menschen, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, finden auf den Seiten des Arbeitsbereichs Chancengleichheit Informationen zur barrierefreien Mobilität auf dem Campus und in Flensburg.

Internet & Telefonie

In Ihrer Wohnung müssen Sie zumeist selbst einen Vertrag für Internet & Telefonie abschließen. Bei der Wahl des Anbieters und Tarifs sollten Sie auf die Mindestvertragslaufzeiten achten, die oft 2 Jahre betragen.

Für Handyverträge gilt das gleiche, hier bieten sich als Alternative aber auch PrePaid Karten an.

Die Angebote können Sie auf der Website einzelnen Anbieter suchen oder auf Vergleichsportalen wie Check24 oder Preisvergleich.de.

Am Campus kann man das universitäre WiFi nutzen, wenn man ein EUF-Konto hat (WLAN eduroam im Intranet (Gremien/Organisation > Zentren > Zentrum für Informations- und Medientechnologien > WLAN-Informationen)). Die Zugangsdaten dafür erhalten Sie vom ZIMT. Mehr Informationen zu den Zugangsdaten des ZIMT finden Sie unter dem Reiter "Onboarding an der EUF" > "ZIMT und IT-Angelegenheiten".

Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ)

Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben und ihren Wohnsitz dort registrieren, sind grundsätzlich verpflichtet, Rundfunkgebühren zu zahlen. Nach Einzug in Ihre neue Wohnung werden Sie in der Regel automatisch postalisch über die Anmeldung und Zahlungsaufforderung informiert. Wenn Sie nach Ihrer Anmeldung keinen Brief erhalten, sollten Sie sich selbst zur Zahlung der Rundfunkgebühren anmelden, um zu vermeiden, dass hohe Nachzahlungsaufforderungen auf Sie zukommen.

Weitere Information: Der Rundfunkbeitrag

Falls Sie einmal medizinische Hilfe benötigen sollten, können Sie auf den folgenden Webseiten eine Übersicht von Ärzten und medizinischen Einrichtungen unterschiedlicher Fachgebiete finden:

Der Patientenservice (Telefonnummer 116117) hilft Ihnen außerhalb der täglichen Sprechstundenzeiten bei Erkrankungen, mit denen Sie im Normalfall in eine Arztpraxis gehen würden, deren Behandlung aber nicht bis zum nächsten Tag warten kann.

In lebensbedrohlichen Fällen alarmieren Sie bitte den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes an der Europa-Universität Flensburg psychologische Unterstützung benötigen, hilft Ihnen der Arbeitsbereich Chancengleichheit, ein entsprechendes Hilfsangebot zu finden. Der Arbeitsbereich Chancengleichheit ist Ihr erster Ansprechpartner bei Fragen und Problemen in den Bereichen Gleichbehandlung, Behinderung, Diversität und Vielfalt, Gleichstellung, Diskriminierung und Anerkennung besonderer Bedürfnisse. Aber auch in anderen Fällen, in denen Sie eine (psychologische) Beratung brauchen, können Sie dort Beratung und Informationen bekommen. Die Ansprechpartner*innen des Arbeitsbereichs Chancengleichheit können Sie auf der Website des Arbeitsbereichs einsehen.  Die Mitarbeiter*innen des Arbeitsbereichs Chancengleichheit verfügen auch über eine ausführliche Liste mit Hinweisen und Kontaktdaten für (psychologische) Beratungsstellen, an die Sie sich wenden können.

Der von der EUF beauftragte Beratungsservice STIMULUS bietet professionelle psychosoziale und fachliche Beratung in Deutsch, Englisch und anderen Muttersprachen.

Promovierende können sich auch an die psychologische Beratungsstelle des Studentenwerks wenden. Diese bietet Beratungen auf Deutsch, aber auch auf Englisch an.

Onboarding an der EUF

Onboarding an der EUF

In den ersten Tagen nach Ihrer Anreise in Flensburg werden wir Sie in Ihrem Fach, in Ihrer Fakultät oder Ihrem Forschungszentrum oder in Ihrer Abteilung willkommen heißen. Zumeist sind in den ersten Tagen einige arbeitsorganisatorische Dinge zu erledigen, beispielsweise dürfen Sie Ihren Büro- und Postfachschlüssel abholen, können sich eine Mensakarte besorgen und Ihren Bibliotheksausweis abholen. Auch wenn Ihre Ansprechpartner*in und neuen Kolleg*innen in Ihrem Fach oder Ihrer Abteilung Sie bei vielen dieser Schritte unterstützen werden, können Sie die unten stehenden Informationen nutzen, um sich auch selbst einen Überblick zu verschaffen, an welchen Stellen welche Dinge erledigt werden können.

Nach Ihrer Einreise treffen Sie sich mit Ihrer*m Vorgesetzten / Leiter*in des Seminars oder der Abteilung.  Diese werden Sie an der EUF begrüßen, in die Arbeit einführen und den Campus zeigen.

Einen Campusrundgang (Reiter Orientierungswoche) bietet auch das Internationale Center in der ersten Woche im März und September an. Sie können auch während der Einführungswoche für Studierende der Campus besser kennenlernen (zweite Woche März und September).

Auf der Seite über den Hochschulcampus finden Sie mehr Information über die Services und Aktivitäten auf dem Uni-Gelände.

Mit Beginn Ihrer Beschäftigung an der EUF werden Ihnen von Ihrem Seminar bzw. Institut ein Büro sowie ein Telefonanschluss bereitgestellt. Ob eine Ausstattung von technischen Geräten, z.B. Laptop oder fester Arbeitsplatzrechner und Zubehör, zur Verfügung gestellt werden kann, klären Sie bitte mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten.

Das Zentrum für Informations- und Medientechnologien (ZIMT) ist zuständig für die Erstellung Ihrer Nutzer-Accountdaten. Diese umfassen:

Auf den verlinkten Seiten finden Sie mehr Information über die jeweiligen Services sowie eine Anleitung für die Nutzung und Einstellungen.

Um Zugang zu Ihrem Büroraum und anderen erforderlichen Räumen zu bekommen, brauchen Sie einen Transponder. Der Transponder wird von Ihrem Institut für Sie beantragt, danach müssen Sie ihn persönlich bei der Abteilung Gebäudemanagement und Infrastruktur abholen.

Für die Abholung des Transponders vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den Mitarbeiter*innen der Abteilung unter schliessanlage@uni-flensburg.de. An diese E-Mail-Adresse richten Sie bitte auch die Anfragen zu Zugangsänderungen, z.B. wenn Sie in ein anderes Büro umziehen oder Zugang zu bestimmten Räumen brauchen.

Mehr über die Schließanlage und die Ausgabe des Transponders finden auf der Website Schließanlage im Intranet (Formulare/Dokumente > Gebäudemanagement und Infrastruktur > Informationen und Leitfäden > Schließanlage).

Als Teil Ihrer Arbeitsplatzausstattung bekommen Sie auch ein Postfach. Das brauchen Sie, um interne Post zu bekommen, wie z.B. Ihre Lohnabrechnungen (falls zutreffend) oder Reiseabrechnungen. Den Schlüssel für Ihr Postfach müssen Sie persönlich bei der Zentrale Poststelle abholen. Dafür vereinbaren Sie einen Termin mit den Mitarbeiter*innen der Postelle unter poststelle-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de

Wenn Sie über einen Mitarbeitervertrag an der EUF angestellt sind, können Sie ein Jobticket (Deutschlandticket) beantragen. 

Beantragung:

  • Erfragen Sie bei der Personalabteilung der EUF und/oder Sachbearbeiter*in im DLZP Ihre Personalnummer und den Firmencode.
  • Danach können Sie online Ihr Jobticket beantragen (auf Jobticket | NAH.SH das Ticket ("Deutschlandticket Jobticket SH-Tarif")).
  • Nach einigen Tagen erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen dazu, wie Sie das Jobticket in die NAH.SH App hochladen können.

Es gibt auch alternative, kostenintensivere Jobticket-Angebote (bei denen aber z.B. am Wochenende Begleitpersonen kostenfrei mitgenommen werden können). Weitere Informationen dazu hält der*die Sachbearbeiter*in in der Personalabteilung bereit oder Sie können die auf NAH-SH Jobticket Website finden.

Wenn Sie über einen Stipendienvertrag an die EUF angegliedert sind, können Sie leider kein Jobticket über die EUF erhalten. Teils berechnen Drittmittelgeber aber eine Mobilitätspauschale in die Stipendienrate mit ein, über die alternative Transportmöglichkeiten finanziert werden können.

In der Mensa des Studierendenwerks SH wird bargeldlos per Chipkarte bezahlt.

Mensakarten für neue EUF Angehörige werden vom Personal an der Kasse der Mensa ausgegeben.

Guthaben kann in der Mensa auf die Karte am Automaten (gegenüber Haupteingang) geladen werden, entweder mit Bargeld oder per EC-Karte (Deutsches Bankkonto nötig). Eine Zahlung per Kreditkarte ist leider nicht möglich.

Wenn Sie keine EC-Karte besitzen, können Sie am Geldautomaten in der Mensa Bargeld abheben. Beachten Sie jedoch, dass dafür bei ausländischen Konten, aber auch bei Kreditkarten einiger deutscher Banken Gebühren anfallen können.

Die Zentrale Hochschulbibliothek (ZHB) befindet sich auf dem Campus der Europa-Universität Flensburg. Die Mitgliedschaft in der ZHB ist kostenlos. Sie können sich über das Online-Anmeldeformular schnell und einfach als Bibliotheksnutzer*in anmelden und nach einer kurzen Bearbeitungszeit von zwei Tagen Ihren Bibliotheksausweis in der ZHB abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis und, sofern Sie an einer der beiden Flensburger Hochschulen studieren, Ihren Studienausweis mit.

Der Zugang zu den ZHB-Medien ist in Print und digital vor Ort bzw. über den eingerichteten Account verfügbar.

Wenn Sie Fragen zur Nutzung der Bibliothek haben, wenden Sie sich während der Öffnungszeiten an die Mitarbeiter*innen an der Theke oder schreiben Sie eine E-Mail an info-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@zhb-flensburg.de.

Vernetzung & Weiterbildung

Vernetzung & Weiterbildung

Die Europa-Universität ist bunt und lebendig! Nutzen Sie die zahlreichen Möglichkeiten, sich zu vernetzen – in Ihrem Fach und Ihrer Fakultät, im International Staff Network und während universitätsweiten Veranstaltungen. Auch die Stadt Flensburg bietet durch Ihre Naturnähe und Kulturlandschaft tolle Freizeitmöglichkeiten.

Die Europa-Universität Flensburg hält für Sie auch zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten bereit. So können Sie unter anderem neue Sprachen lernen, Kurse zum wissenschaftlichen Arbeiten besuchen, sich in der Lehre fortbilden und verschiedene Karriereplanungs- und Coachingangebote wahrnehmen.

Vernetzungsangebote

Die Forschungszentren ICES und ZeBUSS organisieren unterschiedliche Veranstaltungen, so wie Forschungskolloquien, Vorlesungsreihen, Methodenschulen, Lesekreise usw. An beiden Zentren kann man auch Mitglied werden, um an bestimmten Veranstaltungen und Förderangeboten teilzunehmen. Beide Zentren haben die monatlichen Newsletter, den Sie abonnieren können. In den Newslettern erhalten Sie Information über anstehende Veranstaltungen, Fördermöglichkeiten und forschungsbezogene Neuigkeiten. Mehr Informationen finden Sie auf den Websites der Zentren.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die wissenschaftlichen Koordinatorinnen Dr. Maria Schwab (ICES, maria.schwab-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de) und Dr. Simone Onur (ZeBUSS, simone.onur-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de).

Ein drittes profilgebendes Forschungszentrum, das Center for Research on Sustainability and Transformation (CREST) ist bereits gestartet und befindet sich derzeit im Aufbau.

Viele Institute organisieren Kolloquien, Lesekreisen und weitere Veranstaltungen. Das Institut, an dem Sie tätig sind, hat wahrscheinlich auch forschungsbezogene Angebote sowie Vernetzungsaktivitäten. Schauen Sie dafür auf der Website Ihres Instituts nach oder fragen Sie bei Ihren Kolleg*innen oder dem Sekretariat nach.

Das International Staff Network (ISNet) ist eine Gruppe von internationalen Mitarbeiter*innen an der EUF. Sie unterstützt die EUF bei ihren laufenden Internationalisierungsprozessen, heißt neue Mitarbeiter*innen willkommen und bietet ein entspanntes Umfeld für den Austausch von Ideen und Erfahrungen an. Einmal pro Monat veranstaltet das Netzwerk ein "drop-in" Kaffee-Treffen, zu dem alle Mitarbeitenden der EUF eingeladen sind. Darüber hinaus gibt es auch Steering Committee Meetings ca. jede sechs Wochen und auch andere Vernetzungsveranstaltungen im Laufe des Semesters. Auch bietet das Netzwerk für diejenigen, die Hilfe beim Ankommen an der EUF brauchen, ein Staff Buddy Programm [30987] an.

Mehr Information über das Netzwerk erhalten Sie auf der Website des International Staff Network. Alternativ können Sie auch gerne die Netzwerk-Vorsitzenden oder Mitglieder der Leitungsgruppe kontaktieren.

Für Promovierende gibt es an der Universität das DokNet, ein interdisziplinäres Netzwerk von und für Doktorand*innen. Übergreifendes Ziel des DokNet ist es, Wissenschaftler*innen zu vernetzen, die sich an der EUF in der Qualifizierungsphase befinden. Es richtet sich daher insbesondere an wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Projektmitarbeiter*innen, Stipendiat*innen sowie externe Promovierende. Das DokNet ist ein Ort der hochschulpolitischen Vernetzung zwischen Promovierenden. Außerdem fördert das DokNet den informellen Austausch zwischen ihnen. Als Doktorand*in können Sie den DokNet-Newsletter abonnieren, um wichtige Information für Promovierende zu bekommen, sowie über die Fördermöglichkeiten und Veranstaltungen informiert zu werden.

Weitere Information finden Sie auf der Website von DokNet. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an doknet-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de.

Die meisten Veranstaltungen, die an der EUF stattfinden, sind im Hochschulkalender zu sehen. Zusätzlich können Sie sich beim EUF-Veranstaltungen-Infokanal und dem Extrakurrikularen-Infokanal anmelden, um gezielt Informationen per Mail zu erhalten. Auf der Website zum Infokanalmangement (im Intranet: Anleitungen > Hintergründe zum Infokanalmanagement) können Sie mehr über die Infokanäle an der EUF erfahren und Ihre Wunsch-Infokanäle managen.

Unisport

Die Europa-Universität Flensburg bietet ihren Studierenden und Mitarbeitenden zahlreiche Sportangebote an.

Die Teilnahme am Unisportprogramm ist sehr einfach, ein Einstieg in das Angebot ist jederzeit möglich. Das Programm läuft das ganze Jahr hindurch. Um an den Kursen teilzunehmen, brauchen Sie einen Sportausweis, den man an den Kassenautomaten im Foyer der Campushalle (Gebäude Luxemburg/LUX) kaufen kann. Mit dem Sportausweis können Sie alle angebotene Kurse ohne vorherige Anmeldung besuchen. Das aktuelle Kursprogramm finden Sie auf der Website des Sportzentrums.

Überdies dürfen Sie auch das Fitnessstudio der EUF und der Hochschule Flensburg besuchen. Einen Ausweis für das Fitnessstudio können Sie zusammen mit dem Sportausweis kaufen. Weitere Information zu den Teilnahmebedingungen finden Sie auf der Website des Fitnessstudios.

An der EUF-Gelände gibt es auch ein Campusbad mit Sportbad und Sauna.

Campelle

Die Campelle ist ein Ort der Besinnung und Begegnung auf dem Campus. Neben der Seelsorge und der Beratung internationaler Studierender finden hier Gottesdienste und Veranstaltungen wie Gemeindeabende, Entspannungstage, Exkursionen, internationale Abende und vieles mehr statt. Zudem treffen sich in der Campelle regelmäßig folgende religiöse Gruppen bzw. Gemeinden: die Evangelische Studierendengemeindedie Katholische Hochschulgemeinde (KHG), die Studentenmission Deutschland (SMD) und die Orthodoxe Gemeinde.

Für die weitere Information besuchen Sie die Website der ESG Flensburg.

Karriereberatung

Für Beratung zum Thema Arbeit können Sie sich auch an die Koordinierungsstelle für Integration und Teilhabe der Stadt Flensburg, Abteilung Arbeit & Ausbildung wenden.

Freizeitaktivitäten 

Wenn Sie mehr über außeruniversitäre Veranstaltungen und Vernetzungsaktivitäten erfahren wollen, können Sie sich auf folgenden Webseiten informieren:

Auf der Seite "Engagiert in Flensburg" gibt es eine Liste von Vereinen in Flensburg. Der Sportverband Flensburg e.V. bietet eine Übersicht über die Sportvereine in der Stadt.

Weiterbildung & Karriere-Coaching

Die Europa-Universität Flensburg unterhält ein Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW), das als fachunabhängige Plattform und Anlaufstelle für alle Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der EUF von der Promotion bis zur Juniorprofessur fungiert. Die Angebote umfassen unter anderem Fortbildungen für den Aufbau überfachlicher Kompetenzen, Ressourcensammlung und Informationsveranstaltungen zu karrierebezogenen Themen, Formate für den fachübergreifenden Austausch zu Herausforderungen der jeweiligen Qualifikationsphase sowie individuelle Beratung und Coachingangebote. Die Kursanmeldung erfolgt online.

Sie können unterschiedliche Formate wählen:

Bei Fragen zu den Kursen und Angeboten am ZWW wenden Sie sich an info.zww-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de.

Der Arbeitsbereich Chancengleichheit bietet unterschiedliche Coachingprogramme für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen an der EUF an.

Das Coachingprogramm für den akademischen Nachwuchs ist ein Unterstützungsangebot für Promovierende und Post-Docs. Das Programm besteht aus Workshop-Angeboten, Kleingruppen- und Einzelcoachings.

Das Coachingprogramm für Juniorprofessor*innen bietet in einem modularen Fördermodell die Möglichkeit, Beratungs- und Reflexionsbedarfe zu klären und in Einzelcoachings individuell zu bearbeiten.

Die Forschungszentren ICES und ZeBUSS bieten ebenfalls Beratung zu Forschungsfördermöglichkeiten und zur Karriereplanung. Dafür wenden Sie sich bitte an akademischen Koordinatorinnen Dr. Maria Schwab (ICES, maria.schwab-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de) oder Dr. Simone Onur (ZeBUSS, simone.onur-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de).

Aktuelle Fördermöglichkeiten finden Sie auf der ICES-Website mit aktuellen Ausschreibungen [24569].

Zentrum für Sprachen

An der Universität können Sie an den Sprachkursen des Zentrums für Sprachen teilnehmen.

Das Zentrum für Sprachen ist die zentrale Anlaufstelle für sprachinteressierte Studierende und Mitarbeitende der Europa-Universität Flensburg. Das Zentrum bietet Semesterkurse und Intensivkurse für Deutsch, Englisch und viele weitere Sprachen, sowie Vorbereitungskurse für TOEFL (Englisch) und DELE-Prüfung (Spanisch) an. Studierende und Mitarbeiter*innen können sich für alle angebotenen Kursen anmelden.

Falls Präsenzangebote nicht zu Ihrem Zeitplan passen, bietet das Zentrum auch einige Online-Angebote an. Außerdem können sich Mitarbeiter*innen der Universität kostenlos für Online-Deutsch- und Englischkurse bei Lingoda anmelden.

Über das Zentrum für Sprachen können Sie auch ein Sprachtandem finden. Ein Sprachtandem bietet Studierenden und Mitarbeitenden der Europa-Universität Flensburg die Möglichkeit, bestehende Sprachkenntnisse zu festigen und auf eine entspannte Art und Weise regelmäßig ihre kommunikativen Fertigkeiten zu trainieren.

Wenn Sie Fragen zu den Sprachangeboten haben, schauen Sie bitte auf die Seite mit häufig gestellten Fragen und wenden Sie sich an die Koordination des Zentrums unter sprachen-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de.

Außeruniversitäre Angebote

Außerhalb der Universität gibt es mehrere private Sprachschulen in Flensburg, an denen man kostenpflichtig Deutsch, aber auch andere Sprachen lernen kann. Einige Angebote können Sie auf der Website der Stadt Flensburg im Bereich Sprache und Bildung finden.

Volkshochschulen bieten zudem kostengünstige Sprachkurse an. Sie können auf der Seite der vhs Flensburg zum Beispiels einen Deutschkurs in Präsenz suchen oder bundesweit das Online-Angebot durchsuchen.

Unterstützung bei der Forschungsarbeit

Die Europa-Universität Flensburg unterstützt ihre Wissenschaftler*innen bei der Anbahnung neuer Forschungsaktivitäten und der Kommunikation ihrer Forschungsleistungen. Eine Übersicht der Unterstützungsangebote finden Sie auf der Seite zur Forschungsförderung der Europa-Universität Flensburg. Zudem hält das Ressort Forschung und Wissenstransfer Information zu Datenbanken und aktuellen Ausschreibungen externer Fördermittelgeber bereit. Auch auf der Website des ICES [24569] können Sie aktuelle interne und externe Ausschreibungen finden. 

Scholars at Risk

Scholars at Risk

Die Europa-Universität Flensburg setzt sich für gefährdete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der ganzen Welt ein und ist Mitglied des weltweiten Scholars-At-Risk-Netzwerks. Zu gefährdeten Wissenschaftler*innen bzw. Scholars at Risk zählen Professor*innen, Forschende, Promovierende, Leiter*innen von wissenschaftlichen Einrichtungen und andere Mitglieder von Hochschulgemeinschaften, die aufgrund des Inhalts ihrer Arbeit, ihres Status als Akademiker*in oder aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit bedroht und/oder angegriffen werden (Quelle: FAQ, Scholars at Risk, Stand Dezember 2023).

Wenn Sie als gefährdete Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler an die Europa-Universität Flensburg kommen, können Sie in diesem Reiter Informationen vernehmen, die speziell mit Ihrem Status als Scholar At Risk verbunden sind. Für alle anderen Anliegen können Sie die Informationen in den anderen Reitern, die für alle internationalen Mitarbeitenden relevant sind, nutzen.

Einige deutsche Forschungsförderungsorganisationen bieten spezifische Förderprogramme für geflüchtete Forschende unterschiedlicher Karrierestufen an. Ziel der meisten dieser Förderangebote ist es, den Geflüchteten durch eine kurzfristige Integration in das deutsche Wissenschaftssystem eine weitere wissenschaftliche Tätigkeit zu ermöglichen. Hinzu kommen Förderlinien, die auch für andere Wissenschaftler*innen ohne Fluchthintergrund Finanzierungsmöglichkeiten für eine eigene Stelle eröffnen. Im Folgenden konzentrieren wir uns spezifisch auf die Angebote für Scholars at Risk, über allgemeine Förderlinien erfahren Sie mehr im Reiter "Finanzierung".

Pre-Doc

Hilde Domin-Programm

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das Stipendienprogramm "Hilde Domin-Programm" an. Langfristiges Ziel des Stipendienprogramms ist es, den Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden ein Hochschulstudium bzw. einen Forschungsaufenthalt in sicherer Umgebung zu ermöglichen, damit sie nach Abschluss des Studiums bzw. Forschungsvorhabens einen wichtigen Beitrag zur politischen, wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Entwicklung in ihren Herkunftsländern (bzw. in Deutschland oder Drittländern) leisten können.

Potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten können sich nicht selbstständig auf das Hilde Domin-Programm bewerben, sondern werden von der Leitung (Präsidien/Rektorate) einer Institution nominiert.

Die Stipendienleistungen umfassen eine monatliche Stipendienrate, eine Kranken-, Pflege- sowie Unfall- und Privathaftpflichtversicherung, einen Zuschuss zu den Reisekosten, ggf. eine Teilnahme an einem vorgeschalteten Deutschsprachkurs und weitere Zusatzleistungen.

Die Dauer der Förderung beträgt in der Regel für einen

  • Bachelorabschluss: Bis zu 36 Monate Förderung (in Ausnahmefällen zzgl. 12 Monate Studienkolleg).
  • Masterabschluss: Bis zu 24 Monate.
  • Promotionsabschluss: Bis zu 48 Monate.

Postdoc

Philipp Schwartz Initiative

Die Philipp Schwartz Initiative ist ein Programm der Alexander von Humboldt Stiftung, das es Forschenden, die in ihrem Herkunftsland einer erheblichen und anhaltenden persönlichen Bedrohung ausgesetzt sind, ermöglicht, ihre Arbeit an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fortzusetzen. Die Initiative ermöglicht es Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, gefährdete Forschenden auf der Grundlage eines Vollstipendiums aufzunehmen.

Anträge zur Förderung von gefährdeten Forschenden durch die Philipp Schwartz Initiative können von Hochschul- und Forschungseinrichtungen in Deutschland eingereicht werden; Forschende selbst können sich nicht direkt für das Programm bewerben.

Die Förderung umfasst einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten; eine Verlängerung um bis zu 12 Monate im Rahmen eines Kofinanzierungsmodells kann während der ersten Stipendienlaufzeit beantragt werden.

Einbindung in laufende DFG Projekte

Alle Projektleitungen von bereits geförderten DFG Projekten und auch die Hochschulen können Zusatzanträge stellen, um qualifizierte angehende oder promovierte geflüchtete Wissenschaftler*innen in bereits geförderte Projekte einzubinden. Die Zusatzanträge können auf alle Mittel gerichtet sein, die eine Einbindung der geflüchteten Wissenschaftler*innen in das Projekt ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Gästemittel, Personalstellen oder das Mercator-Modul. 

Geflüchtete Wissenschaftler*innen können auch direkt in Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen und anderen DFG-geförderten Verbundprojekten gefördert werden. Die Mittel hierfür müssen nicht gesondert über Zusatzanträge beantragt werden, denn entsprechende Maßnahmen können auch aus den bereits bewilligten Mitteln finanziert werden.

Die rechtliche Ausgestaltung der Einbindung der geflohenen Wissenschaftler*innen liegt in der Verantwortung der Projektleitungen sowie der Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Walter Benjamin-Programm

Das Walter Benjamin-Programm ermöglicht es Wissenschaftler*innen in der Qualifizierungsphase im Anschluss an die Promotion, ein eigenes Forschungsvorhaben am Ort ihrer Wahl selbstständig umzusetzen. Das Vorhaben kann an einer Forschungseinrichtung in Deutschland oder im Ausland durchgeführt werden, wobei die gastgebende Einrichtung das Vorhaben unterstützt.

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen ausschließlich in einer frühen wissenschaftlichen Karrierephase. Für Scholar at Risk gilt diese Einschränkung nicht. Sie können sich unabhängig von der Karrierephase für das Programm bewerben.

Das Stipendium setzt sich zusammen aus einem monatlichen Grundbetrag, gegebenenfalls zudem aus Auslandszuschlägen, einem Kaufkraftausgleich, Fahrtkostenzuschüssen sowie Leistungen für Eltern.

Die Dauer der Förderung beträgt in der Regel bis zu 2 Jahre.

Beratung & Antragstellung

Weitere Informationen zur Forschungsförderung von geflüchteten Wissenschaftler*innen stehen auf der ICES-Website. Ebenso bietet das ICES regelmäßig Info-Veranstaltungen für Scholars at Risk, die sich für eine Fortführung Ihrer Forschung an der Europa-Universität Flensburg interessieren (Termine).

Die Antragsstellung auf Förderprogramme erfolgt durch die Koordinatorinnen an den Forschungszentren ICES und ZeBUSS. Die Unterstützungsmöglichkeiten der Forschungszentren reichen von Antragsberatung und Antragsstellung bis hin zur Projektberatung und Unterstützung bei der administrativen Umsetzung. Mehr Informationen finden Sie auf dieser Seite im Reiter "Finanzierung", Abschnitt "Drittmittelförderung".

Anschlussfinanzierung

Gefährdete Wissenschaftler*innen, die über das Scholars at Risk Netzwerk vermittelt und gefördert werden, können erneut an das Netzwerk für eine Beratung zu einer Anschlussfinanzierung bzw. einer erneuten Vermittlung an eine Forschungseinrichtung oder Hochschule wenden.

Weitere Information über mögliche Anschlussfinanzierungen finden Sie auf dieser Seite im Reiter "Finanzierung", Abschnitt "Anschlussfinanzierung".

Als Forscher*in haben Sie mehrere Optionen für eine Aufenthaltserlaubnis. Alle Optionen haben wir auf dieser Seite im Reiter "Vor Einreise", Abschnitt "Visum und Aufenthaltstitel" beschrieben. Im Folgenden konzentrieren wir uns daher spezifisch auf Informationen zur Asylbewerbung.

Bei bestimmten Gründen können Sie in Deutschland einen Anspruch auf Asyl (Art. 16a GG), den Flüchtlingsstatus und/oder auf Zuerkennung des subsidiären Schutzes haben. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie sich schon in der Bundesrepublik aufhalten. Das Ergebnis einer Anerkennung ist ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland. Sie können auch nach einem Studium oder einer Erwerbstätigkeit einen Asylantrag stellen.

Asyl und internationaler Schutzstatus können nur in einem Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragt und nur von dieser Behörde zugesprochen werden.

Informationen zum Ablauf des Asylverfahrens finden Sie auf dieser Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Das alles gilt aber nicht für die Personen von sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Sichere Herkunftsstaaten sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die in §29a Anlage II der Asylgesetz (AsylG) bezeichnete Staaten.


Quelle: FAQ zum aufenthaltsrechtlichen Status gefährdeter Forschender in Deutschland, Alexander von Humboldt Stiftung, Stand Dezember 2023. Letzter Zugriff 14.12.2023.

ProRef

Das Programm zur Studienvorbereitung und -integration von Geflüchteten (ProRef) der Europa-Universität Flensburg unterstützt studieninteressierte Geflüchtete beim Einstieg in ein Studium. Durch Sprach- und Schlüsselkompetenzkurse sowie Studien-, Karriere- und Sozialberatung erleichtert die EUF die Integration in das deutsche Hochschulsystem, den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft. 

Auch als gefährdete Wissenschaftler*innen können Sie sich an die Beratungsstelle des ProRef Programms wenden und beispielsweise Unterstützung bei der Suche einer Wohnung oder Kinderbetreuung, sowie Beratung zu Finanzierungs- und Karrierefragen, zur sozialen Integration und Gesundheit erhalten.

Außeruniversitäre Beratungsstellen

Wenn Sie vor oder nach Ihrer Einreise nach Deutschland Fragen oder Probleme bezüglich der Vorbereitung Ihre Reise, Ihres Lebens in Deutschland oder Ihrem Ankommen an der EUF haben, können Sie - zusätzlich zu den Kontaktstellen an der Universität - die folgenden Beratungsstellen in Flensburg und im Kreis Schleswig-Holstein kontaktieren:

Zusätzlich zu den psychologischen Beratungsangeboten, die auf dieser Seite im Reiter "Nach Ankunft", Abschnitt "Psychologische Unterstützung" aufgelistet sind, können Sie sich als geflüchtete Person an die folgenden Stellen wenden:

  • ProRef bietet eine Sozialberatung, inklusive psychologischer Beratung und Gesundheitsberatung. Zudem können die Mitarbeiter*innen Sie an entsprechende Stellen weitervermitteln, wenn Sie ein Anliegen haben, dass durch die Mitarbeiter*innen selbst nicht betreut werden kann.
  • Das "SeeleFon für Flüchtlinge" bietet Informationen zu Möglichkeiten der gesundheitlichen & psychologischen Versorgung in Deutschland an.
  • Die Telefonseelsorge ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Zudem ist eine Beratung per Mail oder Chat verfügbar.

Wenn Sie Hilfe bei der Wohnungssuche benötigen, können Sie sich an das Geflüchtetenreferat ProRef wenden, indem Sie eine E-Mail an info-proref@uni-flensburg.de schreiben.

Für kurzfristige Überbrückungsangebote für geflüchtete Menschen wenden Sie sich an den folgenden Organisationen:

  • WohnECK ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die Menschen in Notsituationen bei der Erhaltung und Beschaffung von Wohnraum hilft.
  • Zusammenleben Willkommen bringt Wohnraumgebende und geflüchtete Menschen zusammen, um ein privates Zusammenleben zu initiieren.
  • Das Deutsche Rote Kreuz hilft bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen.

Alle notwendige Information zur Wohnungssuche finden Sie auf dieser Seite im Reiter "Vor Einreise" > Abschnitt "Wohnung".

Das Geflüchtetenreferat ProRef bietet Online- und Präsenz-Deutschkurse für die Niveaus B1+/B2/C1.

Programm-Inhalte: Sprachunterricht und Erwerb von Schlüsselkompetenzen (z.B. interkulturelle Kompetenz, Methodenkompetenz). Um an den Kursen teilzunehmen, muss man ein Sprachniveau B1, eine Hochschulzugangsberechtigung und einen Fluchthintergrund nachweisen.

Weitere Information sowie das Online-Bewerbungsformular finden Sie auf der Seite des Kurses.

Für weitere Fragen wenden Sie sich an info-proref-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de.

Darüber hinaus hält die Koordinationsstelle zur Integration im Kreis Schleswig-Flensburg Informationen zu verschiedenen Deutschlernangeboten für Geflüchtete bereit.

Andere Sprachkursangebote finden Sie auf dieser Seite im Reiter "Vernetzung & Weiterbildung" > Abschnitt "Sprachkurse".

Die RWTH Universität Aachen bietet zusammen mit vier weiteren Mitgliedsinstitutionen des Scholars at Risk-Netzwerks Seminare und Workshops für gefährdete Forschende an. Die Workshops und Seminare behandeln verschiedene forschungs- und karriererelevante Themen und sollen gefährdeten Forschenden den Einstieg in das Berufsleben in Deutschland erleichtern. Das Angebot richtet sich primär an Stipendat*innen der Philipp-Schwartz-Initiative, aber auch andere interessierte gefährdete Forschende können sich für die Teilnahme bewerben.

Mehr Information über das Programm finden Sie auf der RWTH Aachen University Seite für Gefährdete Forschende.

Ansprechpartner*innen

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Finanzierung, Anstellung, Onboarding und Arbeit an der EUF haben, sowie eine allgemeine Beratung brauchen, können Sie sich an die folgenden Stellen wenden:

Telefon
+49 461 805 2776
E-Mail
lucila-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de
Gebäude
Gebäude Helsinki
Raum
HEL 035
Straße
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24943 Flensburg
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Kontakte

Kontakte und Anlaufstellen

Finanzierung, Drittmittelförderung, Projektmanagement 

Wenn Sie Fragen zum Thema Finanzierung, Drittmittelförderung oder Projektmanagement haben, wenden Sie sich gerne an die akademischen Koordinator*innen der Forschungszentren ICES und ZeBUSS. Das Forschungsreferat berät zu allen übrigen Forschungsvorhaben, die nicht an einem der Zentren angesiedelt sind.

Scholars at Risk

Wenn Sie als gefährdete*r und/oder geflüchtete*r Wissenschaftler*in zu uns kommen, steht Ihnen die Referentin für Europa und Internationales (für Postdocs und Professor*innen) oder die Koordinatorin für Austauschstudierende und internationale Studierende (für Studierende und Promovierende) als erste Ansprechperson zur Seite.

Telefon
+49 461 805 2776
E-Mail
lucila-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de
Gebäude
Gebäude Helsinki
Raum
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Chancengleichheit

Bei Fragen rund um Beruf und Familie sowie zu Themen rund um Gleichstellung, Diversität und Inklusion kontaktieren Sie gern den Arbeitsbereich Chancengleichheit. Der Arbeitsbereich ist Anlaufstelle bei Fragen und Problemen in den Bereichen Gleichbehandlung, Behinderung, Diversität und Vielfalt, Gleichstellung, Diskriminierung und Anerkennung besonderer Bedürfnisse.

Internationale Wissenschaftler*innen mit Behinderung können sich an die Schwerbehindertenvertretung wenden.

International Staff Network (ISNet)

Das International Staff Network (ISNet) ist Netzwerk von internationalen Mitarbeiter*innen an der EUF, das neue Mitarbeiter*innen an der EUF willkommen heißt, ein entspanntes Umfeld für den Austausch von Ideen und Erfahrungen anbietet und die EUF bei ihren laufenden Internationalisierungsprozessen unterstützt. Auch bietet das Netzwerk für diejenigen, die Hilfe beim Ankommen an der EUF brauchen, ein Staff Buddy Programm an.

Karriereberatung & Weiterbildung

Wenn Sie eine Karriereberatung wünschen oder sich über Weiterbildungsmöglichkeiten informieren möchten, wenden Sie sich gerne an die Forschungszentren ICES und ZeBUSS, das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung und den Arbeitsbereich Chancengleichheit.

Büroausstattung

Bei allen Anliegen bezüglich Büroausstattung wenden Sie sich ans Sekretariat Ihrer Abteilung oder ans Gebäudemanagement.

IT-Geräte, Internet und Zugangsdaten

Alle Fragen und Problemen bezüglich IT-Geräte, Internet und Zugangsdaten regelt für Sie das Zentrum für Informations- und Medientechnologien (ZIMT).

Weitere Anlaufstellen

Folgende Seite bietet einen Überblick über weitere Anlaufstellen, wie beispielsweise die Personalräte, das Gesundheitsmanagement oder die Datenschutz- und Klimabeauftragten.