Aufenthaltsrecht für internationale Studierende
Wir freuen uns, Ihnen eine Broschüre zur Verfügung stellen zu können, die die neuesten Aktualisierungen des Fachkräftezuwanderungsgesetzes sowie einige positive Änderungen im Aufenthaltsrecht enthält, die internationale Studierende betreffen. Diese Änderungen sollen Deutschland zu einem attraktiveren Ziel für ein Studium und eine spätere Tätigkeit als Fachkraft machen, indem die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt vereinfacht werden.
Die Broschüre ist in zwei Sprachen erhältlich und soll Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Aufenthaltsrechts zu verstehen. Sie dient als Hilfsmittel, um Ihnen bei allen Fragen und Bedenken, die Sie bezüglich Ihres rechtlichen Status in Deutschland haben könnten, zu helfen.
Wir hoffen, dass Sie diese Informationen hilfreich finden und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren akademischen und beruflichen Bemühungen.
Aufenthaltsrecht Broschüre
Arbeiten in Deutschland
Für Studierende aus Nicht-EU-Ländern erlauben die deutschen Vorschriften, dass sie bis zu 140 volle Tage oder 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten dürfen, wenn ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken erteilt wurde. Alternativ dürfen sie bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten oder einen Minijob mit einem maximalen monatlichen Gehalt von 556 € annehmen. Diese Einschränkungen gelten auch für freiwillige Praktika.
Manchmal überschreiten Studierende (oft unwissentlich) diese erlaubte Arbeitszeit. Arbeitgeber halten sich nicht immer an die rechtlichen Vorgaben, was ernsthafte Konsequenzen für die Studierenden haben kann. Nicht nur ihre Aufenthaltserlaubnis kann gefährdet werden, sondern auch ihr Versicherungsschutz kann in Gefahr geraten.
Für Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz gelten die gleichen Bedingungen wie für deutsche Studierende, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Allerdings müssen sie in der Regel deutsche Krankenversicherung abschließen, da die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in den meisten Fällen nicht ausreichend ist.
Offizielle Quellen, die detaillierte Informationen
Für Studierende, die während ihres Studiums in Deutschland arbeiten möchten, gibt es spezifische Regelungen, die je nach Herkunftsland variieren. Hier sind einige offizielle Quellen, die detaillierte Informationen bereitstellen:
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Make it in Germany: Dieses offizielle Portal bietet umfassende Informationen für internationale Studierende, einschließlich der Bedingungen für die Arbeitsaufnahme, der erlaubten Arbeitszeiten und der erforderlichen Genehmigungen.
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DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst): Der DAAD stellt Richtlinien für Nebenjobs bereit, die für internationale Studierende relevant sind, einschließlich der maximalen Arbeitszeiten und der Notwendigkeit von Genehmigungen. DAAD
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Deutsches Studentenwerk: Dieses Dokument bietet einen Überblick über aufenthalts-, sozial- und arbeitsrechtliche Regelungen für internationale Studierende, die in Deutschland jobben möchten. Studierendenwerke
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Auswärtiges Amt: Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Arbeitsaufnahme in Deutschland, einschließlich der Zulassung zum Arbeitsmarkt und der Arbeitsvermittlung für internationale Studierende. Auswärtiges Amt
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Stadt München: Die Stadt München bietet Informationen zu Beschäftigungsmöglichkeiten für internationale Studierende, einschließlich der Regelungen zur Arbeitsaufnahme und der erforderlichen Genehmigungen. München.de