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Der Duale Masterstudiengang Sonderpädagogik geht in die Verlängerung
Sie wollen Lehrkraft für Sonderpädagogik in Schleswig-Holstein werden?
Im Zuge einer dreijährigen Ausbildungsmaßnahme des Landes Schleswig-Holstein ist das für Bachelorabsolvent:innen pädagogischer Studiengänge mit einschlägiger Berufspraxis möglich. Der Duale Masterstudiengang Sonderpädagogik ist ein Kooperationsprojekt der Europa-Universität Flensburg (EUF) und des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH). Bewerbungen werden bis Montag, den 17.06.24, vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) per Mail entgegengenommen. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der
Quereinstieg in das Lehramt für Sonderpädagogik
Der Duale Studiengang richtet sich an Bachelorabsolvent:innen fachlich affiner Studiengänge (z.B. Frühpädagogik, Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Gesundheitspädagogik, Psychologie) mit einschlägiger pädagogischer Berufspraxis. Dabei gilt: Die Berufspraxis muss nach dem ersten Studienabschluss und innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn des Dualen Masterstudiums ausgeübt worden sein sowie mindestens ein Jahr in Vollzeit umfassen. Das Studienangebot ermöglicht Berufstätigen aus dem pädagogischen Bereich den Quereinstieg in das Lehramt für Sonderpädagogik. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums werden sowohl der Master of Education (M.Ed.) als auch das zweite Staatsexamen für das sonderpädagogische Lehramt verliehen.
Das Duale Studium bietet eine wissenschaftlich fundierte sowie praxisnahe Ausbildung in den sonderpädagogischen Fachrichtungen Lernen und emotional-soziale Entwicklung. Es setzt sich aus dem Hochschulstudium an der EUF sowie dem Vorbereitungsdienst am IQSH (Referendariat) zusammen.
Im Studium inbegriffen: Ausbildungsentgeld
Die Bewerbungsphase für das Herbstsemester 2024/2025 (mit Studienstart zum 01.09.24) ist eröffnet und dauert bis zum 17.06.24 an. Die Studierenden schließen mit dem für Bildung zuständigen Ministerium des Landes Schleswig-Holstein einen Arbeitsvertrag ab und erhalten über die gesamte Dauer der Ausbildung ein Ausbildungsentgelt.