Offizielle Pressemitteilungen der Europa-Universität Flensburg (EUF)
Hochschulen des Landes brauchen Planungssicherheit
Die Landesrektorenkonferenz Schleswig-Holstein hat in ihrer Sitzung am 23. März 2015 erleichtert zur Kenntnis genommen, dass in der vergangenen Woche alle Fraktionen des schleswig-holsteinischen Landtages die Notwendigkeit anerkannt haben, die Grundfinanzierung der Hochschulen zu stärken.
Die Zusage, den Landesanteil am Hochschulpakt III im Umfang von 30 Mio. Euro ab dem Jahr 2020 zu verstetigen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Hochschulen müssen bereits heute und nicht erst im nächsten Jahrzehnt die Möglichkeit erhalten, im Rahmen von belastbaren Planungsgrundlagen Beschäftigungsverhältnisse zu entfristen.
Da die Mittel auch im nächsten Jahrzehnt dafür benötigt werden, zusätzliche Plätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger bereitzustellen, leisten sie – wie bereits zutreffend von den Regierungsfraktionen konstatiert –jedoch keinen Beitrag zum Abbau der anerkannten Unterfinanzierung des schleswig-holsteinischen Hochschulsystems.
Deshalb hat die LRK in ihrem Brief an die Wissenschaftsministerin gefordert, anlässlich des doppelten Abiturjahrgangs 2016 kurzfristig die bisher unzureichende Grundfinanzierung der Hochschulen in Schleswig-Holstein zu stärken. Vor diesem Hintergrund kritisiert die LRK auch die von Finanzministerin Monika Heinold geäußerte Auffassung, dass diese Stärkung der Hochschulen nicht mit dem Nachtragshaushalt 2015 umgesetzt, sondern "im Laufe des Jahres gründlich beraten" werden soll: Die schleswig-holsteinischen Hochschulen benötigen spätestens mit der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes verlässliche Aussagen über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im vergleichbaren Umfang der bisherigen Zusagen, zumindest in Form einer verbindlichen Erklärung zum Haushalt 2016. Nur mit dieser Sicherheit wird von der LRK die Möglichkeit gesehen, auf der Basis einer verbesserten Grundausstattung eine Zielvereinbarung zu schließen, in der die benötigten Plätze für die prognostizierten Studienanfängerinnen und -anfänger in den Jahren 2016 bis 2020 zu den Konditionen des Hochschulpaktes III bereitgestellt werden.
Die LRK ist aufgrund der zuletzt in der Hochschulkommission empfangenen Signale zuversichtlich, in den weiteren Gesprächen mit der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen zu einer Einigung zu kommen.