Lehramt Sonderpädagogik - Master of Education (M.Ed.)
Allgemeines & Profil
Allgemeine Informationen
Profil
Als Studierende des Master-Studienganges Sonderpädagogik sollen Ihnen wissenschaftliche Erkenntnisse und anwendungsbezogene Inhalte spezieller Fachrichtungen und der Sonderpädagogischen Psychologie vermittelt und die Grundlagen für eine professionelle sonderpädagogische Handlungs- und Reflexionsfähigkeit gelegt werden.
Dafür erwerben Sie im Studienverlauf
- fachwissenschaftliche und fachrichtungsspezifische Kenntnisse,
- diagnostische, therapeutische, unterrichtliche und kommunikative Kompetenzen sowie
- Qualifikationen in Beratung, Supervision und Kooperation.
Akkreditierung:
Studieninhalt & Struktur
Bitte beachten Sie:
Diese Seite wird gerade überarbeitet.
Wichtige Dokumente zu Ihrem Studium
Die Studienordnung legt für Ihren Studiengang die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes Studium fest. Anhand der Studienordnungen und Modulkataloge planen Sie Ihr Studium und wissen, was Sie in welchem Semester studieren. Die rechtlichen Rahmebedingungen hierzu sind in der Prüfungsordnung festgelegt.
Fächerkombinationen
Fächerkombinationen
Fächerkombinationen für das Lehramt Sonderpädagogik
Welche Unterrichtsfächer (aus dem B.A.-Studium fortgeführt) Sie im Master Sonderpädagogik wählen können, ist abhängig von der Wahl des zugehörigen Schwerpunktes (PRIMAR- oder SEKUNDARSTUFE)
Sie müssen zwei der folgenden vier sonderpädagogischen Fachrichtungen wählen. Diese Fachrichtungen müssen Sie ebenfalls im B.A.-Studium absolvieren:
- Pädagogik und Didaktik zur Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung (ES) oder
- Pädagogik bei Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung (GE) oder
- Sonderpädagogik des Lernens (L) oder
- Pädagogik bei Beeinträchtigung von Sprache und Kommunikation (PSK).
Der Teilstudiengang Sonderpädagogische Psychologie (SP) ist für alle Studierenden des Masterstudiengangs Lehramt Sonderpädagogik verpflichtend. Dieser muss im Bewerbungsverfahren nicht angegeben werden.
Zusätzlich zu den zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen studieren Sie ein Unterrichtsfach.
Im Schwerpunkt Primarstufe sind folgende Unterrichtsfächer wählbar:
- Dänisch
- Deutsch
- Englisch
- Evangelische Religion
- Katholische Religion
- Kunst
- Mathematik
- Musik
- Philosophie
- Sachunterricht
- Sport
- Technik
- Textillehre
Im Schwerpunkt Sekundarstufe sind folgende Unterrichtsfächer wählbar:
- Biologie
- Chemie
- Dänisch
- Darstellendes Spiel (Master ab HeSe 2024)
- Deutsch
- Englisch
- Ernährung und Verbraucherbildung
- Evangelische Religion
- Geographie
- Geschichte
- Katholische Religion
- Kunst
- Mathematik für Sekundarstufe I
- Mathematik für Sekundarstufe II
- Musik
- Philosophie
- Physik
- Sport
- Technik
- Textillehre
- Wirtschaft/Politik
Berufsfelder
Berufsfelder
Mit dem Studienabschluss Master of Education (M.Ed.) eröffnen sich Ihnen verschiedene berufliche Wege.
Sie können
- sich für das Lehramt weiterqualifizieren
- oder direkt in den (außerschulischen) Arbeitsmarkt eintreten
- oder auch promovieren.
Berufsziel Lehramt
Nachdem Sie Ihr Studium mit dem Master of Education abgeschlossen haben, beginnt für Sie die zweite Phase der Lehramtsausbildung, das Referendariat.
Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst / Referendariat erhalten Sie auf der Seite des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) oder direkt an Ihrer Ausbildungsschule.
Außerschulische Berufsfelder
Je nach Fächerkombination ermöglicht Ihnen der Abschluss Master of Education auch den Einstieg in die Berufswelt in den Bereichen Bildung, Soziales, Wirtschaft, Verbände oder öffentlicher Dienst oder auch die Aufnahme einer Tätigkeit auf dem internationalen Arbeitsmarkt.
Promotion
Mit dem Studienabschluss Master of Education eröffnet sich für Sie grundsätzlich auch die Möglichkeit zu promovieren.
Informationen zur Promotion
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Sie können für den Master of Education / Lehramt Sonderpädagogik zugelassen werden, wenn Sie folgende Voraussetzung erfüllen:
- der Nachweis eines qualifizierten Bachelorabschlusses mit einem Teilstudiengang Sonderpädagogik, darin zwei fortzuführende sonderpädagogische Fachrichtungen sowie eines Unterrichtsfaches und mit einem Professionalisierungsbereich "Bildungswissenschaften",
- in Sonderpädagogik der Nachweis von mindestens 50 Leistungspunkten, innerhalb derer mindestens je 15 Leistungspunkte in den zwei angestrebten Fachrichtungen nachgewiesen werden müssen,
- in einem Unterrichtsfach aus dem Schwerpunkt Primarstufe der Nachweis von mindestens 50 Leistungspunkten oder
- in einem Unterrichtsfach aus dem Schwerpunkt Sekundarstufe der Nachweis von mindestens 60 Leistungspunkten sowie
- aus dem Professionalisierungsbereich "Bildungswissenschaften" mit schulrelevanten Inhalten (z. B. Erziehungswissenschaft und Pädagogische Psychologie, Soziologie oder Philosophie) der Nachweis von mindestens 35 Leistungspunkten und
- der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung von Schulpraktika im Umfang von mindestens sechs Wochen
Externe Absolvent*innen eines Bachelor-Studium nach Nr. 1., die die LP nach den Nrn. 2 - 5. nicht nachweisen, kann eine Zulassung mit der Auflage erteilt werden, die noch fehlenden Leistungspunkte während des Master-Studiums zu erbringen. Eine Auflagenzulassung kann nur bis zu einer Maximalgrenze von 15 Leistungspunkten der Sonderpädagogischen Teilstudiengänge und des Unterrichtsfachs sowie 30 Leistungspunkte im Professionaliesierungsbereich "Bildungswissenschaften" erfolgen; eine über diese Grenze hinausgehende Auflagenzulassung oder das Nachholen des erforderlichen Schulpraktikums ist ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie: Bei den unter Punkt 3. und 4. genannten Mindestpunktezahlen handelt es sich um generelle Zugangsvoraussetzungen für externe Studierende, nicht um einen Punktewert, der zur Bewerbung nachgewiesen werden muss. Die zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhandenen Anzahl an Leistungspunkten ist unerheblich, da nur eine vorläufige Zulassung ausgesprochen wird.
Die Möglichkeit, fehlende Leistungspunkte innerhalb der ersten beiden Master-Semester nachzuholen, gilt ebenfalls nur für externe Studierende, da Zugangsvoraussetzung ein abgeschlossenes B.A.-Studium ist.
Der Nachweis eines qualifizierten Bachelor-Abschlusses ist spätestens am 31.08. zu erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist die vorläufige Zulassung zu widerrufen und eine eventuell bereits erfolgte Immatrikulation rückgängig zu machen.
Achtung! Änderung der vorläufigen Zulassung
Mit Änderung des Hochschulgesetzes Schleswig-Holstein (§49 Abs. 6) ist die vorläufige Zulassung bis zum Ende des 2. Semesters möglich.
Dafür muss bis zum 01.11. folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Der Nachweis von mindestens 150 ECTS im Bachelor-Studium
Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "vorläufige Zulassung"
Bewerber*innen, die weder über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, noch ihren deutschsprachigen Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorlegen.
Entsprechend der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg sind Sprachzertifikate auf dem Level C1 erforderlich. Anerkannt werden:
- die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 2 absolviert wurden.
- der "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 4 absolviert wurden.
- der "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996 - in der jeweils geltenden Fassung (DSD II);
- das Goethe-Zertifikat C1 oder
- das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"
Beratung & Kontakt
Beratung & Kontakt
Beratung rund um das Studium:
Erstanlaufstelle; Beratung zu: Studienangebot, Studienwahl, Fächerkombinationen, Fachwechsel, allgemeinen oder fachübergreifenden Anliegen, Problemen im Studium, Studienzweifel, u.v.m.:
Ihre Fachstudienberatung:
Die Fachstudienberatung beantwortet Ihnen fachspezifische Fragen zum (Teil-)Studiengang. Für diesen Teilstudiengang ist das:
Dr.Bernd Hansen
- Telefon
- +49 461 805 2673
-
bernd-hansen-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 201
- Straße
- Auf dem Campus
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Im Sekretariat sind für Sie da:
Alexandra Duysen
- Telefon
- +49 461 805 2671
-
alexandra.duysen-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 203
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
- Telefon
- +49 461 805 2693
-
wibke.storm-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 203
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Rebecca Brieskorn
- Telefon
- +49 461 805 2679
-
rebecca.brieskorn-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 204
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Bei Fragen zu Prüfungen:
Wenden Sie sich bitte an das
Zum Institut:
Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf den Websites des Instituts für Sonderpädagogik
Bewerbung & Zulassung
Bewerbung & Zulassung
Bitte beachten Sie: Die Bewerbung für den Master ist nur möglich, wenn Sie den Bachelor Bildungswissenschaften oder ein äquivalentes anerkanntes Bachelor-Studium einer anderen Hochschule erfolgreich absolviert haben. Abiturient*innen können sich nicht sofort für den Master bewerben.
Alle Informationen zur Bewerbung, zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sowie zu den Zugangsvoraussetzungen und Zusatzqualifikationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenservices unter
Erweiterungsstudium
Erweiterungsstudium eines Unterrichtsfachs
Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist es im Rahmen vorhandener Kapazitäten möglich, ein zusätzliches Unterrichtsfach im Erweiterungsstudium zu studieren.