Bewerbung für den M.Ed. Lehramt Sonderpädagogik

Unter den nachfolgenden Menüpunkten finden Sie alle Informationen zur Bewerbung für den Master of Education / Lehramt Sonderpädagogik.

Bitte beachten Sie: Die Bewerbung für den Master ist nur möglich, wenn Sie den Bachelor Bildungswissenschaften oder ein äquivalentes anerkanntes Bachelor-Studium einer anderen Hochschule erfolgreich absolviert haben. Abiturient*innen können sich nicht sofort für den Master bewerben.

Für interne Bewerber*innen: Wenn Sie bereits an der Europa-Universität Flensburg einen Bachelor-Studiengang studieren, empfehlen wir Ihnen sich für das Semester, in dem Sie den Master beginnen werden, fristgerecht zurückzumelden. Vorteil ist, dass

  • die Neueinschreibung vereinfacht und beschleunigt vollzogen werden kann und
  • für den Fall, dass der B.A. nicht wie geplant erfolgreich abgeschlossen wird, bereits eine Einschreibung für den B.A. des kommenden Semesters vorliegt.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren

In zulassungsfreien Studiengängen werden alle Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und die Bewerbungsunterlagen form- und fristgerecht eingereicht haben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, zum Studium zugelassen.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen nehmen am Auswahlverfahren nur die form- und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen teil.

Ablauf des Auswahlverfahrens:

Nach Bildung bestimmter Vorabquoten werden 20 % der verfügbaren Studienplätze zunächst nach der ermittelten Wartezeit vergeben. Die Wartezeitberechnung beginnt mit dem Tag, an dem der BA bzw. das für den Zugang als äquivalent anerkannte Studium erfolgreich absolviert wurde.  Die Vergabe der restlichen Studienplätze erfolgt im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens. Näheres regelt § 5 Abs. 3 der Hochschulauswahlsatzung.

Vorläufige Zulassung

Wenn Sie zum Bewerbungsschluss noch keinen qualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen konnten, erhalten Sie eine vorläufige Zulassung

Bewerbungsfristen

Bewerbungsfristen

für das 1. und 3. Fachsemester im Herbstsemester gilt:

15. Mai Bewerbungsbeginn
15. Juli Bewerbungsende

für das 2., und 4. Fachsemester im Frühjahrssemester gilt:

01. Dezember Bewerbungsbeginn
15. Januar Bewerbungsende

Bewerbungsverfahren

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung an der Europa-Universität Flensburg erfolgt in zwei Schritten:

  1. die Durchführung des Online-Bewerbungsverfahrens und
  2. der Upload aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen.

In der Online-Bewerbung geben Sie alle erforderlichen Daten für den von Ihnen gewählten Studiengang an. Am Ende der Online-Bewerbung müssen Sie alle erforderlichen Dokumente hochladen. Im Bewerbungsmerkblatt Ihres Studienganges finden Sie eine Aufstellung der für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen. Die Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag des Bewerbungszeitraumes (Bewerbungsschluss) im Portal hochgeladen sein. 

Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden diese geprüft. Ob die Bewerbung vollständig ist oder eventuell Unterlagen fehlen, müssen Sie dann im Bewerbungsportal selbst prüfen. Sie erhalten eine Benachrichtigung im Portal und wenn Sie die Funktion aktiviert haben, eine E-Mail, mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass sich Ihr Bewerbungsstatus geändert hat. Eventuell im Bewerbungsportal aufgeführte fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ein Nachreichen nach Bewerbungsschluss ist NICHT möglich.

Wenn Sie in der Online-Bewerbung einen Fehler gemacht haben können Sie Änderungen vornehmen, bis Sie den Bewerbungsantrag eingereicht haben. Sollte Ihnen nach dem Einreichen des Bewerbungsantrages ein Fehler aufgefallen sein, dann müssen Sie einen neuen Bewerbungsantrag stellen. Sie erhalten dann eine neue Bewerbungsnummer. 

Nach Eingang Ihrer Unterlagen werde diese geprüft. Ob die Bewerbung vollständig ist oder eventuell Unterlagen fehlen, müssen Sie dann im Bewerbungsportal selbst prüfen. Sie erhalten von der Zulassungsstelle eine Mail, mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass sich Ihr Bewerbungsstatus geändert hat. Eventuell im Bewerbungsportal aufgeführte fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ein Nachreichen nach Bewerbungsschluss ist NICHT möglich.

Wenn Sie in der Online-Bewerbung einen Fehler gemacht haben oder die Bewerbung ändern wollen können Sie die Online-Bewerbung jederzeit erneut durchführen. Sie erhalten dann eine neue Bewerbungsnummer. Nur die zuletzt von Ihnen eingereichte Bewerbung nimmt am Auswahlverfahren teil. Alle vorherigen Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

So funktioniert die Online-Bewerbung


Wichtig ist, dass Sie sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben dürfen. Gehen mehrere Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge ein, wird nur die zuletzt von der Zulassungsstelle bearbeitete Bewerbung im Auswahlverfahren berücksichtigt.

Bitte unbedingt beachten: Vor dem offiziellen Bewerbungsstart durchgeführte Online-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn Bewerbungsunterlagen nach Bewerbungsschluss eingehen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich die Bewerberinnen und Bewerber verantwortlich.

 Zum Online-Bewerbungsportal

Bitte beachten Sie:

Die Bewerbung für den Master setzt nicht zwingend voraus, dass Sie bis zum Bewerbungsschluss das vorausgesetzte B.A.-Studium vollständig und erfolgreich absolviert und ein entsprechender Nachweis vorgelegt.

Sie können sich auch bewerben, wenn zu erwarten ist, dass Sie Ihren B.A. im Bewerbungssemester erfolgreich absolvieren werden. Es unterscheiden sich dann lediglich die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und die Rechtsstellung (Inhalte) des Zulassungsbescheides.

Wenn Sie mit den Bewerbungsunterlagen bereits nachweisen können, dass der B.A. vollständig absolviert ist, erhalten Sie, bei Vorliegen der formellen Zugangsvoraussetzungen, einen endgültigen Zulassungsbescheid.

Wenn Sie noch keinen Nachweis über den erfolgreichen B.A.-Abschluss führen können, weil z. B. noch nicht alle Prüfungen bewertet wurden, erhalten Sie, bei Vorliegen der formellen Zugangsvoraussetzungen, eine vorläufige Zulassung mit Auflagen.

Fächerkombinationen

Fächerkombinationen für das Lehramt Sonderpädagogik

Welche Unterrichtsfächer (aus dem B.A.-Studium fortgeführt) Sie im Master Sonderpädagogik wählen können, ist abhängig von der Wahl des zugehörigen Schwerpunktes (PRIMAR- oder SEKUNDARSTUFE)

Sie müssen zwei der folgenden vier sonderpädagogischen Fachrichtungen wählen. Diese Fachrichtungen müssen Sie ebenfalls im B.A.-Studium absolvieren:

  1. Pädagogik und Didaktik zur Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung (ES) oder
  2. Pädagogik bei Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung (GE) oder
  3. Sonderpädagogik des Lernens (L) oder
  4. Pädagogik bei Beeinträchtigung von Sprache und Kommunikation (PSK).

Der Teilstudiengang Sonderpädagogische Psychologie (SP) ist für alle Studierenden des Masterstudiengangs Lehramt Sonderpädagogik verpflichtend. Dieser muss im Bewerbungsverfahren nicht angegeben werden.

Zusätzlich zu den zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen studieren Sie ein Unterrichtsfach.

Im Schwerpunkt Primarstufe sind folgende Unterrichtsfächer wählbar:

  • Dänisch
  • Deutsch
  • Englisch
  • Evangelische Religion
  • Katholische Religion
  • Kunst
  • Mathematik
  • Musik
  • Philosophie
  • Sachunterricht
  • Sport
  • Technik
  • Textillehre


Im Schwerpunkt Sekundarstufe sind folgende Unterrichtsfächer wählbar:

  • Biologie
  • Chemie
  • Dänisch
  • Darstellendes Spiel (Master ab HeSe 2024)
  • Deutsch
  • Englisch
  • Ernährung und Verbraucherbildung
  • Evangelische Religion
  • Geographie
  • Geschichte
  • Katholische Religion
  • Kunst
  • Mathematik für Sekundarstufe I
  • Mathematik für Sekundarstufe II
  • Musik
  • Philosophie
  • Physik
  • Sport
  • Technik
  • Textillehre
  • Wirtschaft/Politik

Höhere Fachsemester

Bewerbung für höhere Fachsemester

Wenn Sie bereits einen lehramtsqualifizierenden Zwei-Fach-Master studieren und das Studium an der Europa-Universität Flensburg zum Abschluss bringen wollen, können Sie unter Anrechnung Ihrer bisher erbrachter Prüfungsleistungen in einem höheren Fachsemester eingeschrieben werden. 

Bewerbungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren Fachsemester ist, dass Ihre bereits absolvierten Prüfungsleistungen in den beiden Unterrichtsfächern von dem aufnehmenden Instituten der Europa-Universität Flensburg (Zulassungsausschuss) anerkannt und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ausgesprochen wurde.

Mit den Bewerbungsunterlagen muss der Antrag auf Zulassung im höheren Fachsemester mit den dort aufgeführten Dokumenten zusätzlich eingereicht werden.

Zur Bewerbung ist nur die Einstufung in das höhere Fachsemester erforderlich. Hierbei handelt es sich um einen "Zwei-Zeiler", den Sie entweder auf dem Postweg oder per E-Mail erhalten. Die konkrete Anrechnung der bisherigen Prüfungsleistungen ist zur Bewerbung nicht erforderlich.

Anerkennung/Höherstufung

Wenden Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Anliegen an die Fachberater*innen des gewählten Studienganges bzw -faches.

zu den Fachstudienberatungen

Die Zulassungsbeschränkungen in den Fächern gelten auch bei einer Bewerbung für höhere Fachsemester.

Um die Chancen auf die Zulassung in einem Fach abschätzen zu können, finden Sie zu Beginn des aktuellen Bewerbungsverfahrens immer eine Übersicht mit den freien Studienplätzen in allen Fächern und Fachsemestern.

Internationale Bewerber*innen

Internationale Bewerber*innen

Für alle Bewerber*innen gilt: Um an der EUF zu studieren, müssen Sie sich online bewerben.

Viele Bewerber*innen aus dem Ausland sind deutschen Bewerber*innen gleichgestellt. Dies gilt für:

  • alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben, das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt.
  • Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU).
  • Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören (also Island, Liechtenstein und Norwegen).
  • Ausländische Bewerber*innen, die Familienangehörige haben, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU sind oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR

Können Sie keine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, benötigen Sie einen Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Anerkannte Sprachzertifikate

Entsprechend der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg sind Sprachzertifikate auf dem Level C1 erforderlich. Anerkannt werden

  1. die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 2 absolviert wurden.
  2. der "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 4 absolviert wurden.
  3. der "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
  4. das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996 in der jeweils geltenden Fassung (DSD II);
  5. das Goethe-Zertifikat C1 oder
  6. das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"

Zur Bewerbung müssen Sie zertifizierte Kopien des Schulabschlusszeugnisses sowie zertifizierte deutsch- oder englischsprachige Übersetzungen einreichen.

Bitte beachten Sie:

Als internationale Bewerber*in sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst früh einreichen oder besser noch die Zeugnisse plus Übersetzungen bereits vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung der Zulassungsstelle vorlegen (eingescannte Dokumente per E-Mail).
Sie erhalten dann eine Bewertung des Zeugnisses, die Sie anschließend mit der Bewerbung zusammen einreichen sollten.
Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen Ihre Unterlagen von der Zulassungsstelle an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung aber spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.

Fragen?

Wenn Sie Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Vorläufige Zulassung

Vorläufige Zulassung

Vorläufige Zulassung

Wenn Sie eine vorläufige Zulassung erhalten haben, müssen Sie drei voneinander unabhängige Schritte vollziehen:

  1. Sie müssen die im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen zur Einschreibung innerhalb der festgesetzten Frist im Studierendensekretariat einreichen. Erst mit dem Eingang dieser Unterlagen bestätigen Sie das Zulassungsangebot der Hochschule und nehmen den Studienplatz an.
  2. Sie müssen bis zum 01.11. im 1. Fachsemester den Nachweis erbringen, dass Sie 150 Leistungspunkte im Bachelorstudium absolviert haben, sofern dies zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht nachgewiesen wurde.  Der Nachweis kann in Form eines Transcript of Records bzw. Leistungskontos oder einem formlosen Schreiben des zuständigen Prüfungsamtes erfolgen.
  3. Sie müssen den Nachweis über das bestandene B.A.-Studium (Zeugnis und/oder Urkunde oder eine offizielle formlose Bestätigung des zuständigen Prüfungsamtes) in der Zulassungsstelle der Europa-Universität Flensburg bis spätestens zum 01.11. des darauffolgenden Jahres einreichen.

Bitte beachten Sie: Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen verspätet oder unvollständig ein oder können Sie bis zum 01.11. im 1. Semester die notwendigen Leistungspunkte oder zum 01.11. des darauffolgenden Jahres den erfolgreichen Abschluss Ihres B.A.-Studiums nicht nachweisen, erlischt Ihre Zulassung mit Ablauf des 01.11. bzw. zum Ende des 2. Semesters unwiderruflich. Beachten Sie dies, insbesondere bei der zeitlichen Planung Ihrer letzten Prüfungsleistungen inklusive der B.A.-Thesis und der sich anschließenden Bewertungsdauer. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Sie können für den Master of Education / Lehramt Sonderpädagogik zugelassen werden, wenn Sie folgende Voraussetzung erfüllen:

  1. der Nachweis eines qualifizierten Bachelorabschlusses mit einem Teilstudiengang Sonderpädagogik, darin zwei fortzuführende  sonderpädagogische  Fachrichtungen sowie eines Unterrichtsfaches und mit einem Professionalisierungsbereich "Bildungswissenschaften",
  2. in Sonderpädagogik der Nachweis von mindestens 50 Leistungspunkten, innerhalb derer mindestens je 15 Leistungspunkte in den zwei angestrebten Fachrichtungen nachgewiesen werden müssen,
  3. in einem Unterrichtsfach aus dem Schwerpunkt Primarstufe der Nachweis von mindestens 50 Leistungspunkten oder
  4. in einem Unterrichtsfach aus dem Schwerpunkt Sekundarstufe der Nachweis von mindestens 60 Leistungspunkten sowie
  5. aus dem Professionalisierungsbereich "Bildungswissenschaften" mit schulrelevanten Inhalten (z. B. Erziehungswissenschaft und Pädagogische Psychologie, Soziologie oder Philosophie) der Nachweis von mindestens 35 Leistungspunkten und
  6. der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung von Schulpraktika im Umfang von mindestens sechs Wochen

Externe Absolvent*innen eines Bachelor-Studium nach Nr. 1., die die LP nach den Nrn. 2 - 5. nicht nachweisen, kann eine Zulassung mit der Auflage erteilt werden, die noch fehlenden Leistungspunkte während des Master-Studiums zu erbringen. Eine Auflagenzulassung kann nur bis zu einer Maximalgrenze von 15 Leistungspunkten der Sonderpädagogischen Teilstudiengänge und des Unterrichtsfachs sowie 30 Leistungspunkte im Professionaliesierungsbereich "Bildungswissenschaften" erfolgen; eine über diese Grenze hinausgehende Auflagenzulassung oder das Nachholen des erforderlichen Schulpraktikums ist ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie: Bei den unter Punkt 3. und 4. genannten Mindestpunktezahlen handelt es sich um generelle Zugangsvoraussetzungen für externe Studierende, nicht um einen Punktewert, der zur Bewerbung nachgewiesen werden muss. Die zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhandenen Anzahl an Leistungspunkten ist unerheblich, da nur eine vorläufige Zulassung ausgesprochen wird.

Die Möglichkeit, fehlende Leistungspunkte innerhalb der ersten beiden Master-Semester nachzuholen, gilt ebenfalls nur für externe Studierende, da Zugangsvoraussetzung ein abgeschlossenes B.A.-Studium ist.

Der Nachweis eines qualifizierten Bachelor-Abschlusses ist spätestens am 31.08. zu erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist die vorläufige Zulassung zu widerrufen und eine eventuell bereits erfolgte Immatrikulation rückgängig zu machen.

Achtung! Änderung der vorläufigen Zulassung

Mit Änderung des Hochschulgesetzes Schleswig-Holstein (§49 Abs. 6) ist die vorläufige Zulassung bis zum Ende des 2. Semesters möglich.

Dafür muss bis zum 01.11. folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  • Der Nachweis von mindestens 150 ECTS im Bachelor-Studium

Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "vorläufige Zulassung" 

Bewerber*innen, die weder über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, noch ihren deutschsprachigen Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorlegen.

Entsprechend der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg sind Sprachzertifikate auf dem Level C1 erforderlich. Anerkannt werden:

  1. die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 2 absolviert wurden.
  2. der "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 4 absolviert wurden.
  3. der "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
  4. das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996 - in der jeweils geltenden Fassung (DSD II);
  5. das Goethe-Zertifikat C1 oder
  6. das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"

Zulassungsbeschränkungen

Zulassungsbeschränkungen

Aktuell sind alle Fächer und sonderpädagogischen Fachrichtungen zulassungsfrei. Es werden somit alle Bewerber*innen zugelassen, die die formellen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und sich form- und fristgereicht beworben haben.

Für den Fall, dass eine Zulassungsbeschränkung ausgesprochen wird, gilt für die Auswahl von Studienbewerber*innen:

  • Für die Auswahl nach Leistung wird die B.A.-Note herangezogen.
  • Wenn Sie noch keinen B.A.-Abschluss nachweisen können, gehen Sie mit der vorläufigen Note, die über das Transcript oder die Bescheinigung des Prüfungsamtes nachgewiesen wird, ins Auswahlverfahren.
  • Sollte sich Ihre vorläufige Note nach Durchführung des Auswahlverfahrens im B.A.-Zeugnis ändern, wirkt sich dies nicht auf die Zulassungsentscheidung aus – weder positiv, noch negativ. Sie können nur einen aktuellen Notennachweis einreichen, der im Auswahlverfahren berücksichtigt wird.

Zweitstudium

Das Zweitstudium

Nur wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits einen Bachelor-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich und vollständig absolviert haben, müssen sich für ein Zweitstudium bewerben, wenn der gewählte Studiengang zulassungsbeschränkt ist.

In einem zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt die Auswahl von Zweitstudienbewerber*innen nicht nach Abiturnote und Wartezeit, sondern

  • nach der erzielten Gesamtnote des abgeschlossenen Studiums und
  • nach der Begründung für die Wahl eines Zweitstudiums.


Aus diesen beiden Angaben wird eine Messzahl gebildet, die bei einer die Studienplatzkapazität überschreitenden Zahl von Bewerber*innen den Ausschlag für eine Zulassung gibt.

Von den im gewählten Studiengang zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden maximal 3 % an Zweitstudienbewerber*innen vergeben.

AUSNAHME: Absolvent*innen eines Bachelor-Studiums, die sich erstmalig für einen Masterstudiengang bewerben, sind keine Zweitstudienbewerber*innen.

Das Bewerbungsverfahren

Sie nehmen für das Zweitstudium nehmen "ganz normal" am Online-Bewerbungsverfahren teil. In einer der Online-Masken müssen Se die Frage, ob es sich bei dem gewählten Studium um ein Zweitstudium handelt, mit "ja" beantworten. Es wird dann auf den "Antrag auf Zulassung zum Zweitstudium" verwiesen, den Sie zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einreichen müssen. Der Antrag ist nur zu verwenden, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.