Bewerbung für den B.A. Bildungswissenschaften
Unter den nachfolgenden Menüpunkten finden Sie alle Informationen zur Bewerbung für den Bachelor Bildungswissenschaften.
Der erfolgreich abgeschlossene B.A. (Bildungswissenschaften) ist Voraussetzung, um einen Lehramts-Master studieren zu können.
WICHTIG: Beachten Sie unbedingt den nachfolgenden Menüpunkt "Fächerkombinationen", wenn Sie im Anschluss an den B.A. einen Lehramts-Master belegen wollen, da es für die unterschiedlichen Lehramts-Master Kombinationseinschränkungen gibt.
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren
Sobald Sie sich form- und fristgerecht an der EUF beworben haben, nehmen Sie am Auswahlverfahren für die zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Fächer teil.
Folgende Fächer sind zulassungsbeschränkt:
- Darstellendes Spiel
- Geografie
- Sachunterricht GeWi
- Sachunterricht NaWi
- Biologie
- Kunst und visuelle Medien
- Textil und Mode
- Gesundheit und Ernährung
Alle anderen Fächer sind zulassungsfrei.
Sie erhalten nur eine Zulassung, wenn Sie für alle Teilstudiengängen (Fächern) erfolgreich das Auswahlverfahren durchlaufen haben. Teilzulassungen für nur ein Fach dürfen nicht ausgesprochen werden.
Rechtsgrundlage für die Auswahl der Studienbewerber*innen sind das Hochschulzulassungsgesetz und die Hochschulzulassungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Ablauf des Verfahrens:
Zunächst werden sogenannte Vorabquoten gebildet:
- Internationale Bewerber/-innen aus Nicht-EU-Staaten (8 %),
- Härtefälle (2 %),
- Spitzensportler*innen (2 %)
- Zweitstudium (3 %),
- Beruflich Qualifizierte (Bewerber*innen ohne Abitur) (5 %)
Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, werden Sie vorab zugelassen.
Von den danach noch verfügbaren Studienplätzen werden zunächst
- 20% ausschließlich nach Leistung (Abiturnote), danach
- 20% ausschließlich nach Wartezeit (Wartesemester) und danach
- 60 % nach Hochschulauswahlverfahren
zugelassen.
Im Hochschulauswahlverfahren wird ausschließlich die Abiturnote bewertet.
Ausnahmen:
In den Fächern Darstellendes Spiel und Kunst werden zunächst
- 20 % ausschließlich nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung, danach
- 20 % ausschließlich nach Wartezeit (Wartesemester) und danach
- 60 % nach Hochschulauswahlverfahren zugelassen.
Im Hochschulauswahlverfahren wird hier eine Mischnote gebildet, die sich zu 51% aus der Abiturnote und zu 49% aus der Eignungsprüfungsnote zusammensetzt.
Bevorzugte Auswahl
Die bevorzugte Auswahl
Wenn Sie
- zu Beginn oder
- während
eines sogenannten Dienstes (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst etc.) eine Zulassung erhalten haben und wegen des Dienstes den Studienplatz nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, nach Abschluss des Dienstes bei einer erneuten Bewerbung an der Hochschule, an der Sie zugelassen worden sind, die "bevorzugte Auswahl" zu beantragen.
Voraussetzung ist, dass Sie sich für denselben Studiengang bzw. dieselben Studienfächer erneut bewerben und dieser Studiengang bzw. die Studienfächer im Rahmen des erneuten Bewerbungsverfahrens auch angeboten werden.
Die bevorzugte Auswahl ist zum Beispiel nicht möglich, wenn Sie für den B.A. Bildungswissenschaften in den Fächern Mathematik und Technik zugelassen wurden und im Jahr nach Ableistung des Dienstes die Fächer Mathematik und Deutsch wählen.
Bewerbungsverfahren bei bevorzugter Auswahl
Sie nehmen ganz normal erneut am Online-Bewerbungsverfahren teil und beantworten auf einer der dortigen Abfrage-Masken die Frage nach der bevorzugten Auswahl mit "ja".
Zusätzlich zu den üblichen Bewerbungsunterlagen müssen Sie eine Kopie des letztjährigen Zulassungsbescheides sowie eine Bestätigung über den abgeleisteten Dienst mit Angabe der genauen Beginn- und Endezeit zusätzlich einreichen.
Bitte beachten Sie: Der Vertrag über die Ableistung ist keine Bestätigung, dass der Dienst tatsächlich abgeleistet worden ist. Die Bestätigung ist immer vom Träger der Dienstleistung zu erstellen, nicht von der Einrichtung, in der der Dienst absolviert wurde.
Wenn die Voraussetzungen für eine bevorzugte Auswahl vorliegen und die erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, erfolgt die Zulassung vor der Auswahl aller anderen Bewerber*innen.
Bewerbungsfristen
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen
Im B.A. Bildungswissenschaften bewerben Sie sich immer für zwei Teilstudiengänge (Fächer) und studieren als dritten verpflichtenden Teilstudiengang "Bildung, Erziehung, Gesellschaft". Hierbei sollten Sie immer die örtlichen Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) beachten. Es kann vorkommen, dass Sie sich für eine Fächerkombination entschieden haben, bei der das eine Fach zulassungsfrei und das andere zulassungsbeschränkt ist. Oder aber beide Fächer sind zulassungsbeschränkt, haben aber einen unterschiedlichen Numerus Clausus (NC).
für das 1. Fachsemester im Herbstsemester gilt:
für das 3. und 5. Fachsemester im Herbstsemester gilt:
für das 2., 4. und 6. Fachsemester im Frühjahrssemester gilt:
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung an der Europa-Universität Flensburg erfolgt in zwei Schritten:
- die Durchführung des Online-Bewerbungsverfahrens und
- die Übersendung aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen.
In der Online-Bewerbung geben Sie alle erforderlichen Daten für den von Ihnen gewählten Studiengang an. Am Ende der Online-Bewerbung müssen Sie sich den Bewerbungsbogen ausdrucken, der Ihre persönliche Bewerbungsnummer, weitere Informationen zum Ablauf sowie Ihre Zugangsdaten zum Bewerbungsportal beinhaltet. Zudem wird Ihnen ein Link mitgeteilt, der auf die Bewerbungsmerkblätter verweist. Im Bewerbungsmerkblatt Ihres Studienganges finden Sie eine Aufstellung der für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen. Für die Bewerbung müssen Sie dann den Bewerbungsbogen und die geforderten Unterlagen in Papierform an die Zulassungsstelle schicken. Die Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag des Bewerbungszeitraumes (Bewerbungsschluss) in der Zulassungsstelle eingehen. Das Datum der Online-Bewerbung oder das Versanddatum der Unterlagen (Poststempel) sind irrelevant. Die Adresse, an die Sie die Unterlagen schicken müssen, ist auf dem Bewerbungsbogen vorgedruckt.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden diese geprüft. Ob die Bewerbung vollständig ist oder eventuell Unterlagen fehlen, müssen Sie dann im Bewerbungsportal selbst prüfen. Sie erhalten von der Zulassungsstelle eine Mail, mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass sich Ihr Bewerbungsstatus geändert hat. Eventuell im Bewerbungsportal aufgeführte fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ein Nachreichen nach Bewerbungsschluss ist NICHT möglich.
Wenn Sie in der Online-Bewerbung einen Fehler gemacht haben oder die Bewerbung ändern wollen (z.B. für eine andere Fächerkombination) können Sie die Online-Bewerbung jederzeit erneut durchführen. Sie erhalten dann eine neue Bewerbungsnummer. Nur die zuletzt von Ihnen eingereichte Bewerbung nimmt am Auswahlverfahren teil. Alle vorherigen Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
So funktioniert die Online-Bewerbung
Wichtig ist, dass Sie sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (bzw. eine zulassungsbeschränkte Studiengangkombination) bewerben dürfen. Gehen mehrere Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge ein, wird nur die zuletzt von der Zulassungsstelle bearbeitete Bewerbung im Auswahlverfahren berücksichtigt. Es ist jedoch möglich, seine zulassungsbeschränkte Bewerbung durch eine zusätzlich gestellte zulassungsfreie Bewerbung (beide Fächer zulassungsfrei) abzusichern.
Bitte unbedingt beachten: Vor dem offiziellen Bewerbungsstart durchgeführte Online-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn Bewerbungsunterlagen nach Bewerbungsschluss eingehen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich die Bewerberinnen und Bewerber verantwortlich.
Abgeleistete Dienste
Sogenannte Dienste (Wehrdienst, Zivildienst, FSJ, Bundesfreiwilligendienst etc.) führen nicht mehr zu einer Erhöhung der Wartezeit. Sie können aber wichtig sein, wenn es im Auswahlverfahren zu einer Ranggleichheit kommt.
Wenn Sie im Online-Bewerbungsverfahren angeben, einen Dienst geleistet zu haben, müssen Sie Ihren Unterlagen einen entsprechenden Nachweis in einfacher Kopie beifügen. Als Nachweis ist entweder die offizielle Bescheinigung über den abgeleisteten Dienst erforderlich oder – wenn der Dienst zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht beendet ist – eine aktuelle Bestätigung der Einrichtung über den Beginn, das Ende und die Art (FSJ, Bundesfreiwilligendienst etc.) des Dienstes.
Nur bei Beantragung der "bevorzugten Auswahl" muss der Nachweis amtlich beglaubigt sein.
Fächer (Teilstudiengänge)
Alle Fächer (Teilstudiengänge) im B.A. Bildungswissenschaften
Sie sind grundsätzlich in der Wahl der Fächerkombination nicht eingeschränkt.
Im Studiengang im B.A. Bildungswissenschaften studieren Sie zwei Teilstudiengänge (Fächer) und dazu den Teilstudiengang "Bildung, Erziehung, Gesellschaft".
Nicht alle Fächer können miteinander kombiniert werden. Welche Kombinationsmöglichkeiten es gibt, ist abhängig von der Schulform, in der Sie später einmal unterrichten möchten.
Die Schulform legen Sie erst im 5. und 6. Semester fest, doch sollten Sie diese bereits beim Start Ihres Bachelor-Studiums berücksichtigen.
Die Bewerbung ist für folgende Fächer im B.A. Bildungswissenschaften möglich:
- Biologie
- Chemie
- Dänisch
- Darstellendes Spiel/Theater
- Deutsch, Englisch
- Evangelische Theologie
- Geographie
- Geschichte
- Gesundheit und Ernährung
- Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft
- Französisch
- Katholische Theologie
- Kunst und visuelle Medien
- Mathematik
- Musik
- Philosophie
- Physik
- Sachunterricht-Gesellschaftswissenschaften
- Sachunterricht-Naturwissenschaften
- Sonderpädagogik
- Spanisch
- Sport
- Technik
- Textil und Mode
- Wirtschaft/Politik
Fächerkombinationen
Mögliche Fächerkombinationen
Der B.A. Bildungswissenschaften ist ein polyvalenter Studiengang, d.h., dass Sie nach einem erfolgreichen Abschluss nicht ausschließlich einen weiterführenden Lehramts-Master absolvieren müssen, sondern auch einen fachwissenschaftlichen Master-Studiengang anschließen können.
Wenn Sie Lehrer*in werden wollen, legen Sie die Schulform erst im 5. und 6. Semester Ihres Bachelor-Studiums fest. Allerdings können nicht alle Fächer miteinander kombiniert werden und auch nicht alle Kombinationsmöglichkeiten gelte für alle Schulformen. Daher sollten Sie schon vor Beginn Ihres Studiums sicherstellen, dass Ihre gewählte Fächerkombination auch für die von Ihnen präferierte Schulform zulässig ist.
Fachwechsel
Der Fachwechsel
Der Fachwechsel bezeichnet den Wechsel mindestens eines der beiden im BA Bildungswissenschaften studierten Fächer. Der Wechsel erfolgt im Rahmen einer ganz normalen Bewerbung für das erste Fachsemester des neu gewählten Faches. Für das beibehaltene Fach erfolgt die Bewerbung im entsprechend höheren Fachsemester (in dem Sie regulär weiterstudieren). Ein Auswahlverfahren für das beibehaltene Fach findet nicht statt, da Sie bereits einen Studienplatz erhalten haben.
- Fügen Sie Ihrer Bewerbung immer eine aktuelle Studienbescheinigung bei.
- Eine Einstufung in das beantragte höhere Fachsemester müssen Sie nicht abgeben, wenn Sie bereits an der EUF studieren.
- Ein Wechsel ist ausschließlich zum Herbstsemester möglich.
- Bei einer erfolgreichen Bewerbung und Einschreibung in die neue Fächerkombination studieren Sie alle Fächer (inkl. Bildung, Erziehung, Gesellschaft) in der neuesten Prüfungsordnungsversion (PO).
- Ein Fachwechsel bedeutet, dass die Regelstudienzeit in der Regel nicht mehr eingehalten werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn mit dem Fachwechsel ein gleichzeitiger Wechsel der Prüfungsordnung verbunden ist.
- Eine Exmatrikulation für eine Bewerbung im Rahmen des Fachwechsels ist nicht notwendig.
- Sollte die Bewerbung nicht erfolgreich sein, studieren Sie in der "alten" Fächerkombination weiter – wenn Sie sich form- und fristgerecht für das Folgesemester rückgemeldet haben.
Bitte beachten Sie: Aufgrund des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes haben bereits eingeschriebene Studierende bei einer Bewerbung für einen Fachwechsel keine Vorteile, d.h., Sie befinden sich in der Konkurrenz mit allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern. Das Auswahlverfahren erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben (Abiturnote und Wartezeit).
Selbstverständlich gelten auch für Fachwechsler*innen die formalen Zugangsvoraussetzungen (Zusatzqualifikationen) in den Fächern Musik, Sport, Kunst, Dänisch, Englisch, Französisch und Spanisch.
Härtefallantrag
Der Härtefallantrag
In begründeten Ausnahmefällen können besondere Situationen dazu führen, dass Bewerber*innen für zulassungsbeschränkte Studiengänge im Rahmen der sogenannten Härtefallquote einen Studienplatz erhalten.
Dazu müssen so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass bei Anlegung strengster Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber auch nur ein Semester auf die Zulassung wartet. Es muss also ein besonderer Umstand vorliegen, der Ihre aktuelle und zukünftige Situation beschreibt.
In der Vergangenheit liegende Umstände spielen keine Rolle. Dafür könnten Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Wenn Sie der Meinung sind, eine besondere Ausnahmesituation geltend machen zu können, die eine sofortige Zulassung rechtfertigt, müssen Sie zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen einen Härtefallantrag stellen und die Berücksichtigung als "Härtefall" bereits im Online-Verfahren beantragen.
Nachfolgend finden Sie einige beispielhafte Informationen zu den Gründen, die zu einer Berücksichtigung als Härtefall führen oder auch nicht führen können sowie den Härtefallantrag jeweils als Download-Datei.
Achten Sie bitte insbesondere bei gesundheitlichen Gründen darauf, dass ein fachärztliches (für den medizinischen Laien verständliches) Gutachten beizufügen ist, das eine eindeutige Prognose des Krankheitsverlaufes beinhalten muss.
Hochschulwechsel
Der Hochschulwechsel
Wenn Sie von einer anderen Hochschule an die Europa-Univerisät Flensburg wechseln möchten, müssen Sie Folgendes beachten:
Bewerbung für das 1. Fachsemester
Eine Bewerbung für das 1. Fachsemester eines Studienganges bzw. Teilstudienganges (Fach) ist nach aktuellem Hochschulzulassungsrecht (§ 44 Abs. 3 HZVO) nur möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung für den beantragten Studiengang bzw. Teilstudiengang nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind.
Bewerbung für höhere Fachsemester
Sind Sie in dem Semester, in dem Sie sich bewerben für den gewählten Studiengang bzw. Teilstudiengang immatrikuliert, müssen Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben. Sie müssen bei der Bewerbung immer eine Einstufung in das beantragte höhere Fachsemesterund eine aktuelle Studienbescheinigung beifügen.
Beispiele
Sie sind in einem 2-Fach-Bachelor mit den Fächern Deutsch und Mathematik immatrikuliert und wollen sich an der Europa-Universität Flensburg für den BA Bildungswissenschaften mit
- den Fächern Sport und Biologie bewerben:
Die Bewerbung ist in beiden Fächern für das 1. Fachsemester möglich. - den Fächern Deutsch und Biologie bewerben:
Die Bewerbung ist für das Fach Deutsch in einem höheren Fachsemester gemäß Einstufung und im Fach Biologie im 1. Fachsemester möglich.
Exmatrikulation
Um sich bewerben zu können, ist eine Exmatrikulation an der aktuellen Hochschule nicht notwendig.
Erst zur Einschreibung, spätestens jedoch zum Vorlesungsbeginn muss ein Exmatrikulationsbescheid vorgelegt werden, da in Schleswig-Holstein die Einschreibung an mehr als einer Hochschule nicht gestattet ist (Ausnahme nur in kooperativen Studiengängen).
Höhere Fachsemester
Bewerbung für höhere Fachsemester
Voraussetzung für die Bewerbung in höheren Fachsemestern ist, dass anrechenbare Prüfungsleistungen eines bereits besuchten Studienganges vorliegen und das aufnehmende Institut bzw. die aufnehmenden Institute der Europa-Universität Flensburg eine Einstufung in ein höheres Fachsemester vorgenommen haben.
Im B.A. Bildungswissenschaften muss die Höherstufung in den beiden Unterrichtsfächern und im Teilstudiengang "Bildung, Erziehung, Gesellschaft" eingeholt werden.
Mit den Bewerbungsunterlagen muss der Antrag auf Zulassung im höheren Fachsemester mit den dort aufgeführten Dokumenten zusätzlich eingereicht werden.
Selbstverständlich gelten auch bei Bewerbungen für höhere Fachsemester die Zugangsvoraussetzungen des Bewerbungsverfahrens für das erste Fachsemester uneingeschränkt.
In den Fächern Kunst, Musik und Sport ist also der Nachweis der bestandenen oder einer anerkannten Eignungsprüfung zwingend erforderlich. In den Fächern Dänisch, Englisch, Französisch und Spanisch muss der Nachweis ausreichender Fremdsprachkenntnisse geführt werden.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung an einer anderen Hochschule in einem Studiengang (oder Fach) immatrikuliert sind, dürfen sich für diesen Studiengang (oder dieses Fach) NICHT für das erste Fachsemester bewerben.
Anerkennung / Höherstufung
Wenden Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Anliegen an die Fachberater*innen des gewählten Studienganges bzw -faches.
Die Zulassungsbeschränkungen in den Fächern gelten auch bei einer Bewerbung für höhere Fachsemester.
Um die Chancen auf die Zulassung in einem Fach abschätzen zu können, finden Sie zu Beginn des aktuellen Bewerbungsverfahrens immer eine Übersicht mit den freien Studienplätzen in allen Fächern und Fachsemestern.
Eine Übersicht über die freien Studienplätzen finden Sie in Kürze hier
Internationale Bewerber*innen
Internationale Bewerber*innen
Für alle Bewerber*innen gilt: Um an der EUF zu studieren, müssen Sie sich online bewerben.
Viele Bewerber*innen aus dem Ausland sind deutschen Bewerber*innen gleichgestellt. Dies gilt für:
- alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben, das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt.
- Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU).
- Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören (also Island, Liechtenstein und Norwegen).
- Ausländische Bewerber*innen, die Familienangehörige haben, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU sind oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR
Können Sie keine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, benötigen Sie einen Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
Anerkannte Sprachzertifikate
Für den B.A. Bildungswissenschaften (o.a. etc.) sind entsprechend der Einschreibeordnung der Europa-Universität Flensburg Sprachzertifikate auf dem Level C1 erforderlich. Anerkannt werden
- die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 2 absolviert wurden.
- der "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 4 absolviert wurden.
- der "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996 in der jeweils geltenden Fassung (DSD II);
- das Goethe-Zertifikat C1 oder
- das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"
Zur Bewerbung müssen Sie zertifizierte Kopien des Schulabschlusszeugnisses sowie zertifizierte deutsch- oder englischsprachige Übersetzungen einreichen.
Bitte beachten Sie:
Als internationale Bewerber*in sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst früh einreichen oder besser noch die Zeugnisse plus Übersetzungen bereits vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung der Zulassungsstelle vorlegen (eingescannte Dokumente per E-Mail).
Sie erhalten dann eine Bewertung des Zeugnisses, die Sie anschließend mit der Bewerbung zusammen einreichen sollten.
Ist eine Evaluation nicht möglich, müssen Ihre Unterlagen von der Zulassungsstelle an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung aber spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Fragen?
Wenn Sie Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an:
- Telefon
- +49 461 805 2765
-
ramin.shahbazi-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 012
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich
Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Wenn ein solcher Antrag berücksichtigt wird, wird Ihre Note oder die zum Zeitpunkt der Bewerbung errechnete Wartezeit zu Ihren Gunsten korrigiert. Man unterscheidet daher zwischen
- einem Antrag auf Verbesserung der Abiturnote und
- einem Antrag auf Verbesserung der Wartezeit.
Solche Anträge können dann gestellt werden, wenn Sie aufgrund besonderer Umstände daran gehindert waren, eine bessere Abiturnote zu erzielen oder das Abitur zu einem früheren Zeitpunkt abzulegen.
In den Informationen zum Nachteilsausgleich können Sie nachlesen, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt und wann ein solcher berücksichtigt werden kann. Einem Antrag auf Verbesserung der Abiturnote ist immer ein ausführliches Schulgutachten beizufügen. Informationen zu diesem Gutachten finden Sie ebenfalls in den o.g. Informationen.
Da ein solches Gutachten sehr umfangreich ist, sollten Sie entsprechend viel Zeit einplanen um das Gutachten rechtzeitig vorlegen zu können. Der Antrag ist zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen einzureichen und muss alle erforderlichen Nachweise enthalten.
Wechsel der Prüfungsordnungsversion
Wechsel der Prüfungsordnungsversion
Wenn Sie den B.A. Bildungswissenschaften studieren und Ihre beiden Teilstudiengänge (Unterrichtsfächer) beibehalten möchten aber in eine neue Prüfungsordnung wechseln wollen, müssen sich nicht neu bewerben.
Sie müssen nur rechtzeitig vor Beginn der Anmeldphase für Lehrveranstaltungen und Prüfungen den Antrag auf PO-Wechsel in der Zulassungsstelle abgeben.
Nach erfolgter Umschreibung müssen Sie dann Ihre bisherigen Prüfungsleistungen bei den Instituten anerkennen lassen und die entsprechenden Anerkennungsvordrucke im Prüfungsamt (SPA) abgeben.
Wenn Sie den B.A. Bildungswissenschaften studieren und einen der beiden Teilstudiengänge wechseln möchten, müssen Sie sich für die neue Fächerkombination bewerben (siehe auch "Fachwechsel") und werden bei Zulassung in beiden Fächern in der aktuellsten Prüfungsordnung eingeschrieben. Für die Anerkennung der Prüfungsleistungen des beibehaltenen Unterrichtsfaches und der Bildungswissenschaften (Bildung, Erziehung, Gesellschaft) gilt ebenfalls: Sie müssen Ihre bisherigen Prüfungsleistungen bei den Instituten anerkennen lassen und die entsprechenden Anerkennungsvordrucke im Prüfungsamt (SPA) abgeben.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen sind:
- die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- die fachgebundene Hochschulreife "Gesundheit und Soziales"
Die Fachhochschulreife berechtigt nicht zur Aufnahme eines universitären Studiums in Schleswig-Holstein. Unter Studium ohne Abitur können Sie sich über die beruflichen Qualifikationen informieren, die zu einem Studium berechtigen.
Bitte beachten Sie: Für folgende Fächer sind zusätzliche Qualifikationsnachweise erforderlich:
- Dänisch (Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse)
- Darstellendes Spiel/Theater (Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung)
- Englisch (Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse)
- Französisch (Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse)
- Kunst (Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung)
- Musik (Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung)
- Spanisch (Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse)
- Sport (Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung)
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen
Neben der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) müssen für einige Teilstudiengänge (Fächer) Nachweise und/oder Zertifikate mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden, mit denen die besondere Eignung für diese Fächer nachgewiesen wird.
Für folgende Fächer finden einmal jährlich fachliche Eignungsprüfungen an der Europa-Universität Flensburg statt. Genaue Informationen zu den Anmeldefristen und den Inhalten der Prüfung finden Sie auf den Studiengangsseiten.
Eignungsprüfungen anderer Hochschulen
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass fachliche Eignungsprüfungen anderer deutscher Hochschulen anerkannt werden. Eine solche Anerkennung ist bei den jeweiligen Prüfungsausschüssen für die Eignungsprüfung zu beantragen. Teilweise finden Sie auf den Info-Seiten zur fachlichen Eignungsprüfung bereits anerkannte Prüfungen anderer Hochschulen. In diesen Fällen muss eine Anerkennung nicht nochmals beantragt werden, es sei denn, es gilt eine anderslautende Bestimmung des Prüfungsausschusses. Beachten Sie bitte, dass eine fachliche Eignungsprüfung nicht älter als 18 Monate sein darf – auch wenn die Nachweise anderer Hochschulen eine kürzere oder längere Gültigkeitsdauer beinhalten (Ausnahme: Wechsels des Faches in ein höheres Fachsemester ohne Studienunterbrechung).
Die fachlichen Eignungsprüfungen in Kunst und Musik werden benotet. Wird die fachliche Eignungsprüfung einer anderen Hochschule anerkannt, in der keine Noten vergeben werden, ist als Note der Wert 4,0 für das Auswahlverfahren einzusetzen. Mit den Bewerbungsunterlagen müssen sowohl eine Kopie der fachlichen Eignungsprüfung, als auch die schriftliche Anerkennung dieser Prüfung durch den zuständigen Prüfungsausschuss der Universität Flensburg eingereicht werden.
Sprachliche Anforderungen
Für die Fächer Englisch, Dänisch, Spanisch und Französisch muss die sprachliche Qualifikation nachgewiesen werden. Hierzu können Leistungen in der gymnasialen Oberstufe (die letzten vier Halbjahre) mit einem durchschnittlichen Mindest-Punktewert ausreichend sein.
Erreichen Sie diesen Punktewert nicht, muss ein anerkanntes Sprachzertifikat eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Ein Eintrag der Schule im Abiturzeugnis, dass die Leistungen der jeweiligen Fremdsprache der Niveaustufe "XY" entspricht, reicht nicht aus.
(Auszug aus der Studienqualifikationssatzung)
Der Teilstudiengang Dänisch im Rahmen des Bachelorstudiengangs Bildungswissenschaften setzt den Nachweis über Dänischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des "Common European Framework of Reference for Languages" voraus. Diese Kenntnisse sind bis zum Vorlesungsbeginn nachzuweisen. Das zum Nachweis der Sprachkenntnisse vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird.
Folgende Nachweise werden gleichberechtigt anerkannt:
- das Abitur an einer dänischen Schule, das Abitur an einer dänischsprachigen Schule in Deutschland oder das Abitur eines deutschen Gymnasiums in Dänemark,
- das Abitur an einem deutschen Gymnasium mit Belegung des Faches Dänisch für mindestens drei Jahre sowie ein verbindlicher (kostenfreier) Intensivkurs, der am Institut für Dänisch der Europa-Universität Flensburg vor Studienbeginn stattfindet
- Bewerber*innen mit sprachlichen Vorkenntnissen, die dem Niveau A2 des "Common European Framework of Reference for Languages" entsprechen oder die Dänisch außerhalb von Bildungseinrichtungen erworben haben, müssen
a.) an einem individuellen Einstufungstest teilnehmen. Wenn der Einstufungstest bestanden wurde, müssen diese Bewerberinnen und Bewerber
b.) ebenfalls an dem o.g. Intensivkurs teilnehmen.Darüber hinaus müssen diese Bewerber*innen
c.) am Ende des Kurses einen Sprachtest bestehen. Dieser Test gilt als Nachweis der studienqualifizierenden Sprachkenntnisse. Der Test kann einmal wiederholt werden.
Alle Zulassungen zum Studium erfolgen unter der Auflage, dass das erforderliche Sprachniveau bis zum Vorlesungsbeginn nachgewiesen wird. Wird der Nachweis nicht erbracht und wird auch die Wiederholungsprüfung des abschließenden Tests im Intensivkurs nicht bestanden, ist die Zulassung zu widerrufen. Die bereits erfolgte Immatrikulation ist rückgängig zu machen. Bewerber*innen für höhere Fachsemester müssen ausreichende Sprachkenntnisse bereits mit der Bewerbung nachweisen. Ein Sprachintensivkurs wird ausschließlich für Studierende im ersten Fachsemester angeboten.
(Auszug aus der Studienqualifikationssatzung)
Der Teilstudiengang Englisch im Rahmen des B.A.-Studiengangs Bildungswissenschaften setzt den Nachweis über angemessene Sprachkenntnisse des Englischen voraus.
Folgende Nachweise werden gleichberechtigt anerkannt:
- ein Notendurchschnitt von 11 Punkten im Fach Englisch in der Qualifikationsphase der Oberstufe, wobei Englisch ununterbrochen bis zum Abitur weitergeführt worden sein muss (Hinweis: Die jeweils erreichten Punkte der letzten vier Halbjahre in der Oberstufe müssen den Mittelwert von 11 Punkten ergeben),
- ein zum Hochschulzugang berechtigender Schulabschluss einer englischsprachigen Schule,
- das Erreichen von festgelegten Mindestpunktzahlen bzw. Mindestnoten in einem der folgenden anerkannten Sprachtests:
- CAE (C1 Advanced/Certificate in Advanced English): Grade B
- CPE (C2 Proficiency/Certificate of Proficiency in English): Grade C
- IELTS Academic (International English Language Testing System): 6,5 (Total Score)
- TOEFL iBT (Test of English as a Foreign Language): 90 Punkte (internet-based)
Das zum Nachweis der Sprachkenntnisse vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Diese Frist gilt nicht für den Notendurchschnitt von 11 Punkten im Fach Englisch in der Oberstufe.
Fragen zur Anerkennung von hier nicht aufgeführten Zertifikaten richten Sie bitte ausschließlich und direkt an Herrn Professor Dr. Holger Limberg.
Wenn ein nicht aufgeführtes Zertifikat auf Anfrage durch das Fach anerkannt wurde, ist die schriftliche Bestätigung über die Anerkennung der Bewerbung beizufügen.
(Auszug aus der Studienqualifikationssatzung)
Der Teilstudiengang Französisch im Rahmen des B.A.-Studiengangs Bildungswissenschaften setzt den Nachweis über angemessene Französischkenntnisse voraus. Folgende Nachweise werden gleichberechtigt anerkannt:
- Nachweis von Französischkenntnissen auf dem Niveau B1 des ‚Common European Framework of Reference for Languages‘ (z.B. durch einen Einstufungstest, DELF-/DALF-Zertifikate)
- Nachweis von Französischkenntnissen auf dem Niveau A2 des ‚Common European Framework of Reference for Languages‘ (z.B. durch einen Einstufungstest, DELF-/DALF-Zertifikate) plus verbindlicher, kostenfreier Intensivkurs am Romanischen Seminar der Europa-Universität Flensburg
vor Studienbeginn - Abitur bzw. zu einem Hochschulstudium berechtigender Schulabschluss an einer Schule im französischsprachigen Raum,
- Abitur an einer französischsprachigen Schule in Deutschland,
- Abitur eines deutschen Gymnasiums mit Abschluss des Faches Französisch als Leistungskurs/Profilkurs,
- Abitur eines deutschen Gymnasiums mit Belegung des Faches Französisch für mindestens drei Jahre plus verbindlicher, kostenfreier Intensivkurs am Romanischen Seminar der Europa-Universität Flensburg vor Studienbeginn.
(Auszug aus der Studienqualifikationssatzung)
Der Teilstudiengang Spanisch im Rahmen des B.A.-Studiengangs Bildungswissenschaften setzt den Nachweis über angemessene Spanischkenntnisse voraus. Folgende Nachweise werden gleichberechtigt anerkannt:
- Nachweis von Spanischkenntnissen auf dem Niveau B1 des ‚Common European Framework of Reference for Languages‘ (z.B. durch einen Einstufungstest, DELE-Zertifikat),
- Nachweis von Spanischkenntnissen auf dem Niveau A2 des ‚Common European Framework of Reference for Languages‘ (z.B. durch einen Einstufungstest, DELE-Zertifikat) plus verbindlicher, kostenfreier Intensivkurs am Romanischen Seminar der Europa-Universität Flensburg vor Studienbeginn
- Abitur bzw. zu einem Hochschulstudium berechtigender Schulabschluss an einer Schule im spanischsprachigen Raum
- Abitur an einer spanischsprachigen Schule in Deutschland
- Abitur eines deutschen Gymnasiums mit Abschluss des Faches Spanisch als Leistungskurs/Profilkurs
- Abitur eines deutschen Gymnasiums mit Belegung des Faches Spanisch während mindestens drei Jahren plus verbindlicher, kostenfreier Intensivkurs am Romanischen Seminar der Europa-Universität Flensburg vor Studienbeginn.
Zweitstudium
Das Zweitstudium
Nur wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits einen Bachelor-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich und vollständig absolviert haben, müssen sich für ein Zweitstudium bewerben, wenn der gewählte Studiengang zulassungsbeschränkt ist.
In einem zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt die Auswahl von Zweitstudienbewerber*innen nicht nach Abiturnote und Wartezeit, sondern
- nach der erzielten Gesamtnote des abgeschlossenen Studiums und
- nach der Begründung für die Wahl eines Zweitstudiums.
Aus diesen beiden Angaben wird eine Messzahl gebildet, die bei einer die Studienplatzkapazität überschreitenden Zahl von Bewerber*innen den Ausschlag für eine Zulassung gibt.
Von den im gewählten Studiengang zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden maximal 3 % an Zweitstudienbewerber*innen vergeben.
AUSNAHME: Absolvent*innen eines Bachelor-Studiums, die sich erstmalig für einen Masterstudiengang bewerben, sind keine Zweitstudienbewerber*innen.
Das Bewerbungsverfahren
Sie nehmen für das Zweitstudium nehmen "ganz normal" am Online-Bewerbungsverfahren teil. In einer der Online-Masken müssen Se die Frage, ob es sich bei dem gewählten Studium um ein Zweitstudium handelt, mit "ja" beantworten. Es wird dann auf den "Antrag auf Zulassung zum Zweitstudium" verwiesen, den Sie zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einreichen müssen. Der Antrag ist nur zu verwenden, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.