Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen für den M.A. International Management Studies - BWL

Vor dem Auslandsaufenthalt

Vor dem Auslandsaufenthalt

  • Für alle Studierenden, die ein studienbezogenes Auslandssemester machen werden:

Um die Leistungen, die Sie während des Auslandssemesters erbringen, später an der EUF anerkannt zu bekommen, müssen Sie vor der Mobilität einen vorläufigen Anerkennungsantrag abschließen.

Das geht so:

Hierzu suchen Sie Kurse aus dem Vorlesungsverzeichnis der Partnerhochschule heraus. Die Kurse müssen denjenigen Kursen entsprechen, die Sie an der Europa-Universität Flensburg studieren würden und die Sie durch die Kurse an der Partnerhochschule ersetzen möchten.

Bitte beachten Sie die Liste der bisher anerkannten Kurse auf der Homepage des IIM.

Die Kurse, die Sie an der Partnerhochschule studieren möchten, listen Sie im vorläufigen Anerkennungsantrag auf. Diejenigen Kurse, die nicht in der Liste bisher anerkannter Kurse stehen, müssen von dem jeweiligen Fachvertreter als anerkennungsfähig bestätigt werden. Hierzu senden Sie den vorläufigen Anerkennungsantrag sowie eine Kursbeschreibung zu Inhalt, Dauer, Anforderungen und Prüfungsleistung (auf Englisch, Deutsch oder Spanisch) an den jeweiligen Fachvertreter und bitten um Überprüfung sowie Unterschrift.

Diejenigen Kurse, die bereits anerkannt wurden (siehe Anerkennungslisten), kennzeichnen Sie auf dem Antrag in der dafür vorgesehenen Spalte. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der Partnerhochschule, ob die Kurse im aktuellen Semester angeboten werden.

Das ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Formular geben Sie bitte vor Ihrem Auslandsaufenthalt im Zentralen Instituts-Sekretariat (ZIS) ab, wo es auch während Ihres Auslandsaufenthaltes verbleibt. 

  • Für alle Studierenden, die an eine Partnerhochschule mit Erasmus+ gehen, gilt Folgendes:

Wenn Sie im Rahmen von Erasmus+ an einer Partnerhochschule im Ausland studieren werden, müssen Sie zusätzlich das offizielle Learning Agreement der Europäischen Kommission abschließen. Dies ist Teil des Erasmus-Stipendiums und damit verpflichtend, u.a. um finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Nachdem Sie die Anerkennung der gewünschten Kurse abgeklärt haben, füllen Sie bitte das Online Learning Agreement über die Plattform www.learning-agreement.eu aus und unterschreiben es digital. Ihre Koordinatorin der EUF erhält automatisch Mail-Benachrichtigungen mit Link zum LA, um dies zu prüfen und dann abzuzeichnen.

Das von allen drei Parteien (die Partnerhochschule, Ihre Ansprechpartnerin des IIM sowie Sie selbst) abgesegnete Online Learning Agreement laden Sie dann von der Plattform herunter und laden es auf dem Outgoing-Portal hoch. 

Hinweis: Sie brauchen sich für die Kurse, die Sie anerkannt bekommen möchten, nicht im Studiport anzumelden.

Während des Auslandsaufenthaltes

Während des Auslandsaufenthaltes

Grundsätzlich sollte vor dem Auslandssemester grundlegend feststehen, welche Kurse Sie besuchen möchten. Wenn ein Kurs kurzfristig ausfällt, verändert wird, es Überschneidungen geben sollte, oder Sie spontan weitere spannende Veranstaltungen finden, kann der vorläufige Anerkennungsantrag aber im Nachhinein angepasst werden. Hierfür durchlaufen Sie den gleichen Prozess wie vor dem Auslandssemester (Antrag beim Fachverantwortlichen mit einem neuen Formular).

Achtung: Studierende, die mit Erasmus+ ein Auslandssemester machen, müssen die Änderungen innerhalb der ersten 5 Wochen nach Start des Semesters bekannt geben und den Anerkennungsantrag, sowie das Online Learning Agreement aktualisieren. Wenn Sie die Änderungen im Anerkenungsantrag mit den jeweiligen Modulverantwortlichen der EUF abgestimmt haben (Unterschrift) füllen Sie bitte den Bereich "During the Mobility" im Online Learning Agreement auf der Plattform aus. Ihre Studiengangskoordinatorin sowie die Partnerhochschule erhalten dann automatisch Mail-Benachrichtigung, die Veränderung zu überprüfen. Das fertig abgestimmte Online Learning Agreement (mit drei Unterschriften unter "During the Mobility") laden Sie dann bitte herunter und laden es im Outgoing-Portal hoch. 

Nach dem Auslandsaufenthalt

Nach dem Auslandsaufenthalt

Sobald Ihnen die Noten vorliegen, können Sie den Anerkennungsantrag gemeinsam mit dem Transcript of Records im ZIS einreichen. Sollte der Anerkennungsantrag bereits im ZIS liegen, reichen Sie nur das Transcript of Records ein.

  • Wichtig ist, dass Sie uns das Original des Trancript’s schicken.

Informationen zur Anerkennung

Die Anerkennung wird nach den Grundsätzen der Lissabon-Konvention umgesetzt. Einer der wichtigsten Kernpunkte der Lissabon-Konvention ist der Paradigmenwechsel von der "Gleichwertigkeit" zum "wesentlichen Unterschied". Dieser besagt, dass Unterschiedlichkeit zwischen zwei Kursen der Partnerhochschule und der Heimatuniversität grundsätzlich kein Hindernis für die Anerkennung darstellt. Das relevanteste Kriterium im Anerkennungsverfahren ist gemäß der Lissabon-Konvention das jeweilige Lernergebnis.

Methode und Bewertungskriterien:

Folgende fünf Schlüsselelemente stehen bei der Prüfung auf wesentliche Unterschiede im Fokus (dem Leitfaden von nexus folgend):

1. Qualität: Prüfung, ob ausländische Hochschule und ggf. der Studiengang im Gastland nach den dort geltenden Rechtsvorschriften akkreditiert sind.

2. Niveau: Niveaustufe (Bachelor, Master), der die im Ausland erworbene Leistung zuzuordnen ist.

3. Lernergebnisse: Die Anerkennungsprüfung ist lernergebnisorientiert. Dabei wird nicht auf der detaillierten Mikroebene verglichen, sondern im Hinblick auf die Erfordernisse des Weiterstudiums geprüft.

4. Umfang: Abweichungen im quantitativen Umfang der erbrachten Studienleistungen (d.h. Unterschiede hinsichtlich der erbrachten ECTS-Credits) sind in der Regel kein Grund für die Verweigerung der Anerkennung.

5. Profil: Prüfung, ob die erzielten Lernergebnisse zum Profil des Studiengangs an der Heimathochschule Bezug haben (z.B. Schwerpunkte, Qualifikations- und Kompetenzziele etc.).

Weitere Informationen

  • Notenumrechnung: Die Noten werden laut dieser Tabelle umgerechnet.
  • Widerspruch: Im Falle einer negativen Anerkennungsentscheidung erhalten Studierende einen Anerkennungsbescheid (Gründe für die Entscheidung und Rechtsbehelfsbelehrung).

Anerkannte Kurse

Anerkannte Kurse

Dieser Link führt zur aktuellen Liste der bereits anerkannten Lehrveranstaltungen im Ausland:

Anerkennungsliste M.A. International Management

Downloads

Erasmus+ Online Learning Agreement (Studienvereinbarung)

Zum Online Learning Agreement 

Das Online Learning Agreement muss vor Ihrer Abreise ins Ausland vollständig ausgefüllt werden, beide Parteien (Europa-Universität Flensburg und Partnerhochschule) müssen zugestimmt haben.

Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Erstellung des Online Learning Agreements.

Anerkennungsantrag

Hier finden Sie das Formular zum vorläufigen Anerkennungsantrag des IIM.

Fragen?

Bei Fragen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen wenden Sie sich bitte an: koordination-iim-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de

Telefon
+49 461 805 2536
E-Mail
zis.iim-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de
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