Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen für den M.A. Kultur - Sprache - Medien
Vor dem Auslandsaufenthalt
Vor dem Auslandsaufenthalt
Wenn Sie im Rahmen von Erasmus+ an einer Partnerhochschule im Ausland studieren werden, müssen Sie vor Antritt des Auslandssemesters ein Online Learning Agreement abschließen. Das Learning Agreement ist für Auslandsaufenthalte außerhalb Erasmus+ nicht verpflichtend. Es empfiehlt sich aber, die Anerkennung der Kurse vor Beginn des Auslandssemesters abzuklären. Sprechen Sie hierzu bitte mit der Koordinatorin Ihres Studiengangs.
- Das Online Learning Agreement: Hierzu suchen Sie Kurse aus dem Vorlesungsverzeichnis der Partnerhochschule heraus. Die Kurse sollten denjenigen Kursen entsprechen, die Sie an der Europa-Universität Flensburg studieren würden und die Sie durch die Kurse an der Partnerhochschule ersetzen möchten. Stimmen Sie die Anerkennung der Kurse vorab mit Ihrer Koordinatorin, Frau Dr. Sybille Machat, ab und füllen daraufhin bitte das Online Learning Agreement über die Plattform www.learning-agreement.eu aus und unterschreiben es digital. Ihre Koordinatorin der EUF sowie die Partnerhochschule erhalten automatisch Mail-Benachrichtigungen mit Link zum OLA, um dies zu prüfen und dann zu unterzeichnen. Alle Parteien müssen dem Online Learning Agreement vor dem Start des Auslandsaufenthaltes zustimmen.
- Klären Sie die Anerkennbarkeit bitte mit Ihrer Ansprechpartnerin des Studiengangs, Frau Dr. Sybille Machat, rechtzeitig ab.
Alle Parteien (die Partnerhochschule, Ihre Ansprechpartnerin von KSM, sowie Sie selbst) müssen das Online Learning Agreement vor dem Start der Mobilitätsphase unterzeichnen. Das fertige Online Learning Agreement laden Sie bitte herunter und laden es im Outgoing-Portal hoch. Einen Leitfaden zum Ausfüllen des Online Learning Agreements finden Sie unter Downloads.
Hinweis: Sie brauchen sich für die Kurse, die Sie anerkannt bekommen möchten, nicht im Studiport anzumelden.
Während des Auslandsaufenthaltes
Während des Auslandsaufenthaltes
Es kann vorkommen, dass Sie die zuvor geplanten Kurse nicht besuchen können (z.B. aufgrund zeitlicher Überschneidungen). Innerhalb der ersten fünf Wochen nach Start des Semesters im Ausland können Sie Ihre Kurswahl im Online Learning Agreement im Bereich "During the Mobility" verändern. Hierzu müssen Sie zunächst die Anerkennbarkeit der neu herausgesuchten Kurse mit Ihrer Studiengangskoordinatorin abklären und dann das Online Learning Agreement anpassen. Wenn Ihre Studiengangskoordinatorin und auch die Partnerhochschule der Veränderung im Online Learning Agreement zugestimmt haben, laden Sie das Online Learning Agreement bitte herunter und laden es im Outgoing-Portal hoch.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Nach dem Auslandsaufenthalt
Für die an der Partnerhochschule bestandenen Kurse erhalten Sie ein Transcript of Records der Partnerhochschule. Sobald das Transcript of Records vorliegt, reichen Sie dies bitte zusammen mit dem Anerkennungsantrag im International Center der Europa-Universität ein. Wichtig ist, dass Sie uns das Original des Trancripts schicken. Also entweder per Post oder von der Partneruni direkt an Hanna Theele, International Center, hanna.theele@uni-flensburg.de.
Die Anerkennung der Kurse wird dann für Sie veranlasst. (Zur Methode und zu den Bewertungskriterien siehe bitte hier.)
Für eventuelle Rückfragen zu den Kursen an der Partnerhochschule halten Sie bitte eine Kursbeschreibung (auf Englisch oder Deutsch) bereit.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Anerkennung Ihrer Kurse, sobald das Transcript of Records der Partnerhochschule vorliegt. Zum Teil senden die Partnerhochschulen das Transcript of Records an das International Center der Europa-Universität Flensburg und zum Teil an die Studierenden selbst. Im ersteren Fall erfragen Sie bitte, ob das Transcript bereits eingetroffen ist.
Informationen zur Anerkennung
Die Anerkennung wird nach den Grundsätzen der Lissabon-Konvention umgesetzt. Einer der wichtigsten Kernpunkte der Lissabon-Konvention ist der Paradigmenwechsel von der "Gleichwertigkeit" zum "wesentlichen Unterschied". Dieser besagt, dass Unterschiedlichkeit zwischen zwei Kursen der Partnerhochschule und der Heimatuniversität grundsätzlich kein Hindernis für die Anerkennung darstelle. Das relevanteste Kriterium im Anerkennungsverfahren ist gemäß der Lissabon-Konvention das jeweilige Lernergebnis.
Methode und Bewertungskriterien:
Folgende fünf Schlüsselelemente stehen bei der Prüfung auf wesentliche Unterschiede im Fokus (dem Leitfaden von nexus folgend):
1. Qualität: Prüfung, ob ausländische Hochschule und ggf. der Studiengang im Gastland nach den dort geltenden Rechtsvorschriften akkreditiert sind.
2. Niveau: Niveaustufe (Bachelor, Master), der die im Ausland erworbene Leistung zuzuordnen ist.
3. Lernergebnisse: Die Anerkennungsprüfung ist lernergebnisorientiert. Dabei wird nicht auf der detaillierten Mikroebene verglichen, sondern im Hinblick auf die Erfordernisse des Weiterstudiums geprüft.
4. Umfang: Abweichungen im quantitativen Umfang der erbrachten Studienleistungen (d.h. Unterschiede hinsichtlich der erbrachten ECTS-Credits) sind in der Regel kein Grund für die Verweigerung der Anerkennung.
5. Profil: Prüfung, ob die erzielten Lernergebnisse zum Profil des Studiengangs an der Heimathochschule Bezug haben (z.B. Schwerpunkte, Qualifikations- und Kompetenzziele etc.).
Weitere Informationen:
- Notenumrechnung: Die Noten werden laut dieser Tabelle umgerechnet. Für Länder, die nicht in dieser Tabelle aufgeführt werden, werden die Noten mithilfe der modifizierten Bayrischen Formel umgerechnet.
- Widerspruch: Im Falle einer negativen Anerkennungsentscheidung erhalten Studierende einen Anerkennungsbescheid (Gründe für die Entscheidung und Rechtsbehelfsbelehrung).
Eintragung von Praktika
Eintragung von Praktika
Alle Informationen zur Eintragung von Praktika finden Sie auf der Seite des Studiengangs.
Anerkannte Kurse
Syddansk University
Université Lumière Lyon 2
Åbo Akademi
University of Wroclaw
California State University, Sacramento
Winthrop University
Downloads
Erasmus+ Online Learning Agreement (Studienvereinbarung)
Das Online Learning Agreement muss vor Ihrer Abreise ins Ausland vollständig ausgefüllt werden, beide Parteien (Europa-Universität Flensburg und Partnerhochschule) müssen zugestimmt haben.
Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Erstellung des Online Learning Agreements.
Anerkennungsantrag
Hier können Sie den Anerkennungsantrag (PStO 2014, PStO 2021) herunterladen. Bitte füllen Sie den Anerkennungsantrag aus und senden ihn als Word-Dokument zusammen mit Ihrem Transcript of Records an Hanna Theele, International Center anerkennung-babw@uni-flensburg.de. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
Fragen?
Bei Fragen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen wenden Sie sich bitte an:
Dr.Sibylle Machat
- Telefon
- +49 461 805 2177
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