Ins Ausland gehen mit Erasmus+
Über Erasmus+
Enriching lives. Opening minds. Erasmus+
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Es ermöglicht nicht nur Auslandserfahrungen für Studierende, sondern auch für Mitarbeitende in Lehre, Forschung und Verwaltung. Jede*r Geförderte*r hilft dabei, Grenzen zwischen den Staaten und in den Köpfen nachhaltig zu überwinden. So leistet Erasmus+ einen großen Beitrag für die gemeinschaftlichen europäischen Werte und ein friedvolles Miteinander – und das seit über 35 Jahren.
Das Programm bietet im Bereich der Hochschulbildung zahlreiche Fördermöglichkeiten:
- Mobilität von Einzelpersonen (Studium/SMS, Praktikum/SMP, Lehre/STA, Fort- und Weiterbildung/STT)
- Mobilitätskonsortien
- Cooperation Partnerships
- Erasmus Mundus
- Kapazitätsaufbauprojekte
- Allianzen für Innovation
- Europäische Hochschulen
- Zukunftsorientierte Projekte
- Europäische Experimentelle Maßnahmen
- Jean-Monnet-Aktionen
- Teacher Academies
Erasmus+ ist für den Zeitraum 2021-2027 mit einem Budget in Höhe von mehr als 26 Mrd. Euro ausgestattet. Schwerpunkte des Programms sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben. Seit seiner Entstehung hat es internationale Aufenthalte von mehr als 15 Millionen Menschen gefördert – davon fast 1 Million Deutsche im Hochschulbereich.
Die Förderung von Sprachenkompetenz und Spracherwerb gehört zu den Kernzielen des Erasmus+ Programms. Im Rahmen ihres Auslandsaufenthaltes werden Geförderte durch kostenlose Sprachangebote über die Plattform EU Academy unterstützt.
Weitere Informationen zu Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Erasmus+ hat das Ziel, den Austausch und die akademische Zusammenarbeit mit allen Ländern der Welt zu fördern. In der Leitaktion 1 (Mobilität von Einzelpersonen) wird grundsätzlich zwischen Programm- und Partnerländern und den Programmen KA131 (Mobilität in Programmländer + weltweit) und KA171 (Mobilität in EUF-spezifische Partnerländer) unterschieden.
Erasmus+ Teilnehmende müssen ihren Auslandsaufenthalt in einem Programm- oder Partnerland durchführen, das weder das Land der entsendenden Hochschule noch ihr Wohnsitzland während des Studiums ist.
Programmländer sind die Mitgliedsstaaten der EU:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Weitere Programmländer sind:
Nordmazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei
Aktuelle Partnerländer der Europa-Universität Flensburg:
im Rahmen der KA171-Förderung: s.u.
im Rahmen der KA131-Förderung: weltweite Kooperationen s. Informationen auf der Erasmus+ Unterseite für Studierende
Für folgende Partnerhochschulen in Palästina können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:
- Hebron University
- Arab American University
Im Rahmen der Kooperation mit Palästina können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS (nach Palästina nur für Doktorand*innen)
- STA
- STT
Fördersätze SMS
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Fördersätze ST
Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
Reisekostenzuschuss
Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 530 € gezahlt.
Für folgende Partnerhochschulen in Ghana können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:
- University of Education, Winneba
Im Rahmen der Kooperation mit Ghana können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden
- STA
- STT
Fördersätze ST
Die im folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
Reisekostenzuschuss
Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 820 € gezahlt.
Für folgende Partnerhochschule in Albanien können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:
- Epoka University
Im Rahmen der Kooperation mit Albanien können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS
- STA
- STT
Fördersätze SMS
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Fördersätze ST
Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
Reisekostenzuschuss
Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 275 € bzw. 320 € bei "Green Travel" gezahlt.
Für folgende Partnerhochschulen in Israel können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:
1. Ben Gurion University of Negev
2. Gordon College Haifa
Im Rahmen der Kooperation mit Israel können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS
- STA
- STT
Fördersätze SMS
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Fördersätze ST
Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
Reisekostenzuschuss
Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 530 € gezahlt.
Für folgende Partnerhochschulen in Südafrika können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:
- University of the Western Cape (UWC), Kapstadt
Im Rahmen der Kooperation mit Südafrika können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS (nach Südafrika nur für Doktorand*innen)
- STA
- STT
Fördersätze SMS
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Fördersätze ST
Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
Reisekostenzuschuss
Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 1500 € gezahlt.
Erasmus+ Daten der Europa-Universität Flensburg
- Erasmus Code: D FLENSBU01
- ECHE-Nummer: 101012260
- Erasmus Insitutional Coordinator: Ulrike Bischoff-Parker
- OID (Organisation ID): die für die Beantragung von EU-Drittmitteln benötigte OID der Europa-Universität Flensburg lautet E10096174
- Erasmus Policy Statement
- Erasmus Charta for Higher Education
- Erasmus Charter for Higher Education mehrsprachig
- Erasmus-Studierendencharta
Haftungsklausel
"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenden Angaben."
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
twitter.com/Erasmus_DAAD
youtube.com/erasmus_DAAD
Für Studierende
Auslandsstudium
Sie möchten an einer der vielen Erasmus+ Partnerhochschulen der Europa-Universität Flensburg weltweit studieren?
Die Bewerbung für ein Auslandssemester erfolgt über das International Center.
Wenn Sie einen Platz an einer Partnerhochschule in einem EU-Land, der Türkei, Norwegen, UK, Albanien oder Israel erhalten, bekommen Sie automatisch ein Erasmus+ Stipendium.
Wenn Sie einen Platz an einer Partnerhochschule in einem anderen Land erhalten, bekommen Sie nicht automatisch ein Erasmus+ Stipendium. Falls die Europa-Universität Flensburg mit Ihrer Partnerhochschule eine Erasmus+ Kooperation unterhält und noch genügend Fördermittel zur Verfügung stehen, können Sie sich nach der Platzannahme auf ein Erasmus+ Stipendium bewerben.
- Erasmus+ Stipendien können nur für Aufenthalte an Partnerhochschulen vergeben werden, mit denen die Europa-Universität Flensburg eine interinstitutionelle Vereinbarung (= Erasmus+ Kooperationsvertrag) abgeschlossen hat.
- An der Erasmus+ Partnerhochschule fallen keine Studiengebühren an.
- Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens 60 Tage. Eine wiederholte Förderung durch Erasmus+ ist möglich, insgesamt können Sie bis zu 12 Monate in jedem Studienabschnitt gefördert werden; Erstbewerber*innen haben bei der Stipendienvergabe jedoch Priorität.
- Sie können bis zu 30 Tage vor Ende Ihres Studienaufenthaltes einen formlosen Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts (per E-Mail) beim International Center stellen.
- Damit die im Ausland belegten Kurse an der Europa-Universität Flensburg anerkannt werden können, wird ein individuelles Learning Agreement unterzeichnet. Nach der Rückkehr wird ein Transcript of Records ausgestellt, das die absolvierten Kurse und ECTS-Punkte bescheinigt. Mit diesen Dokumenten können Sie die Anerkennung beantragen.
Die Erasmus+ Förderung umfasst neben der Bereitstellung des Studienplatzes, dem Erlass der Studiengebühren und der Betreuung durch die Hochschulen einen Zuschuss für den Auslandsaufenthalt (Stipendium). Das Erasmus+ Stipendium setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Die Europa-Universität Flensburg unterhält mit einigen Partnerhochschulen in anderen außereuropäischen Ländern eine Erasmus+ Kooperation. Sie können sich nur für ein Stipendium bewerben, wenn Ihre Partnerhochschule eine Erasmus+ Partnerhochschule (s. Liste) ist.
- Die Bewerbung für ein Erasmus+ Stipendium erfolgt über das Online-Bewerbungsportal. Der Bewerbungszeitraum wird allen Studierenden, die einen Platz an einer Erasmus+ Partnerhochschule angenommen haben, per E-Mail durch das International Center mitgeteilt.
- Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt innerhalb von 3 Wochen nach Bewerbungsschluss. Bei der Stipendienvergabe werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Qualifikation und bisherige Studienleistung des Studierenden
- Sinnhaftigkeit des geplanten Auslandsaufenthaltes in Bezug zum bisherigen Studium
- vorhandene Sprachkenntnisse, die für die Durchführung des Auslandsstudiums notwendig sind
- Bereitschaft, sich als Botschafter*in für das Auslandsstudium einzubringen
- Die Erasmus+ Förderung umfasst neben der Bereitstellung des Studienplatzes, dem Erlass der Studiengebühren und der Betreuung durch die Hochschulen einen Zuschuss für den Auslandsaufenthalt (Stipendium). Das Erasmus+ Stipendium setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
Momentan befinden wir uns außerhalb des Bewerbungszeitraums. Nächster Bewerbungszeitraum (für 2025/26): 03.02.2025 – 18.02.2025
Auslandspraktikum – während oder nach dem Studium
Sie möchten ein Vollzeitpraktikum im Ausland absolvieren?
Mit Erasmus+ können nicht nur Praktika weltweit während des Studiums gefördert werden, sondern auch Praktika in den ersten 12 Monaten nach Ende des Studiums. Voraussetzung ist, dass das Erasmus+ Stipendium vor Ende des Studiums (Exmatrikulation) bewilligt wurde.
Aktuelle Ausschreibungen finden Sie u.a. in den News und auf der Praktikumsbörse ErasmusIntern.
- Mit einem Erasmus+ Stipendium können Pflichtpraktika und freiwillige Praktika gefördert werden.
- Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens 60 Tage. Eine wiederholte Förderung durch Erasmus+ ist möglich, insgesamt können Sie bis zu 12 Monate in jedem Studienabschnitt gefördert werden; Erstbewerber*innen haben bei der Stipendienvergabe jedoch Priorität.
- Pflichtpraktika sowie nicht vergütete Praktika werden vorrangig gefördert.
- Nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen, einschließlich spezialisierter Agenturen, sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.
- Falls Sie aufgrund einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder der Betreuung eines Kindes kein Vollzeitpraktikum durchführen können, darf Ihr Erasmus+ Praktikum mit entsprechender Begründung auch in Teilzeit stattfinden.
- Vorteile im Erasmus+ Programm:
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
- Begleitung während des Praktikums durch je eine Ansprechperson in der Europa-Universität Flensburg und in der Praktikumseinrichtung
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, dabei ist die Teilnahme an einem vorbereitenden Erasmus+ Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Praktikumseinrichtung und Studierenden
- Sie können bis zu 30 Tage vor Praktikumsende einen formlosen Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts (per E-Mail) beim International Center stellen.
- Der Erasmus+ Zuschuss für den Auslandsaufenthalt (Stipendium) setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
Fördersumme (je nach Land) 690-750 Euro/Monat Top-Up (wenn zutreffend) 250 Euro/Monat Reisekostenpauschale (wenn zutreffend) max. 6 Reisetage + max. 1.735 Euro -
- Stipendien für Praktika in Europa werden derzeit für 60, 90 oder 120 Tage gewährt. Stipendien für außereuropäische Praktika werden derzeit für 60 Tage gewährt. Der Förderzeitraum kann also kürzer sein als der tatsächliche Aufenthalt. Die genaue Stipendienhöhe wird mit der Bewilligung genannt.
Sobald Sie eine Zusage für einen Praktikumsplatz haben, können Sie sich für das Erasmus+ Stipendium bewerben. Ihre Bewerbung muss spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn über das Online-Bewerbungsportal eingegangen sein. Je früher Sie die Bewerbung abschicken, desto höher sind die Chancen auf ein Stipendium.
Die Bewerbungen werden i.d.R. am Monatsanfang gesichtet. Anschließend werden die Bewerber*innen benachrichtigt, ob sie eine Erasmus+ Förderung erhalten können.
Ausnahme für Lehramtsstudierende: Wenn Sie sich parallel für Erasmus+ und Lehramt.international (DAAD) beworben haben, informieren Sie uns bitte per Mail an erasmus@uni-flensburg.de, sobald Sie eine Zu- oder Absage vom DAAD erhalten haben. Erst danach wird Ihre Erasmus+ Bewerbung geprüft.
Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich:
- Learning Agreement für Praktika (Word-Vorlage mit Kommentaren am Seitenrand – nicht barrierefrei)
- Transcript of Records (Master-Studierende im 1. Semester laden stattdessen bitte ihr Bachelorzeugnis inklusive Note hoch)
- Immatrikulationsbescheinigung(en) für den gesamten Praktikumszeitraum (sofern bereits vorhanden; bei Graduiertenpraktika: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)
- Lebenslauf
- ehrenwörtliche Erklärung (PDF – nicht barrierefrei) zur Beantragung von "Top-Ups" und geförderten Reisetagen (sofern zutreffend)
Für Erasmus+ Praktika ist der Abschluss einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung verpflichtend; die Versicherung kann auch nach der Stipendienzusage abgeschlossen werden. Falls Sie über die Praktikumsstelle versichert sind, können Sie die entsprechenden Nachweise im Bewerbungsportal hochladen.
Blended Intensive Programmes und andere Kurzzeitaufenthalte
Sie interessieren sich für einen kurzen Aufenthalt in einem anderen europäischen Land?
Erasmus+ fördert die Teilnahme an Blended Intensive Programmes (BIPs). Dazu können z.B. Exkursionen oder Summer Schools zählen, die von mehreren europäischen Hochschulen gemeinsam organisiert werden. An einem BIP nehmen üblicherweise mehrere EUF-Studierende gleichzeitig teil. Auch individuelle Kurzzeitaufenthalte (short-term blendend mobilities) können u.a. im Rahmen von Summer Schools oder Sprachkursen mit einem Erasmus+ Stipendium gefördert werden.
Aktuelle Ausschreibungen finden Sie u.a. in den News sowie in der Datenbank Summer Schools in Europe.
- Die Mobilität besteht aus einem Auslandsaufenthalt (Präsenzphase, 5-30 Tage) und mindestens einer Online-Phase vor, während und/oder nach dem Aufenthalt. Für die Online-Phase(n) wird kein Erasmus+ Stipendium gezahlt.
- Die Präsenzphase findet an einer Erasmus+ Partnerhochschule der EUF in einem der folgenden Länder statt: EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen, Türkei.
- Für die Teilnahme fallen keine Studiengebühren an der Partnerhochschule an.
- Sie erwerben durch die Teilnahme an einem BIP oder einem anderen Kurzaufenthalt mindestens 3 ECTS. Idealerweise werden die Leistungspunkte im Rahmen des Studiums an der EUF anerkannt. Falls keine Anerkennung möglich ist, können Sie dennoch freiwillig daran teilnehmen. Die Anerkennung muss vorab an der EUF besprochen und – nach der Zusage des Erasmus+ Stipendiums – in einem individuellen Learning Agreement festgehalten werden. Nach der Rückkehr wird ein Transcript of Records ausgestellt, das den absolvierten Kurs und die erlangten ECTS bescheinigt. Mit diesen Dokumenten können Sie die Anerkennung beantragen.
- Eine wiederholte Förderung durch Erasmus+ ist möglich, insgesamt können Sie bis zu 12 Monate in jedem Studienabschnitt gefördert werden; Erstbewerber*innen haben bei der Stipendienvergabe jedoch Priorität.
- Blended Intensive Programmes können auch an der EUF stattfinden. In dem Fall erhalten EUF-Teilnehmende keine Erasmus+ Förderung, da sie nicht ins Ausland reisen.
Der Erasmus+ Zuschuss für den Auslandsaufenthalt (Stipendium) setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
Die Bewerbung muss spätestens zwei Monate vor der ersten Phase des BIPs bzw. des Kurzaufenthalts vollständig beim International Center eingegangen sein. Die Bewerbungen werden immer am Monatsanfang gesichtet. Anschließend werden die Bewerber*innen benachrichtigt, ob sie eine Erasmus+ Förderung erhalten können. Für Blended Intensive Programmes, die von EUF-Lehrenden organisiert werden, sind spätere Bewerbungsfristen möglich.
Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich:
- Transcript of Records (nicht erforderlich für BIPs, die von EUF-Lehrenden organisiert werden; Master-Studierende im 1. Semester laden stattdessen bitte ihr Bachelorzeugnis inklusive Note hoch)
- Lebenslauf (nicht erforderlich für BIPs, die von EUF-Lehrenden organisiert werden)
- Immatrikulationsbescheinigung(en) für den gesamten BIP-Zeitraum (sofern bereits vorhanden)
- ehrenwörtliche Erklärung (PDF – nicht barrierefrei) zur Beantragung von "Top-Ups" und geförderten Reisetagen (sofern zutreffend)
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal.
Ihre Ansprechpartnerin:
- Telefon
- +49 461 805 2021
-
merle.struve-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 034
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Für Promovierende
Erasmus+ Fördermöglichkeiten für Promovierende
Sie möchten an einem Workshop im Ausland teilnehmen, vor Ort für Ihre Dissertation recherchieren, Ihre Sprachkenntnisse und Ihr internationales Forschungsnetzwerk ausbauen oder an einer EUF-Partnerhochschule unterrichten?
Das Erasmus+ Programm bietet verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Auslandsaufenthalt an Hochschulen und anderen Einrichtungen (z.B. Unternehmen, Forschungsinstitutionen) weltweit finanziell zu unterstützen.
Promovierende können an Erasmus+ Langzeit- und Kurzaufenthalten teilnehmen (keine Lehrtätigkeiten). Postdoktorand*innen können innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Promotion gefördert werden, sofern der Förderantrag noch während des Promotionsstudiums bewilligt wurde.
Promovierende mit einem Arbeitsvertrag an der Europa-Universität Flensburg können auch an Erasmus+ Lehrendenmobilitäten sowie Personalmobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken teilnehmen.
Die Teilnahme an Konferenzen kann nicht gefördert werden.
- Die Aufenthaltsdauer beträgt 5-30 Tage. Der Auslandsaufenthalt kann optional mit einer Online-Komponente kombiniert werden. Für eine mögliche Online-Phase wird kein Erasmus+ Stipendium gezahlt.
- Bei Erasmus+ Aufenthalten an (Partner-)Hochschulen dürfen keine Studiengebühren erhoben werden.
- Die Mobilität kann selbst organisiert werden oder im Rahmen eines Blended Intensive Programmes (BIP) stattfinden. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie u.a. in den News sowie in der Datenbank Summer Schools in Europe.
-
Der Erasmus+ Zuschuss für den Auslandsaufenthalt (Stipendium) setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
Aufenthaltsdauer Tag 1-14 Tag 15-30 Fördersumme 79 Euro pro Tag 56 Euro pro Tag Top-Up (wenn zutreffend) 100 Euro 150 Euro Reisekostenpauschale (wenn zutreffend) max. 6 Reisetage à 79 Euro + max. 1.735 Euro
- Die Aufenthaltsdauer beträgt 60 Tage bis 12 Monate. Der Auslandsaufenthalt kann optional mit einer Online-Komponente kombiniert werden. Für eine mögliche Online-Phase wird kein Erasmus+ Stipendium gezahlt.
- Bei Erasmus+ Aufenthalten an (Partner-)Hochschulen dürfen keine Studiengebühren erhoben werden.
- Die Förderbedingungen für selbst organisierte Aufenthalte zu Forschungszwecken sind identisch zum Erasmus+ Praktikum.
- Wenn Sie ein Semester lang an einer Erasmus+ Partnerhochschule der EUF studieren möchten, sprechen Sie uns bitte an, bevor Sie einen Förderantrag stellen. Die Förderbedingungen sind identisch zum Erasmus+ Studium.
- Sobald Sie für Ihren geplanten Aufenthalt eine Zusage von Ihrer/Ihrem EUF-Promotionsbetreuer*in und von der aufnehmenden Einrichtung haben, können Sie eine Erasmus+ Förderung beantragen. Der Online-Antrag muss spätestens einen Monat vor dem geplanten Aufenthalt abgeschickt werden. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto höher sind die Chancen auf Bewilligung.
- Eine wiederholte Förderung durch Erasmus+ ist möglich, insgesamt können Sie bis zu 12 Monate als Promovierende*r gefördert werden; Erstbewerber*innen haben bei der Stipendienvergabe jedoch Priorität.
- Folgende Unterlagen müssen im Antragsportal hochgeladen werden:
- Immatrikulationsbescheinigung(en) für den gesamten Aufenthaltszeitraum (sofern bereits vorhanden) oder alternativer Nachweis der Hochschulzugehörigkeit
- Learning Agreement "Student Mobility for Traineeships" (Word-Vorlage mit Kommentaren am Seitenrand – nicht barrierefrei)
Wenn Sie an einem Blended Intensive Programme teilnehmen, erstellen Sie stattdessen nach Rücksprache mit dem International Center ein Online Learning Agreement. - ehrenwörtliche Erklärung (PDF – nicht barrierefrei) zur Beantragung von "Top-Ups" und geförderten Reisetagen (sofern zutreffend)
Je nach Aufenthaltsart ist der Abschluss einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung verpflichtend; die Versicherung kann auch nach der Stipendienzusage abgeschlossen werden. Falls Sie über die aufnehmende Einrichtung versichert sind, können Sie die entsprechenden Nachweise im Antragsportal hochladen.
Ihre Ansprechpartnerin
- Telefon
- +49 461 805 2021
-
merle.struve-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 034
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Für Personal
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Sie möchten an einer Fortbildung im Ausland teilnehmen, Ihre Sprachkenntnisse ausbauen oder die Arbeitsweise "Ihrer" Abteilung an einer EUF-Partnerhochschule kennenlernen?
Das Erasmus+ Programm bietet verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Auslandsaufenthalt – individuell oder mit Kolleg*innen – an Hochschulen und anderen Einrichtungen weltweit finanziell zu unterstützen.
Mit dem Programm kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen (inkl. Auszubildende) gefördert werden, z.B.:
- Arbeitsbereich Chancengleichheit
- Bibliothek
- Fakultäten
- Finanzabteilung
- Forschungszentren
- Hochschulkommunikation
- International Center
- Studierendenberatung
- ...
Eine wiederholte Förderung durch Erasmus+ ist möglich – Erstbewerber*innen haben jedoch Priorität.
Es können Auslandsaufenthalte gefördert werden, die mindestens 2 Tage (bzw. 5 Tage für EUF-Partnerländer) und höchstens 2 Monate dauern. Mögliche Aktivitäten sind:
- Teilnahme an Staff Weeks
- Hospitationen/Job Shadowing
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
- Teilnahme an Blended Intensive Programmes (BIPs) an EUF-Partnerhochschulen
Die Teilnahme an Konferenzen kann nicht gefördert werden.
- Die Förderung setzt sich aus einer Tages- und einer Reisekostenpauschale zusammen:
Tagespauschale (je nach Land) 140 € – 190 € pro Tag Reisekostenpauschale (je nach Distanz/Verkehrsmittel) max. 6 Reisetage + max. 1.735 Euro
- Aus Budgetgründen können derzeit maximal 5 Aufenthaltstage gefördert werden.
- EUF-Personal mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder Kindern (wenn das/die Kind/er mitreisen) kann im Erasmus+ Programm eine Sonderförderung erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des DAAD. Ein Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu € 15.000/Mobilität) kann durch die Hochschule gestellt werden. Sprechen Sie uns gerne dazu an!
Ablauf als Checkliste herunterladen (PDF - nicht barrierefrei)
Rücktritt und Versicherungsschutz
Reise und Unterkunft sind erst zu buchen, wenn ein von der Gasteinrichtung unterzeichnetes Mobility Agreement vorliegt. Jede vorherige Buchung erfolgt auf eigenes Risiko. Sollte der Rücktritt kurzfristig erfolgen, muss ggf. ein bereits ausbezahlter Abschlag zurücküberwiesen werden. Falls die Reise aufgrund von höherer Gewalt nicht angetreten werden kann (Nachweis erforderlich), können die entstandenen Reise- und Hotelkosten bis zur Höhe der Erasmus+ Förderung erstattet werden.
Mit dem Erasmus+ Programm ist kein Versicherungsschutz im Ausland verbunden. Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten eine kombinierte Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung über den DAAD-Gruppentarif abzuschließen.
- Füllen Sie den Antrag auf Personalmobilität über das Online-Portal aus. Wenn Sie den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen ("Green Travel") oder Reisetage beantragen möchten, müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung (PDF – nicht barrierefrei) hochladen.
- Der Antrag muss spätestens einen Monat vor der Mobilität eingegangen sein. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto höher sind die Chancen auf Bewilligung.
Ihre Ansprechpartnerin:
- Telefon
- +49 461 805 2021
-
merle.struve-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 034
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Für Lehrende
Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität
Sie möchten an einer EUF-Partnerhochschule unterrichten?
Das Erasmus+ Programm bietet verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Lehraufenthalt – individuell oder im Rahmen eines Blended Intensive Programmes (BIP) – in Erasmus+ Programmländern (= EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien, Türkei) und Partnerländern finanziell zu unterstützen. Auch eine Kombination aus Lehr- und Fortbildungsaufenthalt sowie Aufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken sind möglich.
Darüber hinaus kann Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
- Professor*innen und andere Lehrende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Lehrende ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- Emeritierte Professor*innen und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- Unternehmenspersonal aus dem Ausland
Eine wiederholte Förderung durch Erasmus+ ist möglich – Erstbewerber*innen haben jedoch Priorität.
- Gastlehraufenthalte an Erasmus+ Partnerhochschulen der EUF mit mindestens 8 Unterrichtsstunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
- Die Aufenthaltsdauer liegt zwischen 2 Tagen (bzw. 5 Tagen für EUF-Partnerländer) und 2 Monaten.
- Werden Lehrtätigkeit und Fort-/Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche.
- Die Förderung setzt sich aus einer Tages- und einer Reisekostenpauschale zusammen:
Tagespauschale (je nach Land) 140 € – 190 € pro Tag Reisekostenpauschale (je nach Distanz/Verkehrsmittel) max. 6 Reisetage + max. 1.735 Euro - Aus Budgetgründen können derzeit maximal 5 Aufenthaltstage gefördert werden.
- Lehrende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder Kindern (wenn das/die Kind/er mitreisen) können im Erasmus+ Programm eine Sonderförderung erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des DAAD. Ein Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu € 15.000/Mobilität) kann durch die Hochschule gestellt werden. Sprechen Sie uns gerne dazu an!
Ablauf als Checkliste herunterladen (PDF - nicht barrierefrei)
Rücktritt und Versicherungsschutz
Reise und Unterkunft sind erst zu buchen, wenn ein von der Gasteinrichtung unterzeichnetes Mobility Agreement vorliegt. Jede vorherige Buchung erfolgt auf eigenes Risiko. Sollte der Rücktritt kurzfristig erfolgen, muss ggf. ein bereits ausbezahlter Abschlag zurücküberwiesen werden. Falls die Reise aufgrund von höherer Gewalt nicht angetreten werden kann (Nachweis erforderlich), können die entstandenen Reise- und Hotelkosten bis zur Höhe der Erasmus+ Förderung erstattet werden.
Mit dem Erasmus+ Programm ist kein Versicherungsschutz im Ausland verbunden. Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten eine kombinierte Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung über den DAAD-Gruppentarif abzuschließen.
- Füllen Sie den Antrag auf Lehrendenmobilität über das Online-Portal aus. Wenn Sie den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen ("Green Travel") oder Reisetage beantragen möchten, müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung (PDF – nicht barrierefrei) hochladen.
- Der Antrag muss spätestens einen Monat vor der Mobilität eingegangen sein. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto höher sind die Chancen auf Bewilligung.
Weitere Mobilitätsformate: Blended Intensive Programmes (BIP)
Mit einem Erasmus+ Blended Intensive Programme können kurze Auslandsaufenthalte für Studierende (BA, MA, PhD) und Hochschulpersonal in allen Fachbereichen gefördert werden, z.B. Exkursionen oder Summer Schools. Lehrende, die bei einem BIP im Ausland unterrichten, können auch eine Förderung erhalten. Eine länderübergreifende Übersicht einiger vergangener und geplanter BIPs finden Sie auf der Webseite ErasmusBIP.
Wenn Sie Interesse an der Organisation eines BIPs haben, sprechen Sie uns gerne an.
Ein BIP besteht aus einer kurzen Gruppenmobilität (= Präsenzphase), kombiniert mit einer oder mehreren Online-Phasen. An der Durchführung sind mindestens drei Hochschulen aus verschiedenen europäischen Ländern (ohne GB und Schweiz) beteiligt. Das Programm wird von den Lehrenden der beteiligten Hochschulen gemeinsam konzipiert und koordiniert.
- Variante A: Die Präsenzphase findet an der EUF statt. EUF-Teilnehmende, EUF-Lehrende sowie Teilnehmende und ggf. Lehrende aus dem Ausland sind am BIP beteiligt.
- Variante B: Die Präsenzphase findet an einer Partnerhochschule statt. EUF-Teilnehmende und ggf. EUF-Lehrende reisen ins Ausland. Dort treffen sie auf Teilnehmende und ggf. Lehrende aller am BIP beteiligten Partnerhochschulen.
- Gemeinsames, (mindestens) trilaterales Lernen mit Finanzierungsmöglichkeit
- Stärkung existierender strategischer Netzwerke und Kooperationen
- Neue Mobilitätsangebote, z.B. für Promovierende oder für Studierende, denen längere Auslandsaufenthalte nicht möglich sind
- Zusätzlich zur EUF sind mind. 2 Hochschulen aus 2 anderen Erasmus+ Programmländern beteiligt (= EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien, Türkei).
- Es gibt eine gemeinsame Präsenzphase (5-30 Tage) und mind. eine Online-Phase (vor, während oder nach der Präsenzphase).
- Die Präsenzphase findet an einer der beteiligten Hochschulen statt. Die anderen Hochschulen entsenden Teilnehmende.
- Es gibt insgesamt mind. 10 reisende Teilnehmende (= Studierende und/oder Hochschulpersonal); unterschiedlich viele Teilnehmende pro Hochschule sind möglich. Für einige BIPs ist eine Mindestteilnahmeanzahl von 15 Personen erforderlich. Lehrende werden nicht mitgezählt, können aber eine Förderung erhalten.
- Studierende erwerben durch die Teilnahme an einem BIP mind. 3 ECTS.
- Variante A (Präsenzphase an der EUF): Die EUF erhält eine Erasmus+ Förderung (sog. OS-Mittel/Organizational Support), die z. B. für Personalkosten, Material, Räumlichkeiten, Kommunikation, Aktivitäten, Verpflegung, Übersetzungen/Dolmetschen und vorbereitende Reisen verwendet werden kann. Die OS-Mittel sind abhängig von der Anzahl der reisenden Teilnehmenden: pro Person 400 EUR, maximal 8.000 EUR. Die reisenden Teilnehmenden erhalten von ihrer Hochschule ein Erasmus+ Stipendium für den Aufenthalt an der EUF. Die EUF-Teilnehmenden erhalten keine Erasmus+ Förderung.
- Variante B (Präsenzphase an einer Partnerhochschule): EUF-Teilnehmende (BA- und MA-Studierende, Promovierende, Mitarbeitende) und EUF-Lehrende erhalten eine Erasmus+ Förderung (Aufenthalts- und Reisekostenpauschale sowie ggf. weitere Zuschüsse).
- Anfrage Finanzierungsmöglichkeit:
- Sie planen ein BIP und haben schon interessierte Partnerhochschulen gefunden? Wenden Sie sich so früh wie möglich an das International Center (IC), um die Erasmus+ Förderung zu prüfen.
- Detailplanung:
- Klären Sie Lehrinhalte, Zeiträume, ECTS-Anzahl und Teilnehmendenanzahl mit den beteiligten Hochschulen. Diese beantragen die Erasmus+ Förderung an ihrer Hochschule.
- Spätestens 2 Monate vor der 1. BIP-Phase teilen Sie dem IC die Eckdaten des BIPs per Antragsformular mit.
- Danach unterschreibt das IC einen Erasmus+ Kooperationsvertrag mit allen BIP-Partnerhochschulen.
- Auswahl der Teilnehmenden:
- Sie bzw. die Partnerhochschulen bewerben das BIP und wählen die Teilnehmenden aus.
- Sie bzw. die Partnerhochschulen schicken dem IC die Teilnehmer*innenliste. Falls sich etwas an der Anzahl ändert, informieren Sie das IC schnellstmöglich: Die Erasmus+ Förderung kann nur gewährt werden, wenn die ursprünglich bewilligte Anzahl erreicht wurde!
- Weitere Kommunikation mit den Teilnehmenden und Erasmus+ Auszahlung:
- Sie stellen den Teilnehmenden Informationsmaterial zur Verfügung (z.B. Anreise, Unterkunftsmöglichkeiten, BIP-Lehrinhalte, Letter of Confirmation).
- Die Studierenden der Partnerhochschulen erstellen ein Online Learning Agreement (OLA), das von der EUF-Studiengangskoordination oder dem IC unterschrieben wird.
- 80 % der Erasmus+ Organisationsmittel ("OS-Mittel") werden auf dem Institutskonto bereitgestellt.
- BIP-Durchführung (Präsenz und online)
- Teilnahmezertifikat und Erasmus+ Auszahlung:
- Sie erstellen für die Teilnehmenden ein Transcript of Records/einen Teilnahmenachweis.
- Auszahlung der restlichen 20 % der OS-Mittel.
- Anfrage Finanzierungsmöglichkeit:
- Sie planen ein BIP und haben schon interessierte Partnerhochschulen gefunden? Wenden Sie sich so früh wie möglich an das International Center (IC), um die Erasmus+ Förderung zu prüfen.
- Detailplanung:
- Klären Sie Lehrinhalte, Zeiträume, ECTS-Anzahl und Teilnehmendenanzahl mit den beteiligten Hochschulen. Diese beantragen die Erasmus+ Förderung an ihrer Hochschule.
- Spätestens 2 Monate vor der 1. BIP-Phase teilen Sie dem IC die Eckdaten des BIPs per Antragsformular mit.
- Danach unterschreibt das IC einen Erasmus+ Kooperationsvertrag mit allen BIP-Partnerhochschulen.
- Auswahl der Teilnehmenden:
- Sie bzw. die Partnerhochschulen bewerben das BIP und wählen die Teilnehmenden aus.
- Spätestens 1 Monat vor der 1. BIP-Phase schicken Sie dem IC und der ausrichtenden Hochschule eine Teilnehmer*innenliste (Namen + Mailadresse). Anschließend erhalten die Teilnehmenden vom IC einen Registrierungslink.
- Weitere Kommunikation mit den Teilnehmenden und Erasmus+ Auszahlung:
- Sie stellen den Teilnehmenden Informationsmaterial zur Verfügung (z.B. Anreise, Unterkunftsmöglichkeiten, BIP-Lehrinhalte).
- Das International Center verschickt die Erasmus+ Unterlagen an die Teilnehmenden und ggf. Lehrenden. Studierende müssen ein Online Learning Agreement (OLA) erstellen, das von der Studiengangskoordination oder dem IC unterschrieben wird.
- Die Teilnehmenden erhalten ihr Erasmus+ Stipendium vor der 1. BIP-Phase.
- BIP-Durchführung (Präsenz und online)
- Teilnahmezertifikat:
- Die Teilnehmenden erhalten von der ausrichtenden Hochschule ein Transcript of Records/Teilnahmenachweis, das sie beim IC und ggf. im Studiengang einreichen.
Wenn Sie ein BIP organisieren möchten, füllen Sie bitte den Online-Antrag aus. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor der ersten Phase des BIPs eingegangen sein. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto höher sind die Chancen auf Bewilligung.
Nach der Bewilligung eines BIPs mit Präsenzphase im Ausland senden Sie dem International Center (erasmus-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Um eine Förderung für Ihren Lehraufenthalt während einer BIP-Präsenzphase im Ausland zu erhalten, füllen Sie bitte zusätzlich den Antrag auf Lehrendenmobilität aus.
Ihre Ansprechpartnerin:
- Telefon
- +49 461 805 2021
-
merle.struve-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
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