Bewerbung für den M.A. International Management Studies - BWL
Unter den nachfolgenden Menüpunkten finden Sie alle Informationen zur Bewerbung für den Master of Arts International Management Studies– BWL.
Bitte beachten Sie: Die Bewerbung für den Master ist nur möglich, wenn Sie ein Bachelor-Studium erfolgreich absolviert haben oder dieses unmittelbar vor dem Abschluss steht. Abiturient*innen können sich nicht sofort für den Master bewerben.
Für interne Bewerber*innen: Wenn Sie bereits an der Europa-Universität Flensburg einen Bachelor-Studiengang studieren, empfehlen wir Ihnen sich für das Semester, in dem Sie den Master beginnen werden, fristgerecht zurückzumelden. Vorteil ist, dass
- die Neueinschreibung vereinfacht und beschleunigt vollzogen werden kann und
- für den Fall, dass der B.A. nicht wie geplant erfolgreich abgeschlossen wird, bereits eine Einschreibung für den B.A. des kommenden Semesters vorliegt.
Bewerbungsfristen
Bewerbungsfristen
für alle Fachsemester im Herbstsemester gilt:
für alle Fachsemester im Frühjahrssemester gilt:
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung an der Europa-Universität Flensburg erfolgt in zwei Schritten:
- die Durchführung des Online-Bewerbungsverfahrens und
- der Upload aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen.
Eine parallele Bewerbung/Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (DoSV) ist nicht erforderlich.
In der Online-Bewerbung geben Sie alle erforderlichen Daten für den von Ihnen gewählten Studiengang an. Am Ende der Online-Bewerbung müssen Sie alle erforderlichen Dokumente hochladen. Im Bewerbungsmerkblatt Ihres Studienganges finden Sie eine Aufstellung der für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen. Die Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag des Bewerbungszeitraumes (Bewerbungsschluss) im Portal hochgeladen sein.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden diese geprüft. Ob die Bewerbung vollständig ist oder eventuell Unterlagen fehlen, müssen Sie dann im Bewerbungsportal selbst prüfen. Sie erhalten eine Benachrichtigung im Portal und wenn Sie die Funktion aktiviert haben, eine E-Mail, mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass sich Ihr Bewerbungsstatus geändert hat. Eventuell im Bewerbungsportal aufgeführte fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ein Nachreichen nach Bewerbungsschluss ist NICHT möglich.
Wenn Sie in der Online-Bewerbung einen Fehler gemacht haben können Sie Änderungen vornehmen, bis Sie den Bewerbungsantrag eingereicht haben. Sollte Ihnen nach dem Einreichen des Bewerbungsantrages ein Fehler aufgefallen sein z. B. eine falsche Fächerkombination, dann müssen Sie einen neuen Bewerbungsantrag stellen. Sie erhalten dann eine neue Bewerbungsnummer.
So funktioniert die Online-Bewerbung
Wichtig ist, dass Sie sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben dürfen. Gehen mehrere Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge ein, wird nur die zuletzt von der Zulassungsstelle bearbeitete Bewerbung im Auswahlverfahren berücksichtigt.
Bitte unbedingt beachten: Vor dem offiziellen Bewerbungsstart durchgeführte Online-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn Bewerbungsunterlagen nach Bewerbungsschluss eingehen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich die Bewerberinnen und Bewerber verantwortlich.
Bitte beachten Sie:
Die Bewerbung für den Master setzt nicht zwingend voraus, dass Sie bis zum Bewerbungsschluss das vorausgesetzte B.A.-Studium vollständig und erfolgreich absolviert und ein entsprechender Nachweis vorgelegt.
Sie können sich auch bewerben, wenn zu erwarten ist, dass Sie Ihren B.A. im Bewerbungssemester erfolgreich absolvieren werden. Es unterscheiden sich dann lediglich die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und die Rechtsstellung (Inhalte) des Zulassungsbescheides.
Wenn Sie mit den Bewerbungsunterlagen bereits nachweisen können, dass der B.A. vollständig absolviert ist, erhalten Sie, bei Vorliegen der formellen Zugangsvoraussetzungen, einen endgültigen Zulassungsbescheid.
Wenn Sie noch keinen Nachweis über den erfolgreichen B.A.-Abschluss führen können, weil z. B. noch nicht alle Prüfungen bewertet wurden, erhalten Sie, bei Vorliegen der formellen Zugangsvoraussetzungen, eine vorläufige Zulassung mit Auflagen.
Höhere Fachsemester
Bewerbung für höhere Fachsemester
Wenn Sie bereits einen international ausgerichteten wirtschaftswissenschaftlichen Master studieren und das Studium an der Europa-Universität Flensburg zum Abschluss bringen möchten, können Sie die Zulassung in einem höheren Fachsemester beantragen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren Fachsemester ist, dass Ihre bereits absolvierten Prüfungsleistungen vom Prüfungsausschuss anerkannt wurden und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ausgesprochen wurde.
Mit den Bewerbungsunterlagen muss der Antrag auf Zulassung im höheren Fachsemester mit den dort aufgeführten Dokumenten zusätzlich eingereicht werden.
Zur Bewerbung ist nur die Einstufung in das höhere Fachsemester erforderlich. Hierbei handelt es sich um einen "Zwei-Zeiler", den Sie entweder auf dem Postweg oder per E-Mail erhalten.
Anerkennung/Höherstufung
Wenden Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Anliegen an die Fachberater*innen des gewählten Studienganges bzw -faches.
Die Zulassungsbeschränkungen in den Fächern gelten auch bei einer Bewerbung für höhere Fachsemester.
Um die Chancen auf die Zulassung in einem Fach abschätzen zu können, finden Sie zu Beginn des aktuellen Bewerbungsverfahrens immer eine Übersicht mit den freien Studienplätzen in allen Fächern und Fachsemestern.
Eine Übersicht über die freien Studienplätzen finden Sie in Kürze hier
Internationale Bewerber*innen
Internationale Bewerber*innen
Für alle Bewerber*innen gilt: Um an der EUF zu studieren, müssen Sie sich online bewerben.
Viele Bewerber*innen aus dem Ausland sind deutschen Bewerber*innen gleichgestellt. Dies gilt für:
- alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben, das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt.
- Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU).
- Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören (also Island, Liechtenstein und Norwegen).
- Ausländische Bewerber*innen, die Familienangehörige haben, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU sind oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR
Können Sie keine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, benötigen Sie einen Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
Anerkannte Sprachzertifikate
Entsprechend der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg sind Sprachzertifikate auf dem Level C1 erforderlich. Anerkannt werden
- die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 2 absolviert wurden.
- der "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) wenn alle Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis der Stufe 4 absolviert wurden.
- der "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996 in der jeweils geltenden Fassung (DSD II);
- das Goethe-Zertifikat C1 oder
- das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"
Zur Bewerbung müssen Sie zertifizierte Kopien des Schulabschlusszeugnisses sowie zertifizierte deutsch- oder englischsprachige Übersetzungen einreichen.
Bitte beachten Sie:
Als internationale Bewerber*in sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst früh einreichen oder besser noch die Zeugnisse plus Übersetzungen bereits vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung der Zulassungsstelle vorlegen (eingescannte Dokumente per E-Mail).
Sie erhalten dann eine Bewertung des Zeugnisses, die Sie anschließend mit der Bewerbung zusammen einreichen sollten.
Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen Ihre Unterlagen von der Zulassungsstelle an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung aber spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Fragen?
Wenn Sie Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an:
- Telefon
- +49 461 805 2894
-
sabrina.lemke-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 013
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Vorläufige Zulassung
Vorläufige Zulassung
Wenn Sie eine vorläufige Zulassung erhalten haben, müssen Sie zwei voneinander unabhängige Schritte vollziehen:
- Sie müssen die im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen zur Einschreibung innerhalb der festgesetzten Frist im Studierendensekretariat einreichen. Erst mit dem Eingang dieser Unterlagen bestätigen Sie das Zulassungsangebot der Hochschule und nehmen den Studienplatz an.
- Sie müssen den Nachweis über das bestandene B.A.-Studium (Zeugnis und/oder Urkunde oder eine offizielle formlose Bestätigung des zuständigen Prüfungsamtes) in der Zulassungsstelle der Europa-Universität Flensburg bis spätestens 01.11. (HeSe) oder 01.05. (FrSe) einreichen.
Bitte beachten Sie: Reichen Sie erforderlichen Unterlagen verspätet oder unvollständig ein oder können Sie bis zum 01.11. (HeSe) oder 01.05. (FrSe) nicht nachweisen, dass Sie Ihr B.A.-Studium erfolgreich abgeschlossen haben, erlischt Ihre Zulassung mit Ablauf des 01.11. (HeSe) bzw. 01.05. (FrSe) unwiderruflich. Beachten Sie dies, insbesondere bei der zeitlichen Planung Ihrer letzten Prüfungsleistungen inklusive der B.A.-Thesis und der sich anschließenden Bewertungsdauer.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzung für den Master International Management Studie - BWL ist
- ein abgeschlossenes Studium des Bachelors "International Management - BWL" an der Europa-Universität Flensburg oder ein abgeschlossenes, äquivalentes Hochschulstudium im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (CP).
- Deutsch- und Englischsprachkenntnisse gemäß der Satzung über den Nachweis von Fremdsprachkenntnissen oder von einer praktischen Tätigkeit entsprechend der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg (siehe unten).
Äquivalenz gemäß Nr. 1) liegt grundsätzlich vor, wenn es sich um
- einen Bachelorabschluss eines beim Akkreditierungsrat akkreditierten wirtschaftswissenschaftlichen Studiums mit internationaler Ausrichtung handelt und in dem
- mindestens 30 LP in Wirtschaftswissenschaften und
- mindestens 15 CP in Statistik oder sozialwissenschaftlichen Methoden
nachgewiesen werden.
Erfüllen Sie diese Kriterien nur teilweise, kann eine Zulassung mit Auflagen erfolgen. Sie müssen dann Kurse aus dem Bachelorstudiengang "International Management" an der EUF nachholen. Dadurch kann sich Ihr Studium verlängern. Bitte beachten Sie hierzu das Bewerbungsmerkblatt unter dem Punkt "Einzureichende Bewerbungsunterlagen".
Für die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Studiengänge sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen maßgebend. Liegt eine solche Vereinbarung nicht vor, so entscheidet der Zulassungsausschuss über die Äquivalenz.
Die Entscheidung über die Teilnahme am Auswahlverfahren trifft der Zulassungsausschuss nach Prüfung der eingehenden Bewerbungsunterlagen.
Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen und der Sprachqualifikation richten Sie bitte ausschließlich an die Fachberatung des Studienganges.
Die Zulassung für den Studiengang International Management Studies – BWL mit dem Abschluss Master of Arts setzt den Nachweis über angemessene Sprachkenntnisse des Englischen voraus.
Das zum Nachweis der Sprachkenntnisse vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird.
Folgende Zertifikate oder Mindestergebnisse in anerkannten Sprachtests werden als Nachweise von Kenntnissen der englischen Sprache werden gleichberechtigt anerkannt:
- Cambridge English:
- FCE (First Certificate in English): Mindestpunktzahl 173 Punkte
- CAE (Certificate in Advanced English): Mindestpunktzahl 173 Punkte
- CPE (Certificate of Proficiency in English): Mindestpunktzahl 173 Punkte ODER
- IELTS (International English Language Testing System): Band Score 6,5 ODER
- TOEFL (Test of English as a Foreign Language)
- lnternet-Based Testing: Mindestpunktzahl 90 Punkte
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs "International Management – BWL" an der Europa-Universität Flensburg erfüllen die fachlichen und sprachlichen Zugangsvoraussetzungen automatisch und müssen keine weiteren Nachweise vorlegen.
Über die Anerkennung davon abweichender Nachweise als Äquivalente entscheidet der Zulassungsausschuss.
Hinweis: Wenn Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse mit der Bewerbung nicht nachweisen können, erhalten Sie eine Zulassung mit Auflagen. Die entsprechenden Nachweise sind dann bis zum Ende des ersten Semesters einzureichen. Halten Sie diese Frist nicht ein, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und Sie werden mit Ablauf dieses Datums unwiderruflich exmatrikuliert.
Wenn Sie ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, werden deutsche Sprachkenntnisse verlangt, die Sie zum Studium an einer Hochschule befähigen (sprachliche Studierfähigkeit). Als Nachweis für den M.A. International Management Studies - BWL werden folgende Nachweise anerkannt:
- Zertifikat über die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" - DSH" in der Niveaustufe DSH-2 (Anmerkung: Die DSH-Prüfung wird nur akzeptiert, wenn die Prüfungsorganisation bei der HRK registriert und zertifiziert wurde) oder
- durch den "Test Deutsch als Fremdsprache" - TestDaF in der Niveaustufe TDN-4 in allen vier Teilprüfungen oder
- durch den "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs oder
- durch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe DSD II oder
- das Goethe-Zertifikat C 1 oder
- das Zertifikat "telc Deutsch C1 Hochschule".
Der entsprechende Nachweis ist bis zum Ende des ersten Fachsemesters zu erbringen.
Zulassungsbeschränkungen
Zulassungsbeschränkungen
Der Studiengang ist zulassungsfrei.
In zulassungsfreien Studiengängen werden alle Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und die Bewerbungsunterlagen form- und fristgerecht eingereicht haben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, zum Studium zugelassen.
Vorläufige Zulassung
Wenn Sie zum Bewerbungsschluss noch keinen qualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen konnten, erhalten Sie eine vorläufige Zulassung.
Zweitstudium
Das Zweitstudium
Nur wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits einen Bachelor-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich und vollständig absolviert haben, müssen sich für ein Zweitstudium bewerben, wenn der gewählte Studiengang zulassungsbeschränkt ist.
In einem zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt die Auswahl von Zweitstudienbewerber*innen nicht nach Abiturnote und Wartezeit, sondern
- nach der erzielten Gesamtnote des abgeschlossenen Studiums und
- nach der Begründung für die Wahl eines Zweitstudiums.
Aus diesen beiden Angaben wird eine Messzahl gebildet, die bei einer die Studienplatzkapazität überschreitenden Zahl von Bewerber*innen den Ausschlag für eine Zulassung gibt.
Von den im gewählten Studiengang zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden maximal 3 % an Zweitstudienbewerber*innen vergeben.
AUSNAHME: Absolvent*innen eines Bachelor-Studiums, die sich erstmalig für einen Masterstudiengang bewerben, sind keine Zweitstudienbewerber*innen.
Das Bewerbungsverfahren
Sie nehmen für das Zweitstudium nehmen "ganz normal" am Online-Bewerbungsverfahren teil. In einer der Online-Masken müssen Se die Frage, ob es sich bei dem gewählten Studium um ein Zweitstudium handelt, mit "ja" beantworten. Es wird dann auf den "Antrag auf Zulassung zum Zweitstudium" verwiesen, den Sie zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einreichen müssen. Der Antrag ist nur zu verwenden, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.