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BMBF | Bekanntmachung | Professorinnenprogramm 2030

Richtlinie und weitere Informationen: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/02/2023-02-02-Bekanntmachung-Professorinnenprogramm.html

Förderziel
Mit dem Professorinnenprogramm 2030 wollen Bund und Länder:

  1. den Anteil von Frauen an Professuren, in wissenschaftlichen Spitzenfunktionen und auf Leitungsebenen an deutschen Hochschulen sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene weiter in Richtung Parität steigern,
  2. die Karriere- und Personalentwicklung für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur fördern sowie die Planbarkeit der wissenschaftlichen und künstlerischen Karrierewege erhöhen,
  3. die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen, insbesondere in Fächern, in denen sie noch unter­repräsentiert sind, nachhaltig verbessern und
  4. den Kulturwandel hin zu einer gleichstellungsfördernden und geschlechtergerechten Hochschulkultur auf zentraler und dezentraler Ebene weiter dynamisieren.

Fördergegenstand

Auf der Grundlage von Gleichstellungskonzepten für Parität sollen zusätzliche Mittel vorrangig für die vorgezogene Berufung von Professorinnen zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden Erstberufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Professuren der antragstellenden Hochschule in Form einer Anschubfinanzierung. Die Berufung kann im Vorgriff auf eine künftig freiwerdende oder zu schaffende Stelle (vorgezogene Berufung) oder auf eine vorhandene freie Stelle (Regelberufung) erfolgen.

Antragstellung: alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen mit Sitz in Deutschland

Frist Antragseinreichung 31.08.2024 (Einreichungsrunde 2)