Förderangebote für den wissenschaftlichen Nachwuchs in der Coronapandemie
Nachwuchswissenschaftler*innen an der EUF sind in unterschiedlichen befristeten Stellenkonstruktionen bzw. Stipendien tätig. Die Einschränkungen der Corona-Pandemie für Lehre und Forschung betrifft daher ihre Forschungs- und Qualifizierungsvorhaben in besonderer Weise. Auf Bundes- und Landesebene wurden gesetzliche Rahmenbedingungen erweitert, die eine Verlängerung von Stellen und Stipendien ermöglichen. Zusätzlich wurden eigene Mittel der EUF bereitgestellt. Folgende Optionen wurden zur Verfügung gestellt, sind aber aktuell nicht mehr beantragbar:
- Verlängerungsmöglichkeiten für Landespromotionsstipendien
- Corona-Krisenfonds für Wissenschaftler*innen in Qualifizierungsphasen
Aktuell besteht noch folgende Option:
Verlängerungsmöglichkeiten für Qualifikationsstellen
Das Präsidium informierte die EUF-Beschäftigten per E-Mail am 15.05.2020, "dass wir in Anlehnung an einen Antrag von Mitgliedern der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes auf Kompensationsmaßnahmen und Vertragsverlängerungen an der EUF aufgrund der aktuellen Corona-Krise beschlossen haben, die Vertragsverlängerungen für Personen auf Qualifikationsstellen mit einer Laufzeit bis Ende 2021 zu prüfen. Der gesetzliche Rahmen des WissZeitVG, das an die aktuelle Situation angepasst wurde, sowie die interne Verfügbarkeit der Verlängerungsoption sind dabei maßgeblich."
Diese corona-bedingt zusätzliche Verlängerungsoption beträgt entsprechend der Novellierung des WissZeitVG vom 25.05.2020 bis zu sechs Monate, s. WissZeitVG.
Das Verfahren hierfür ist – vergleichbar zu allen auch nicht corona-bedingten Verlängerungsanträgen – wie folgt: Der/die Vorgesetzte stellt mindestens sechs Wochen vor Vertragsende einen Antrag auf Verlängerung. Anschließend prüft die Personalabteilung, ob die beantragte Befristungsdauer nach dem WissZeitVG und seiner corona-bedingten Erweiterung noch möglich ist. Zur Möglichkeit einer solchen Stellenverlängerung wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.