Nach der Promotion

Habilitation

Die Habilitation stellt den formellen Nachweis dar, dass eine Person in der Lage ist, ein wissenschaftliches Fachgebiet (Habilitationsfach) eigenständig in Forschung und Lehre zu vertreten (Lehrbefähigung).

Nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahrens ist die verliehene Person berechtigt, den akademischen Grad Doctor habilitatus bzw. Doctor habilitata (Dr. habil.) zu führen. Mit der Erteilung der Lehrbefugnis ist außerdem das Recht verbunden, die Bezeichnung Privatdozent*in (PD) zu tragen.

Nähere Informationen zur Habilitation an der EUF. 

PostDocs

Informationen zu Qualifizierungswegen und Förderangeboten für Postdocs und Habilitierende finden Sie auf der Webseite

Wissenschaftlicher Nachwuchs an der EUF

Informationen zur Habilitation an der EUF

Förderansätze für Teilgruppen des wissenschaftlichen Nachwuchses

Juniorprofessuren

Informationen zu Berufung und Evaluation sowie zu Service- und Förderangeboten finden sie auf der Webseite:

Juniorprofessuren an der EUF

Förderansätze für Teilgruppen des wissenschaftlichen Nachwuchses