Nach der Promotion
Habilitation
Die Habilitation stellt den formellen Nachweis dar, dass eine Person in der Lage ist, ein wissenschaftliches Fachgebiet (Habilitationsfach) eigenständig in Forschung und Lehre zu vertreten (Lehrbefähigung).
Nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahrens ist die verliehene Person berechtigt, den akademischen Grad Doctor habilitatus bzw. Doctor habilitata (Dr. habil.) zu führen. Mit der Erteilung der Lehrbefugnis ist außerdem das Recht verbunden, die Bezeichnung Privatdozent*in (PD) zu tragen.
PostDocs
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Wissenschaftlicher Nachwuchs an der EUF
Informationen zur Habilitation an der EUF
Förderansätze für Teilgruppen des wissenschaftlichen Nachwuchses
Juniorprofessuren
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Förderansätze für Teilgruppen des wissenschaftlichen Nachwuchses